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Eintragung als 2-Sitzer
moin...
wieviel kostet es, die Rücksitze austragen zu lassen? ist das an irgendwelche voraussetzungen geknüpft? (ausbau der Rücksitze, klar... aber nochwas?)
dank euch
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26 Antworten
warum willste das denn eintragen lassen? wenn die rückbank raus ist, interessiert das doch keinen.. oder wegen den h-gurten?
also der GSi 8V und 16V (vor facelift - nicht diese möchtegern GSi'S) sind ab werk als 2 sitzer AUCH eingetragen... steht unter bemerkungen... Ziff. bla blub: auch 2...
Bei nem normalen astra steht dort "ziff. bla blubb: wahlw. 2" eben wegen umklappbarer rückenlehne und so.
beim gsi ist das aber als reiner 2 sitzer eingetragen.
die umtragung wird dich nicht viel kosten.. 35 euro vielleicht.
Zitat:
Original geschrieben von G-maRtin
also der GSi 8V und 16V (vor facelift - nicht diese möchtegern GSi'S) sind ab werk als 2 sitzer AUCH eingetragen... steht unter bemerkungen... Ziff. bla blub: auch 2...
Bei nem normalen astra steht dort "ziff. bla blubb: wahlw. 2" eben wegen umklappbarer rückenlehne und so.
beim gsi ist das aber als reiner 2 sitzer eingetragen.
die umtragung wird dich nicht viel kosten.. 35 euro vielleicht.
wie jetzt möchtegern gsi????
meiner is zwar 96 stand aber original GSI auf der türzierleiste und im brief steht zu ziffer 12 auch ohne hintere sitzbank.....
nee... ich frag mich das nur... irgendwer meinte mal dass die Rücksitze ausgetragen werden müssen, wenn diese nichtmehr im Fahrzeug vorhanden sind weil stattdessen ein Hifi-Ausbau oder dergleichen vorhanden ist...
*FahrzeugscheinRauswühl*
12 -> Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.: 5
33 -> ZIFF. 12: WAHLW. 2
würde das nun bedeuten dass ich die Dinger offiziell ausbauen kann ohne die BE zu verlieren, da es ja ne Veränderung am Fahrzeug ist oder muss ich da ne Abnahme machen lassen dass die Dinger raus sind?
was verstehen die unter "wahlweise 2"?
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
nee... ich frag mich das nur... irgendwer meinte mal dass die Rücksitze ausgetragen werden müssen, wenn diese nichtmehr im Fahrzeug vorhanden sind weil stattdessen ein Hifi-Ausbau oder dergleichen vorhanden ist...
*FahrzeugscheinRauswühl*
12 -> Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.: 5
33 -> ZIFF. 12: WAHLW. 2
würde das nun bedeuten dass ich die Dinger offiziell ausbauen kann ohne die BE zu verlieren, da es ja ne Veränderung am Fahrzeug ist oder muss ich da ne Abnahme machen lassen dass die Dinger raus sind?
was verstehen die unter "wahlweise 2"?
Seh ich auch so. Rücksitzbank raus und gut ist. Im Fahrzeutschein ist es mit Punkt 33 auch so gegeben: Wahlweise 2 Sitzplätze.
kannst die glaub ich so rausbauen, aber wenn du nen festen einbau machst dann muss sie ausgetragen werden. oder aber wenn du h-gurte einbaust und die normalen an den säulen rausreisst.
hm... na ok... da weiss ich erstmal bescheid
danke f. alle Antworten
bei meinem f cc steht auch wahlweise 2 drinne, nich schlecht
Zitat:
Original geschrieben von cyberalex
wenn du h-gurte einbaust und die normalen an den säulen rausreisst.
wieso eigentlich? wenn das Auto nur 2 Sitze hat kann man doch die hinteren Gurte ausbauen... die haben ohne Sitze ja eh keinen Sinn
"Wahlweise 2" steht da nur, weil man die Sitze umklappen kann, das bezieht sich nicht aufs Ausbauen! (Sollte also bei jedem Astra drin stehen.)
Wenn es sich aufs Ausbauen beziehen würde, stünde dort "Auch 2" - siehe G-maRtin's Beitrag oben!
Wenn die Sitze hinten endgültig nicht mehr nutzbar sind (z.B. Hifi-Ausbau, der den Platz einnimmt, ausgebaute Sicherheitsgurte, ggf. auch ausgebaute Serien-Sicherheitsgurte vorne, so dass die Rückbank wegen Hosenträger-Gurten nicht mehr nutzbar ist), dann müssen sie ausgetragen werden!
die Klappfunktion ist beim GSi aber die selbe wie im "normalen" Astra... wieso macht Opel da nen Unterschied?
Keine Ahnung, manche Sachen kann man einfach nicht verstehen.
Zitat:
wieso eigentlich? wenn das Auto nur 2 Sitze hat kann man doch die hinteren Gurte ausbauen... die haben ohne Sitze ja eh keinen Sinn
ich mein die vorderen
Zitat:
die Klappfunktion ist beim GSi aber die selbe wie im "normalen" Astra... wieso macht Opel da nen Unterschied?
dann müsste auch stehen wahlweise 2, 3, 4 sitzer weil ich kann die rückbank theoretisch ganz umklappen oder so, dass noch einer sitzen kann oder eben zwei.
mal anders gefragt: ist ne fehlende Rückbank ein Grund die BE und somit den Versicherungsschutz zu verlieren... ist ja eigentlich nur Spielerei und beeinflusst die Fahrsicherheit des Autos bzw. der Insassen ja nicht im geringsten... (insofern die vorderen Sitze besetzt sind )