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Echtes Leergewicht der B-Klasse (W246)
Hallo Zusammen.
War letztens auf einer LKW-Waage mit meinem B220d, Bj. 3/2016.
Nur ich als Fahrer, Tank 3/4 voll, ohne Gepäck wurde 1740 kg gewogen.
Konnte es nicht glauben und habe Zuhause mit einer Wohnmobil-Waage nachgemessen: 1730 kg.
Das Leergewicht ist mit 1505 kg und das zulässige Gesamtgewicht mit 2025 kg in den Zulassungsunterlagen angegeben.
Dies bedeutet nun, dass ich max. 285 kg zuladen darf. Das sind 4 Personen mit je 70 kg, aber dafür kein Gepäck, bzw. eine Urlaubsfahrt mit vollem Kofferraum oder Fahrräder auf dem Dach funktioniert nur mit 2-3 Personen in einer B-Klasse
Hat von Euch schon mal seinen B gewogen?
Gruß aus Bayern.
Mr.Bxxx
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@blackbiker10 schrieb am 15. April 2016 um 10:52:48 Uhr:
guckst du :
Da geht's wohl eher um die Thematik, dass das Fahrzeug in die Kategorie "Fahrer + max. 8 Passagiere" fällt und somit mit FS-Klasse B gefahren werden darf. Alles was darüber ist (also Fahrer + >8 Passagiere) darf ohne Personenbeförderungsschein nicht bewegt werden.
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27 Antworten
@Mr.Bxxx
Zitat:
Nur ich als Fahrer, Tank 3/4 voll, ohne Gepäck wurde 1740 kg gewogen.
Lt. MB = Leergewicht: 1.505
[5] Angaben zum Leergewicht nach Richtlinie 92/21/EG in der gegenwärtig geltenden Fassung (Masse in fahrbereitem Zustand, Kraftstoffbehälter zu 90 Prozent gefüllt, mit Fahrer, 68 Kilogramm, und Gepäck, 7 Kilogramm) für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung. Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen in der Regel diesen Wert, wodurch sich die Nutzlast entsprechend verringert.
Stellt sich somit die Frage nach deiner Sonderausstattung = Zusatzgewicht = 1740 kg - 1505 kg = 235 kg in deinem Fahrzeug.
Zitat:
Dies bedeutet nun, dass ich max. 285 kg zuladen darf. Das sind 4 Personen mit je 70 kg, aber dafür kein Gepäck,
Bei deinen 1740 kg ist dein Gewicht und die 3/4 Tankfüllung schon enthalten. Somit verbleiben die 285 kg für 3 Personen (210 kg) + Gepäck (75 kg). Mehr geht in den Kofferraum für Urlaubsgepäck (Kleidung usw.) eh nicht rein.
P.S.
Eine real durchgeführte Urlaubfahrt mit 5 Personen (Erwachsene a 70 kg) + Urlaubsgepäck schließe ich mal aus, da die Anschaffung einer "B"-Klasse meiner Meinung nach, die falsche Fahrzeugwahl gewesen wäre.
Gruß
wer_pa
Dann frage ich mich ersthaft warum s. Ziffer 5 im Schein, bis 8 Personen zugelassen ist ?
Das Fahrzeug ist doch für 5 Personen zugelassen - somit dürfen nur 4 "Unterernährte" ohne Gepäck mitfahren - liegt es daran dass die Schwaben zu geizig zum Essen sind oder muss man sich als Durchschnittsbayer (= alle unter 2 Zentnern sind "schwindsüchtige Bürscherl") dann einen Audi oder BMW kaufen - die dürften ja ihre Klientel täglich vor Augen haben.....
Gruß Peter
Hallo wer-pa.
Danke für die Darstellung.
Es wird vermutlich so sein, dass die Sonderausstattung die 235 kg verschlingt. Dies ist wie beim von Mercedes angegebenen Spritverbrauch: die niedrigen Werte sehen in den Papieren gut aus, sind aber praktisch nicht machbar
Ja, die 285 kg sind für 3 zusätzliche Personen mit Gepäck oder
2 zusätzliche Personen mit Fahrräder auf dem Dach und Gepäck oder
4 zusätzliche Personen ohne Gepäck.
Wobei die angenommenen 70 kg pro Person mit Anziehsachen, Winterjacke und Stiefel schon etwas sehr wenig sind und man keine große Kugel schieben darf bzw. schon fast magersüchtig ist
@ Peter warst jetzt schneller
@blackbiker10
Zitat:
Dann frage ich mich ersthaft warum s. Ziffer 5 im Schein, bis 8 Personen zugelassen ist ?
Die Anzahl der Sitzplätze (= 5) findest du somit unter dem Punkt "S.1" im Schein.
Gruß
wer_pa
guckst du :
@blackbiker10
Guckst du meinen geposteten Anhang (PDF Direktdownload) oben, oder als Bildanhang hier unten nochmals!
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau
Die Anzahl der Sitzplätze (= 5) findest du unter dem Punkt "S.1" im Schein.
Gruß
wer_pa
Die 8 Sitzplätze stehen in meinem Schein auch drin? Was sind dann das für zusätzliche 3 Sitzplätze? Auf dem Dach? Im Kofferraum?
@Mr.Bxxx
Zitat:
Die 8 Sitzplätze stehen in meinem Schein auch drin? Was sind dann das für Sitzplätze? Auf dem Dach?
Für dich persönlich dann hier auch noch mal!
Guckst du meinen zuvor geposteten Anhang (PDF Direktdownload) oben, oder den Bildanhang in meinem Post an @blackbiker10, oder hier unten für dich nochmals!
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau
Die Anzahl der Sitzplätze (= 5) findest du unter dem Punkt "S.1" im Schein.
Gruß
wer_pa
@wer-pa, das mit den 5 Sitzplätzen habe ich schon verstanden. Nur im Schein unter Nr. "5" steht explizit: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze.
Frage mich nur, wo in diesem Fahrzeug die 3 weiteren Sitzplätze untergebracht werden?
Oder habe ich den Wortlaut hier falsch verstanden?
Zitat:
@blackbiker10 schrieb am 15. April 2016 um 10:52:48 Uhr:
guckst du :
Da geht's wohl eher um die Thematik, dass das Fahrzeug in die Kategorie "Fahrer + max. 8 Passagiere" fällt und somit mit FS-Klasse B gefahren werden darf. Alles was darüber ist (also Fahrer + >8 Passagiere) darf ohne Personenbeförderungsschein nicht bewegt werden.
Danke BenniBS, habs jetzt auch kapiert.
Ist das gleiche wenn in den Papieren beim Motorrad steht "Fahrzeug ohne Leistungsbeschränkung" und dann ist das Moped auf 98 PS gedrosselt - dieser Passus hat nur für den Führerschein Relevanz, weil "Stufenführerschein-Geschädigte" das Moped nicht fahren dürfen.
Gruß Peter
OK, danke !