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Eibach Federn ProLine + Felgen mit ABE

Kia ProCeed (CD)
Themenstarteram 11. Mai 2024 um 16:18

Hatte letzte Woche beim Händler auf meinem Proceed GT-Line(2023) das Eibach ProKit montieren lassen. Leider hatte ich vergessen dem Händler zu sagen dass die ABE der Felgen im Handschuhfach liegt und der konnte dann bei seinem Prüfer das nicht abnehmen lassen wegen der fehlenden KBA der Felgen. Da ich bissl weiter zum Händler habe, hab ich dann gemeint ich fahr selber zum Tüv für die Abnahme.

War heute mit beim TÜV und zu einer Begutachtung vom Fahrzeug kam es nicht da die Prüfstelle zeitlich es nicht schaffen würde(OtOn Prüfer: Dauert halt zulange deine Abnahme). Beim Entgegennehmen meiner Unterlagen erblickte der Prüfer das Gutachten(ABE) von den Felgen und meinte direkt dass nicht nur die Federn abgenommen werden müssen sondern auch die Felgen. Ich habe dann auf den unten stehenden Ausschnitt verwiesen und er meinte das wäre nicht so. Er hat die Gutachten/ABE und eine Kopie vom Fahrzeugschein behalten und will dieses ersteinmal Sichten.

Im Gutachten für die Federn (https://media.carparts-cat.com/.../E1042040.PDF Seite 16) lautet es:

" Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von

Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:

- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende

Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.

- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen

Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder

geänderter Federwegbegrenzer)"

Bei den Felgen handelt es sich um TEC GT-RACE-I

18" ET53 mit 225 40

ABE -> https://certificates.reifen.com/T13/55009922-1N-16-3-001.pdf

Nun meine Frage, da ich dieses in einem Beitrag zu Fahrwerk + Felgen gelesen hatte: Will der Prüfer dadurch eine Doppelte Prüfung-> Federn + Felgen erreichen?

Deute ich evtl das Gutachten falsch und müssen wirklich die Federn und Felgen abgenommen werden?

Bin schon am überlegen ob ich nächste Woche direkt die Serienalus dran schraub und damit zum Termin fahre.

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5 Antworten

Bin zwar nicht so bewandert in diesem Thema, aber sind Tieferlegungsfedern nicht im allgemeinen erstmal nur mit den originalen Rädern zugelassen? Bzw. wenn du dann andere Räder drauf machst, andere Größe usw., das die dann sowieso eingetragen werden müssen? Oder verstehe ich da was falsch?

Werden in Kombination angenommen.....aber wenn beide eine ABE haben....ist es eigentlich ne Kombination trotzdem als 19.3 Abnahme......was macht der da so ein tamtam...... eine der einfachsten Abnahme

Hallo es ist ganz einfach zu erklären,

ABE mit Federn und Original Felgen Rad/Reifenkombination im Schein und COC Papier eintragungsfrei

Original Federn des Herstellers mit Fremdfabrikatfelgen mit ABE eintragungsfrei

Werden 2 Änderungen vorgenommen dann ist beides mit ABE eintragungspflichtig

Kommt dann noch eine Änderung hinzu Spurplatten etc. selbst mit Serienfelgen eintragungspflichtig wenn das Fahrwerk mit Federn verändert wird.

Rüttelplatte und das Fahrzeug wird max eingefedert auf der Vorderachse mit einem Rad und auf der Hinterachse So kann geprüft werden ob was schleift und das Rad nicht zu weit herausragt.

Die Abnahme ist aufwendig und ich rate bei jedem Federntausch eine Vermessung zumachen. So hatte ich damals beim Insignia alles eingetragen bekommen mit 2 Veränderungen Tieferlegung Spurplatten auf original 18 Zoll Felgen im Winter und mit 20 Zoll im Sommer.

Gruß RedEagle1977

Themenstarteram 11. Mai 2024 um 23:31

Danke für eure Antworten,

@dust

Im Gutachten der Federn wird ja auf beides eingegangen, zuerst alle Serien Bereifung und dann die Sonder-rad-reifen-kombi.

@toxomega

Die Federn haben nur ein Gutachten, die Felgen eine ABE. Dachte auch sei eine einfache Sache da ich nun weder bei der Reifen Felgenkombi und bei den Federn nicht die extreme gewählt habe.

@RedEagle1977

Das die ABE der Felgen für die originalfedern gelten war klar. Dachte halt dass durch den oben genannten Absatz dieses auch nach Abnahme der Federn mit dem Gutachten auch bestand hat.

Achsvermessung wurde natürlich beim Händler nach dem Einbau durchgeführt.

Federn/Fahrwerk und Felgen werden generell immer in Kombination eingetragen. Wenn dein Prüfer da so einen Aufstand macht, würde ich schleunigst die Prüforganisation wechseln. Ich habe ganz andere Sachen abnehmen lassen, ohne das gemeckert wurde. Federn und Felgen mit ABE sind ein absolutes Standard Ding.

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