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Ebay käufer will Auto zurückgeben und droht mit Anwalt

Opel
Themenstarteram 6. März 2009 um 22:16

Hallo Leute,

ich habe gestern meinen Audi a4 über ebay verkauft und in der Artikelbeschreibung alle mir bekannten Mängel aufgeführt. Des weiteren habe ich das fahrzeug ausdrücklich als Bastlerfahrzeug und unter ausschluß jeglicher Gewärleistung, keine Rücknahme und keine Garantie verkauft.

Kurz um, der Mann kam gestern, besichtigte das Fahrzeug, unterschrieb den Kaufvertrag, bezahlte und fuhr mit dem Auto ca 300 km nach hause. Heute schrieb mich der Typ an, ob ich das Auto zurücknehme, da angeblich die Zylinderkopfdichtung kaputt sei und ein Schwingarm und die Reperaturkosten bei über 1000 Euro liegen, andernfalls geht er zum Anwalt.

Was kann ich eurer Meinung nach tun bzw was kommt da auf mich zu? Zurücknehmen will ich das Auto nicht mehr.

Vielen dank schon mal im Voraus.

MFG

Hans

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47 Antworten

Da kann er reden mit Anwalt soviel er will, wenn du alle Mängel die du kanntest nach bestem Wissen und Gewissen aufgezählt hast.

Klingt ähnlich wie dieser Fall.

Alles was dort steht, gilt dann wohl auch bei dir, also mach dir keine Sorgen.

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:57

Hallo Leute,

danke erstmal für eure Antworten. Hier mal die Artikelbeschreibung bei ebay, ich denke, die war so korrekt. Außerdem bekam der den Wagen letzendlich für 2000 Euro. Zusätzlich habe ich noch einen Kaufvertrag mit dem Vordruck von mobile.de gemacht.

Hier also die Artikelbeschreibung:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

MFG

Hans

Gekauft wie gesehen, unter ausschluß jeglicher Gewährleistung da Privatverkauf !! Wenn er das unterschrieben hat brauchst dir mal keine Sorgen machen...da kann er mit noch so vielen Anwälten aufmarschieren !

Themenstarteram 7. März 2009 um 10:04

Genau so hab ich es geschrieben:

 

Auf Grund des Alters wird das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug oder Ersatzteilträger verkauft.

Da ich Privatperson bin verkaufe ich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, keine Garantie, keine Rücknahme, keine Nachverhandlung.

 

MFG

 

Also !! Kannst ihn getrost ignorieren.....

Themenstarteram 7. März 2009 um 11:35

Hallo,

der Typ hat eben telefonisch mit Anwalt gedroht und behauptet, er hätte ein 48 stündiges Rückgaberecht. Ist diese Aussagre richtig?

MFG

am 7. März 2009 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von snoopy.120770

Hallo,

der Typ hat eben telefonisch mit Anwalt gedroht und behauptet, er hätte ein 48 stündiges Rückgaberecht. Ist diese Aussagre richtig?

MFG

HAT ER NICHT

Igrnoriere ihn und gut

Kein normaler Anwalt würde für ihn vor Gericht gehen

Vertrag ist Vertrag und da du keine Garantie geben Darfst hat er Pech und gut

@ Threadersteller

Einfach diesen vollpfosten ignorieren. Leider gibst immer wieder solche Fälle :mad:

Und wenn man(n) ein Autokauft, müßte ja solch ein Schaden gleich aufgefallen sein, bei der Fahrzeugabholung. ZKD Wasser im Öl, Öl im Kühlwasser, schlamm beim Öleinfülldeckel etc.

Achja und nen 1800er Audi Motor mit 20V und 125PS ist ja eigtenlich schon sehr robust. Kollege von mir hat auch so nen teil.

Viele Grüße und zerbrich dir nicht den Kopf :)

am 7. März 2009 um 12:29

Die rechtliche Frage ist in diesem Fall ziemlich eindeutig. Wenn du von der defekten Zylinderkopfdichtung wusstest und sie verschwiegen hast, wäre es eine arglistige Täuschung. Da man dir als Privatverkäufer nur ein Laienwissen unterstellen kann, hat der Käufer nur eine minimalste Chance (keine Chance sollte man bei deutschen Richtern NIE sagen) einen solchen Prozess zu seinen Gunsten zu entscheiden, da man dir beweisen müsste, dass du diesen Mangel arglistig verschwiegen hast.

Deshalb: Lehn dich zurück und erklär dem Käufer die rechtliche Lage und verbitte dir, dass er dich weiterhin kontaktiert.

Nichtsdestotrotz finde ich dein Verhalten (sofern du von der ZKD wusstest) absolut unfair, natürlich ist der Käufer selber Schuld, wenn er nicht richtig nachsieht, aber dennoch sollte man auf Ehrlichkeit setzen... aber das ist ja nicht die Frage gewesen.

MFG

Sévo

am 7. März 2009 um 12:47

Er hat doch gesagt er wusste von nix

Themenstarteram 7. März 2009 um 12:52

Hallo, ich habe alle mir bekannten Mängel aufgeführt, der angebliche Kopfdichtungsschaden war mir ehrlich nicht bekannt. Außerdem hat der Käufer den Wagen besichtigt, laufen lassen mit geöffneter Motorhaube, bremsen und Kupplung getestet und ist mit dem Wagen problemlos ca. 300 km nach hause gefahren.

Seiner Aussage nach raucht der Wagen weiß, was er bei mir devenitiv sicher nicht machte, denn das wäre sowol mir, wie auch dem Käufer aufgefallen, da er bei laufendem Motor die Kennzeichen vorne wie hinten montiert hat.

MFG

Da bist auf der sicheren Seite.

Mal theoretisch angenommen, dass du davon wusstest und ihm das nicht aufgefallen ist, als er bei dir war, selbst dann muss er dir nachweisen, dass du es mit Absicht verschwiegen hast und wenn du dich da nicht total bescheuert anstellen würdest, dann hätte er keine Chance, allerdings wäre das dann auch eine ziemlich miese Tour von dir.

Aber da wir ja an das gute im Menschen glauben und du bestimmt ein ehrlicher Kerl bist, brauchst du dir keinen Kopf machen.

Gruss Nick

es ist anscheinend normal, dass jeder erstmal mit einem Anwalt droht. Lasse ihn drohen, kein vernünftiger Anwalt würde vor Gericht gehen. Reagieren würde ich nur, wenn dir tatsächlich ein Anwalt schreibt.

Weiter oben verlinkte Fall - ar meiner ;) ich habe einfach alle weiteren Anrufe abgelehnt und auf Anwaltpost gewartet, bis heute kam nichts

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