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E-Kennzeichen beibehalten?

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 29. August 2020 um 20:05

Hallo Zusammen,

 

Ich habe mir einen E350e 2018 gekauft.

Er hatte bis dato ein E Kennzeichen. Momentan ist er abgemeldet.

Gelten beim Wiederzulassen die Regeln von 2018 für das E Kennzeichen oder die von 2020?

Nach den alten Regeln (30km elektrisch) bekommt er wieder ein E Kennzeichen, nach den 2020er Regeln nicht.

 

Weiß das evtl. jemand?

 

TIA

.g

Beste Antwort im Thema

Nach meinem Kenntnisstand, gelten die Regeln der Erstanmeldung.

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wieviel co2 Ausstoß hat er den? der GESAMTGEWICHTETE ist der entscheidende.

Themenstarteram 30. August 2020 um 9:19

49g/km

Allerdings geht es hier wohl eher um das Dokumentenwahrungsrecht. Er hatte ja schon, bis zum abmelden ein E Kennzeichen.

Nach meinem Kenntnisstand, gelten die Regeln der Erstanmeldung.

Entweder 50km oder 50g/km.

Laut Ausfuelhilfe des KBBs fuer Zulassungsstellen.

Da ist halt der Wert der (gewichtet kombinierte) CO2-Wert entscheident, das mindert auch die KFZ Steuer.

 

Zitat:

@Steven384 schrieb am 30. August 2020 um 11:57:55 Uhr:

Nach meinem Kenntnisstand, gelten die Regeln der Erstanmeldung.

Richtig, die gleichen Regeln gelten auch für die KFZ-Steuer.

Themenstarteram 30. August 2020 um 12:23

OK, danke, dann bekomm ich ja hoffentlich wieder ein E-Kennzeichen.

Immer die zum Zeitpunkt gültigen Werte. Sonst wären ja die ganzen Euro V nicht mehr Zulassungsfähig.

Zitat:

@gecko999 schrieb am 29. August 2020 um 22:05:16 Uhr:

Hallo Zusammen,

Ich habe mir einen E350e 2018 gekauft.

Er hatte bis dato ein E Kennzeichen. Momentan ist er abgemeldet.

Gelten beim Wiederzulassen die Regeln von 2018 für das E Kennzeichen oder die von 2020?

Nach den alten Regeln (30km elektrisch) bekommt er wieder ein E Kennzeichen, nach den 2020er Regeln nicht.

Weiß das evtl. jemand?

TIA

.g

Soweit ich das sehe, gelten die 50g/km CO² oder 40km rein elektrisch für Fahrzeuge ab Erstzulassung 2018.

Bis 31.12.2017 Erstzulassung waren 50g/km CO2 oder 30km rein elektrisch ausreichend.

Würde ja für dein Fahrzeug nicht relevant sein, da der E350e damals schon "nur" 49g/km emittiert hat.

Ergebnis?

Themenstarteram 11. September 2020 um 14:18

Noch kein e-Kennzeichen, ich diskutiere noch mit dem Amt, ob es nach Erstzulassung oder typenzulassung geht.

Leider hat der 2018er 57g und 30km.

Also hätte das Fahrzeug bei der Erstzulassung nie ein E bekommen dürfen?

Themenstarteram 12. September 2020 um 10:53

Nach §5 Absatz 3 EmoG doch.

Ja deshalb ist es doch fraglich warum man nun das E verweigert. Oder ist das abhängig vom Bundesland.

Themenstarteram 12. September 2020 um 15:53

Keine Ahnung, das Gesetz gilt bundesweit.

 

Ich werde auf jeden Fall dafür kämpfen.

Werde berichten, wie es ausgegangen ist.

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