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Elektromotor drosseln (e-motorrad)

Themenstarteram 17. Juni 2024 um 7:02

habe einen 3000watt e-motor (chinaimport/motorrad ca. 125er/hersteller:ROTOM) der 85kmh macht,

1) gibt es technische möglichkeit diesen auf 50kmh zu drosseln ?

wenn ja

2) müsste ich diesen dann abmelden+neuanmelden wie auch versicherung neu, oder wäre eine 50er maschine "inbegriffen" in der 125er anmeldung/versicherung ?

 

PS hintergrund ist das ich mit dem fahrlehrer nicht so zurecht komme, der meint ich gucke falsch beim abbiegen/schulterblick etc, aber bleibt bischen diffus in der erklärung sodass ich momentan nicht motiviert bin den B196 schein f 125er maschinen zu machen

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5 Antworten

Naja, wenn der Lehrer meint dass du fahrtechnisch Fehler machst, ist das dann bei einer 50 Km/h Drosselung nicht genauso?

 

Schulterblick ist schon ne wichtige Sache. Das solltest du bei beiden Motorisierungen können.

am 17. Juni 2024 um 7:43

45 km/h wenn dann, 50 nur bis 01.01.2002.

Würde klären ob es vom Hersteller/Importeur eine Drosselung mit Gutachten gibt.

Das ist dann "ein anderes Fahrzeug", keine Zulassung mehr sondern Versicherungskennzeichen.

Theoretisch geht auch freiwillige Anmeldung, dann aber ohne HU-Stempel auf dem Schild.

Wechsel die Fahrschule wenn Du nicht zufrieden bist. "Diffus in der Erklärung" geht garnicht.

am 17. Juni 2024 um 14:39

Zieh den B196 durch, sag dem Fahrlehrer, er möge es dir noch einmal in Ruhe zeigen und erklären. Deswegen drauf verzichten, das wirst du bereuen und das Geld wäre auch futsch. Ich hatte auch eine Bremsübung einfach nicht kapiert und war kurz vorm verzweifeln, da muss man durch. Danach war ich happy. Einfach ansprechen und auch den eigenen Widerstand mal ablegen, wird keiner gern kritisiert. ;-)

So ne Drosselung dürfte schwer möglich sein. Bzw. die entsprechenden Gutachten, Bescheinigungen zu bekommen. Ist technisches Neuland das ganze Elektro Gedöns.

Mach lieber den anderen Weg, den Führerschein zu Ende.

Klar ansprechen und PRAKTISCH vormachen lassen vom Fahrlehrer was er kritisiert und wie der Schulterblick auszusehen hat, damit er Ihm gefällt.

Im Extremfall , wenn die Chemie zwischen euch nicht stimmt, besser den Fahrlehrer oder die Fahrschule wechseln

Ich habe auch mit 17 Jahren den Fehler gemacht, die Ausbildung zum 1B Führerschein abzubrechen, weil ich mit dem Fahrlehrer nicht gut zurecht kam. Außerdem hat es mich in der praktischen Prüfung bei schlimmen Wetterbedingungen Ende Oktober 1981 beim 2.Versuch in der Gefahren Bremsung geschmissen. Laut Prüfer hätte ich mich nach der Wendeübung und der anschließenden Gefahrenbremsung , welche sehr gut war, aber zuvor umschauen müssen. ( Schulterblick )

Ich war mir damals noch ziemlich sicher daß bei den Übungen in den Fahrstunden nie davon die Rede war, daß das mit dem Umdrehen vor der Bremsübung bei der Prüfung wichtig sein könnte. Dafür gibt es doch Rückspiegel…

Vielleicht weiß ich es aber auch nicht mehr genau.Daraufhin durfte ich nochmal aber beim 2.Versuch vorne überbremst, Vorderrad blockiert, Sturz und aus.

Bin dann noch zwei Jahre Mofa gefahren aus Frust. Mit 19 in einer anderen Fahrschule Klasse drei gemacht im Winter 1983 im Frühling 1984 dann Klasse eins und alles war easy. Kein Problem mit dem Fahrlehrer in dieser anderen Fahrschule gehabt. sowohl Auto als auch Motorrad auf Anhieb bestanden. Bin froh, dass ich nach dem Mißerfolg damals, nicht auf Dauer auf den FS verzichtet habe.

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