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Einzelsitz in den mittleren Sitzschienen
Hallo zusammen, diejenigen die es nicht wissen? Der Einzelsitz kann in der mittleren Sitzschienen montiert werden. Falls ihr nur die 6 Plätze braucht, somit kann man einfacher in der letzten Sitzreihe ein- und aussteigen. Viele grüsse aus der Schweiz
Beste Antwort im Thema
@Befner
Natürlich kannst Du das anders sehen, dafür ist ein solches Forum ja da. Außerdem schätze ich Deine fachliche Kompetenz hier im Forum über alle Maßen.
Trotzdem hast Du hier sicher nicht Recht. Da ich beruflich auch mit Typgenehmigungsverfahren von Kraftfahrzeugen zu tun habe, kenne ich mich damit durchaus aus. Und der Hersteller hat nun mal hinsichtlich der Sitze keinerlei Einschränkungen getroffen, zumindest habe ich in der kompletten EG-Typgenehmigung des 447 nichts dazu gefunden.
Nun mag Mercedes in seiner Bedienungsanleitung schreiben, was sie wollen, eine rechtliche Bewandnis ist daraus nicht zu generieren, wenn ein Kunde dagegen verstößt
Ich kann auch nicht erkennen, was außer dem von Dir zitierten Auszug aus der Anleitung dagegen sprechen könnte, den Einzelsitz wie angesprochen zu montieren.
Gleiches trifft sicher auch für den Verschiebebereich der Sitze zu, der durchaus in der BDA eingeschränkt ist, technisch ist auch diese Position sicher egal, solange ausreichend Platz für die dort sitzenden Personen ist.
Aber wie gesagt, jedem seine Meinung...
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27 Antworten
Super.......habe ich noch garnicht ausprobiert.
Ist aber leider nicht freigegeben von Mercedes. In der Bedienungsanleitung sind alle freigegebenen Versionen abgedruckt. Das geschieht dann auf eigenes Risiko - das sollte man wissen.
Gruß
Befner
Ja das ist so, aber ich denke so weit haben sie gar nicht gedacht. Von der Festigkeit her ist absolut kein Problem. Es steht auch nicht drin das es verboten ist. Wenn du gute Beziehungen zum Mercedes hast frag mal bitte nach. Gruss Simi
Ich denke, dass man sich über alle Eventualitäten Gedanken gemacht hat. Fragen kann man ja mal, evtl. gibts eine Freigabe, wenn man ein CV-1 Kennzeichen anbringen muss...
Eine Freigabe muss dein Händler kostenpflichtig anfragen. Die Erfolgschancen auf eine Freigabe seitens Daimler schätze ich aber auf grob 0% oder weniger.
Gruß
Befner
Zitat:
@Befner schrieb am 14. Februar 2018 um 11:24:24 Uhr:
Eine Freigabe muss dein Händler kostenpflichtig anfragen. Die Erfolgschancen auf eine Freigabe seitens Daimler schätze ich aber auf grob 0% oder weniger.
Gruß
Befner
Das ist nicht notwendig, denke ich. Der Hersteller hat laut seiner Typgenehmigung keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Sitzanordnung gemacht (siehe Anlage). Was an Beispielen in der BDA gezeigt wird, ist somit nur ein frommer Wunsch und hat nichts mit der Insassensicherheit zu tun.
VG Gardiner
Danke fürs Dokument. Freundliche Grüsse
Das sehe ich anders, Mercedes übrigens auch...
Siehe Anhang, Ausschnitt aus der BA.
Gruß
Befner
Zitat:
@gardiner schrieb am 14. Februar 2018 um 16:50:01 Uhr:
Zitat:
@Befner schrieb am 14. Februar 2018 um 11:24:24 Uhr:
Eine Freigabe muss dein Händler kostenpflichtig anfragen. Die Erfolgschancen auf eine Freigabe seitens Daimler schätze ich aber auf grob 0% oder weniger.
Gruß
Befner
Das ist nicht notwendig, denke ich. Der Hersteller hat laut seiner Typgenehmigung keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Sitzanordnung gemacht (siehe Anlage). Was an Beispielen in der BDA gezeigt wird, ist somit nur ein frommer Wunsch und hat nichts mit der Insassensicherheit zu tun.
VG Gardiner
@Befner
Natürlich kannst Du das anders sehen, dafür ist ein solches Forum ja da. Außerdem schätze ich Deine fachliche Kompetenz hier im Forum über alle Maßen.
Trotzdem hast Du hier sicher nicht Recht. Da ich beruflich auch mit Typgenehmigungsverfahren von Kraftfahrzeugen zu tun habe, kenne ich mich damit durchaus aus. Und der Hersteller hat nun mal hinsichtlich der Sitze keinerlei Einschränkungen getroffen, zumindest habe ich in der kompletten EG-Typgenehmigung des 447 nichts dazu gefunden.
Nun mag Mercedes in seiner Bedienungsanleitung schreiben, was sie wollen, eine rechtliche Bewandnis ist daraus nicht zu generieren, wenn ein Kunde dagegen verstößt
Ich kann auch nicht erkennen, was außer dem von Dir zitierten Auszug aus der Anleitung dagegen sprechen könnte, den Einzelsitz wie angesprochen zu montieren.
Gleiches trifft sicher auch für den Verschiebebereich der Sitze zu, der durchaus in der BDA eingeschränkt ist, technisch ist auch diese Position sicher egal, solange ausreichend Platz für die dort sitzenden Personen ist.
Aber wie gesagt, jedem seine Meinung...
Zitat:
@gardiner schrieb am 15. Februar 2018 um 14:29:34 Uhr:
@Befner
Natürlich kannst Du das anders sehen, dafür ist ein solches Forum ja da. Außerdem schätze ich Deine fachliche Kompetenz hier im Forum über alle Maßen.
Trotzdem hast Du hier sicher nicht Recht. Da ich beruflich auch mit Typgenehmigungsverfahren von Kraftfahrzeugen zu tun habe, kenne ich mich damit durchaus aus. Und der Hersteller hat nun mal hinsichtlich der Sitze keinerlei Einschränkungen getroffen, zumindest habe ich in der kompletten EG-Typgenehmigung des 447 nichts dazu gefunden.
Nun mag Mercedes in seiner Bedienungsanleitung schreiben, was sie wollen, eine rechtliche Bewandnis ist daraus nicht zu generieren, wenn ein Kunde dagegen verstößt
Ich kann auch nicht erkennen, was außer dem von Dir zitierten Auszug aus der Anleitung dagegen sprechen könnte, den Einzelsitz wie angesprochen zu montieren.
Gleiches trifft sicher auch für den Verschiebebereich der Sitze zu, der durchaus in der BDA eingeschränkt ist, technisch ist auch diese Position sicher egal, solange ausreichend Platz für die dort sitzenden Personen ist.
Aber wie gesagt, jedem seine Meinung...
Gut das mal von einem Fachmann der sich damit auch beruflich auskennt was zu hören !!!
Da ist dann das Kaffeesatzlesen und die Unzulässigkeiten die man auch schon oft bei Anfragen der Hotline von Mercedes die in Maastrich ihren Sitz hat endlich vorbei.
Hier in dem Forum sind leider zuviel "Fachleute" die sich nicht wirklich mit der Materie auskennen.
Interessante Info. Somit kann sich nun jeder sein eigenes Bild machen für seine Entscheidung, den Einzelsitz in die Mitte zu stellen. Ich persönlich würde es nicht machen...
In der Tat sehe ich ebenso keine technischen Hindernisse, sondern nur bzgl. der Freigabe.
Gruß
Befner
Zitat:
@gardiner schrieb am 15. Februar 2018 um 14:29:34 Uhr:
@Befner
Natürlich kannst Du das anders sehen, dafür ist ein solches Forum ja da. Außerdem schätze ich Deine fachliche Kompetenz hier im Forum über alle Maßen.
Trotzdem hast Du hier sicher nicht Recht. Da ich beruflich auch mit Typgenehmigungsverfahren von Kraftfahrzeugen zu tun habe, kenne ich mich damit durchaus aus. Und der Hersteller hat nun mal hinsichtlich der Sitze keinerlei Einschränkungen getroffen, zumindest habe ich in der kompletten EG-Typgenehmigung des 447 nichts dazu gefunden.
Nun mag Mercedes in seiner Bedienungsanleitung schreiben, was sie wollen, eine rechtliche Bewandnis ist daraus nicht zu generieren, wenn ein Kunde dagegen verstößt
Ich kann auch nicht erkennen, was außer dem von Dir zitierten Auszug aus der Anleitung dagegen sprechen könnte, den Einzelsitz wie angesprochen zu montieren.
Gleiches trifft sicher auch für den Verschiebebereich der Sitze zu, der durchaus in der BDA eingeschränkt ist, technisch ist auch diese Position sicher egal, solange ausreichend Platz für die dort sitzenden Personen ist.
Aber wie gesagt, jedem seine Meinung...
Wenn ich bedenken bezüglich Sicherheit hätte, hätte ich den Beitrag gar nicht geschrieben. Habe täglich mit solche fälle bei uns auf dem Amt zu tun. Sitzverankerung ist geprüft und somit ist die Sicherheit gewährleistet. Freundliche Grüsse
Hi Leute,
etwas OT aber ich denke passt hier rein. Unsere V-Klasse ist im FZG-Schein mit 7 Sitzplätzen eingetragen. Also Bestuhlung 2-2-3. Für eine Urlaubsfahrt hätte ich aber gerne eine 2-3-3 Bestuhlung, also 8 Plätze. Vom örtlichen Mercedes Händler würde ich sogar eine 3-er Sitzbank geliehen bekommen. Jetzt die Frage: Kann ich das in den Papieren leicht von 7 auf 8 Plätze ändern lassen oder ist das ein größeres Problem.
Danke für eure Antworten.
Zitat:
@rellob schrieb am 15. Februar 2018 um 17:42:27 Uhr:
Hi Leute,
etwas OT aber ich denke passt hier rein. Unsere V-Klasse ist im FZG-Schein mit 7 Sitzplätzen eingetragen. Also Bestuhlung 2-2-3. Für eine Urlaubsfahrt hätte ich aber gerne eine 2-3-3 Bestuhlung, also 8 Plätze. Vom örtlichen Mercedes Händler würde ich sogar eine 3-er Sitzbank geliehen bekommen. Jetzt die Frage: Kann ich das in den Papieren leicht von 7 auf 8 Plätze ändern lassen oder ist das ein größeres Problem.
Danke für eure Antworten.
Das ist in den meisten Fällen ein Problem mit der Zuladung.
Schaue nicht in den "Fahrzeugschein" sondern in die EU-Papiere unter tatsächlichem Gewicht.
Dann werden Dir die Augen aufgehen. Bei meiner V-Klasse sind es fast 2700 Kg Leergewicht.
Wie willst Du dann noch 8 Personen evtl. noch mit Gepäck mitnehmen wenn dein Maximalgewicht 3100 Kg ist ?
Oder sind es alles Kinder im Alter unter 4 Jahren dann könnte es klappen ;-)
Mit 8 Erwachsenen bist Du wenn es sich nicht um Magersüchtige handelt hoffnungslos überladen.
In den meisten Fällen wie bei mir auch nur mit 7 Sitzplätzen.
Es ist eine Unding das sowas überhaupt die Zulassung bekommt. Hier schlafen die Zulassungsbehörden
wahrscheinlich wie beim Abgasskandal.
Was nützt mir ein großes Auto mit 7-8 Sitzplätzen wenn es nur eine Zuladung von einem Golf hat ???