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Einigermaßen vernünftige Felgen

Themenstarteram 24. Februar 2010 um 12:05

Hallo leute ich hab ma im internet nach schicken felgen geschaut für meinen polo 6r und wollte jetzt auch nich sooo viel geld ausgeben und wollte euch ma fragen welche Marken ganz ok sind also MAM soll ya ganz scheiße sein hab ich gelesen...... ich mein die Qualität soll ya einigermaßen stimmen hat denn schon jmd erfahrung???

Danke schon mal

LG Yu

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10 Antworten
am 24. Februar 2010 um 12:09

Was ist denn nicht so viel Geld ausgeben?

Welche Radgröße schwebt Dir vor?

Qualität kostet aber auch mußt Du bedenken.

@Yu3010

Bevor du irgendwelche Räder kaufst, und wenn die noch so gut aussehen, solltest du erstmal klären, ob es ein Gutachten für dein Fahrzeug gibt.

Falls es ein Gutachten gibt, ist es nicht verkehrt, es durchzulesen.

ich hab fürn polo r und h mit gutachten fast neue reifen uniroyal 195 45 15 für 180 euro

Themenstarteram 25. Februar 2010 um 23:46

ja welche Marken würdet ihr denn bevorzugen es sollten 17 zoll sein.... und bis 500 würd ich ausgeben.... krieg ich z.B. die hier auch eingetragen

http://www.felgenoutlet.de/.../...hwarz_gl_nzend____front__hornpoliert

???

Zitat:

... krieg ich z.B. die hier auch eingetragen

Bei Felgenoutlet kannst du dir auch das Gutachten runterladen.

Da steht alles drin.

1. Zeile suchen, in der dein Wagen steht.

2. Reifengröße auswählen.

3. Auflagen durchlesen!

Es gelten alle Auflagen der letzten und zusätzlich alle Auflagen der vorletzten Spalte (bei der entsprechenden Reifengröße).

 

Eingetragen kriegst du die Räder wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Auflagen für den Polo 6R:

10B; 11A; 11B; 11G; 11H; 12A; 21B; 51A; 56C; 71E; 723; 73C; 74A; 74P.

Je nach Reifen auch noch:

21N; 21J; 22F; 22H; 244; 24C; 24J; 5DK

 

Und das bedeuten die Ziffern-/Buchstabenkombinationen:

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.

Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.

244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.

71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg.

wiso gutachten? selbst wen das gutachten für den falschen wagen (golf und co) vorhanden ist darf er die felge fahren. kost nur mehr beim eintragen.

auf nem kleinen polo kann man so ziemlich jede felge fahren wens a) platz hat und b) irgendein gutachten gibt.

Hallo Yu3010,

es ist nicht ganz einfach, für Deinen Polo eine passende Felge zu finden. Die vorhandene Auswahl auf dem Markt ist (noch) gering, dazu kommen oft noch unangenehme Auflagen, z.B. für Nacharbeiten an der Karosserie.

Eine Dotz Mugello 8Jx17 H2 ET32 geht nicht ohne ans Blech zu müssen. Verglichen mit einer Werksfelge 7Jx17 H2 ET46 liegt das Felgenhorn ca. 26 mm weiter außen. Wenn Nacharbeiten nicht in Frage kommen, solltest Du möglichst eine Felge mit nicht mehr als 7J und nicht weniger als ET38 wählen.

Etwas mehr Auswahl gibt es eventuell, wenn Du Dir auch 16" ansiehst. Die Räder wirken dadurch nicht schmaler, und der Preis ist wahrscheinlich niedriger.

Noch ein paar Fragen:

  • Welche Rad-/Reifenkombinationen sind werkseitig zugelassen? (s. COC-Papier, Ziffer 32 und 50)
  • Welche davon ist aktuell montiert?
  • 3 oder 5 Türen?
  • Sportfahrwerk?
  • Tieferlegung?

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 27. Februar 2010 um 2:31

.

 

Was problemlos geht findet man auf www.volkswagen-zubehoer.de .

 

Die sind auch der Maßstab in Sachen Qualität. Neben BBS.

Die bieten übrigens auch hochwertige und bezahlbare Räder.

Oder die neue Speedline Corse Marmora 7x16 oder 7x17.

 

Und spar bitte nicht bei den Reifen. Also lieber gute 16" als miese 17".

 

.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

 

Noch ein paar Fragen:

  • Welche Rad-/Reifenkombinationen sind werkseitig zugelassen? (s. COC-Papier, Ziffer 32 und 50)
  • Welche davon ist aktuell montiert?
  • 3 oder 5 Türen?
  • Sportfahrwerk?
  • Tieferlegung?

 

Gruß

Alpha Lyrae

moin alpha....obwohl ich dich anhand deiner postins als sehr kompetent einstufe frae ich mich nur grad was die fragen sollen....

was in den coc papieren steht ist erstmal uninteresant. für andere rad reifen kombies gibt den etro und wen nicht nach dem eben teilegutachten etc.

bei einem 3 oder 5 türer macht werder im teilegutachten noch bei der rad/achslast noch bei der auswahl der felgen etwas aus.

auch ein sport fahrwerk oder ein tiefergelegtes auto spielt keine rolle. der federweg muss komplett scheliffrei sein. ein gewindefahrwerk oder gar ein air ride hat den selben einfederungspunkt wie ein serien fajhrwerk. sprich einfedern tun die alle gleich weit. ein "sportfahrwerk" schleift eben dank der tieferlegung nur schon früher. ;)

Hallo onkel-howdy,

gerne erkläre ich die Motive für meine Fragen.

Die werkseitig zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen dienen mir dazu, einen Gesamteindruck der Verhältnisse zu bekommen. Dazu gehören die Maße des sicheren freien Raums für ein Rad, die Spannbreite der Abrollumfänge und mehr. Das erlaubt mir schnelle Berechnungen des Unterschieds zu Sonderfelgen, und manchmal ergeben sich dabei Möglichkeiten, die nicht gleich offensichtlich sind. Wenn die Liste nicht vorliegt, würde ich aber mindestens Vergleiche mit der aktuellen RR-Kombination machen wollen. Mit den Ergebnissen kann man vor dem Kauf von Felgen und Reifen am Fahrzeug nachmessen, ob und wie es passen würde. Meine Erfahrung zeigt mir, dass manche Auflagen eher konservativ verfasst sind.

Die ETRTO-Normen helfen mir dabei, die tatsächlichen Maße von Rädern und Reifen zu finden, da die Nennmaße nicht den relevanten Abmessungen entsprechen. Damit bekomme ich auch schnell eine Antwort auf die Frage, welche Reifengrößen auf eine Felge passen. Fahrzeugbezogene Hilfe gibt es damit aber nicht, dazu müssen mir Felgengutachten vorliegen.

Nach der Anzahl der Türen habe ich gefragt, weil in vielen Felgengutachten für den Polo 6R die Auflage Y85 auftaucht, die nur eine Montage auf einem 5-Türer erlaubt.

Sportfahrwerk bzw. Tieferlegung sind für mich interessant, weil sie die Radabdeckung verbessern können und damit ggf. helfen, Auflagen zu entschärfen. Federwege spielen da in der Tat keine oder nur eine geringe Rolle.

 

Einige Informationen zum Thema hier habe ich schon aus anderen Threads entnehmen können. Der Themenstarter hat einen Polo 6R, schwarz, Benziner mit 51 kW. Er denkt auch über eine Tieferlegung nach. Anhand der Motorisierung sind die maximalen Achslasten und die Höchstgeschwindigkeit bekannt. (Sonst hätte ich danach auch noch gefragt...)

 

@Yu3010:

Ich habe zwar schon einen kleinen Eindruck von Deinem Geschmack, aber sieh' Dir (nur in Hinblick auf das Design) vielleicht einmal die Magma Centero 7Jx16 und die Corniche Zwinger 7Jx17 an.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

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