- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- ID
- VW ID.3
- eCall defekt- darf die Werkstatt das Fahrzeug einbehalten?
eCall defekt- darf die Werkstatt das Fahrzeug einbehalten?
Bei mir zeigt das Fahrzeug Display den Fehler: „Fehler SOS Notruf bitte Werkstatt aufsuchen“
Alle Funktionen, inclusive der Online Dienste funktionieren jedoch noch einwandfrei bei meinem id3.
Die Vertrags Werkstatt hat ein defektes Steuernodul diagnostiziert, Kosten ca 1300€ netto, Steuergerät nicht vorrätig, Lieferzeit und damit die Reparatur noch offen.
Ersatzmobilität gibt es natürlich nicht.
Ich hätte mir gerne einen anderen Kostenvoranschlag bei einer anderen Werkstatt geben lassen da die Kosten doch recht hoch sind.
Der Meister hat mir mitgeteilt, dass er das Fahrzeug nicht ohne Reparatur des eCalls herausgeben darf.
Ist das rechtlich zulässig? Das ist ja quasi eine Beschlagnahme und Stilllegung mit dem Zwang, bei diesem Händler die Reparatur durchzuführen.
ich wäre ich für eure Einschätzung dankbar.
Gruß Stephan
Ähnliche Themen
2 Antworten
Rechtsberatung holst du dir im Idealfall beim Anwalt.
Lass dir vom Meister doch die Rechtsgrundlage zeigen.
Nein ist es nicht. Das Fahrzeug muss man dir aushändigen. Er kann sich aber gegenzeichnen lassen, dass du den Wagen nicht mehr fahren darfst und eine Abholung nur mittels Trailer erfolgt.