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- Eine wichtige Frage - Thema Reifen!
Eine wichtige Frage - Thema Reifen!
Hallo an die 1er-Fraktion!
Die Tochter eines Bekannten hat sich einen 120i gekauft, der ja normalerweise mit der RFT-Bereifung ausgerüstet ist.
Sie hat sich heute nun einen Satz von Borbet ausgesucht, 18"er mit 225er rundum, ET 35, was auch ohne Prob´s draufgeht.
Nun will Sie aber normale Standardreifen - also KEINE RFT´s - haben, welche auf den Borbet´s aufgezogen werden würden...der örtliche teilte einem anderen Kunden mit, welcher ebenfalls auf Standard-Reifen umrüsten wollte, das bei diesem Eingriff angeblich die BMW-Garantie erlöschen würde!!!
In meinen Augen ist doch diese Aussage ein totaler Käse - was hat denn schließlich der Reifen/Felge mit dem Auto an sich zu tun!
Wer von Euch kann dies bestätigen bzw. hat jemand von Euch solche Erfahrungen gesammelt?
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13 Antworten
Natürlich kannst du ganz normale Reifen aufziehen lassen ohne dass die Garantie(Gewährleistung) erlischt!
Es ist nicht zwingend vorgeschrieben Runflat zu fahren. Ich selbst habe damals meinen 1er sogar neu vom BMW-Händler ohne Runflats bekommen.
Kann die Aussage von trave bestätigen.
Es erlischt werde eine Garantie noch sonst was. Nur das Mitführen eines Pannensets wird zur Pflicht.
@Oliver118d
ich habe zwar ein "Pannenset" dabei, aber ist es denn wirklich Pflicht? Höre ich jetzt zum ersten mal. Wenn dann hätte mich mein Händler darauf hinweisen sollen, oder mir ein Pannenset gratis mitgeben müssen, da ja von Haus aus keine Runflats montiert waren!
yup, Pannenset oder Ersatzrad ist Pflicht. Ohne kanns ein paar EUR kosten, ähnlich wie "liegenbleiben auf der Autobahn wegen Spritmangel".
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von trave
@Oliver118d
ich habe zwar ein "Pannenset" dabei, aber ist es denn wirklich Pflicht? Höre ich jetzt zum ersten mal. Wenn dann hätte mich mein Händler darauf hinweisen sollen, oder mir ein Pannenset gratis mitgeben müssen, da ja von Haus aus keine Runflats montiert waren!
die haetten dir tatsaechlich ein pannenset mitgeben muessen!
mir hat man bei der Fahrzeuguebergabe direkt eins in den kofferraum reingelegt
Na da muß ich mal nachhaken. Ist jetzt zwar schon etwas her, aber vielleicht gibt´s ja als Entschädigung was Schönes ;-) - die erste Inspektion steht ja jetzt in den nächsten 2 Wochen an!
Merce an Euch alle - Ihr habt´s mir damit sehr geholfen, hab
die Info´s gleich an meinen Bekannten weitergegeben, somit
dürft´s da keinerlei Prob´s geben!
Das mit dem Mitführen eines Pannenset´s war bzw. ist meinem Bekannten auch von vornherein klar gewesen - keine
Ahnung, warum der eine Typ vom Freundlichen das mit der
Garantieerlöschung an den Tag brachte.
Hallo,
weder Ersatzreifen noch Pannenset ist Pflicht! Quatsch!
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von roadrunner1802
Hallo,
weder Ersatzreifen noch Pannenset ist Pflicht! Quatsch!
Gruß Rainer
Aufpassen, obacht geben - ganz so isses lt. Aussagen mehrerer Leute nicht - wenn man mit einem Schaden liegenbleibt und festgstellt wird, das man nix dabei hat, zahlt
man erstmal a schöne Strafe - soll angeblich so sein, als wenn man fahrlässig mit Spritmangel auf der BAB stehen bleibt!
Hallo,
ich bleibe nicht zwangsläufig liegen. Erstmal ist es bei mir bisher immer so gewesen, das ich zu Hause zu niedrigen Luftdruck festgestellt habe und dann in aller Ruhe den Nagel suchen konnte.
Habe ich wirklich mal auf der Autobahn den totalen Plattfuß, dann humpele ich eben auf plattem Reifen auf dem Standstreifen langsam zum nächsten Parkplatz.
Aber - natürlich habe ich mir bei ebay ein Pannenset ersteigert und hab's auch im Kofferraum!
Gruß
Rainer
Es gibt in der StvZO definitv KEINE gesetzliche Pflicht zum Mitführen eines Reserverades oder Pannensets oder zur Verwendung von RFT's.
DEFINITIV NICHT !!!
Kleines Beipiel: Millionen von Zweirädern, KFZ-Anhänger usw. haben sowas auch nicht.
Andererseits ist das Thema "Verkehrsgefährdung durch unberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen in Gefahrenzonen" in der StVO eindeutig geregelt. Der Grund für das unberechtigte Abstellen spielt dabei absolut keine Rolle (kein Sprit, Reifenpanne, Motorschaden, Pinkelpause usw.)
Das Fahrzeug ist in jedem Fall "unverzüglich" aus der Gefahrenzone zu bugsieren. Notfalls durch Schieben, Weiterfahren auf der Felge oder wie auch immer.
Das alles verpflichtet jedoch nicht zu Reserverad oder Pannenset!
Hier liegt es also in der Verantwortung des Fahrzeugführers, wie er damit umgeht.
Allen Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis sollte das allerdings bekannt sein....grins :-))
Zitat:
Original geschrieben von spiti01
...
Allen Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis sollte das allerdings bekannt sein....grins :-)) ...
Hallo,
ja genau, aber wenn man drüber nachdenkt, daß ja einige Autofahrer, wie bei auto motor & sport tv gezeigt, noch nicht mal die Bedeutung der wichtigsten Verkehrszeichen kennen...
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von spiti01
Es gibt in der StvZO definitv KEINE gesetzliche Pflicht zum Mitführen eines Reserverades oder Pannensets oder zur Verwendung von RFT's.
DEFINITIV NICHT !!!
Kleines Beipiel: Millionen von Zweirädern, KFZ-Anhänger usw. haben sowas auch nicht.
Andererseits ist das Thema "Verkehrsgefährdung durch unberechtigtes Abstellen von Fahrzeugen in Gefahrenzonen" in der StVO eindeutig geregelt. Der Grund für das unberechtigte Abstellen spielt dabei absolut keine Rolle (kein Sprit, Reifenpanne, Motorschaden, Pinkelpause usw.)
Das Fahrzeug ist in jedem Fall "unverzüglich" aus der Gefahrenzone zu bugsieren. Notfalls durch Schieben, Weiterfahren auf der Felge oder wie auch immer.
Das alles verpflichtet jedoch nicht zu Reserverad oder Pannenset!
Hier liegt es also in der Verantwortung des Fahrzeugführers, wie er damit umgeht.
Allen Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis sollte das allerdings bekannt sein....grins :-))
okok, habe mich vieleicht etwas ungenau ausgedrückt
Es ist ja auch nicht in der StVo aufgeführt das man tanken muss. Natürlich ist es jedem selbst überlassen nicht zu tanken, oder auf der Felge 5km bis zum nächsten Parkplatz zu fahren...
Die Felgen kosten ja nix, kann man sich ruhig ruinieren...
Grüße