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EQV Räder 245/55R17 auf V Klasse?
Hallo,
passen auf auf eine normale V Klasse die Räder vom EQV in 245/55R17 mit original MB Felgen und kann man sich die eintragen lassen? Die Größe der Räder stimmt ja mit den freigegebenen 245/45 R19 fast überein, da sollte es doch technisch möglich sein.
VG
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16 Antworten
Das frage ich mich auch schon seit einiger Zeit.
Ich fahre laut reifen/Räder Kombination (Dokument) von Mercedes auf dem 17 er vielspeichenrad die Reifen 235/55/17.
Und bin vom Komfort sehr angetan.
Vorher hatte ich die ausgelieferten 18er Felgen mit 245 55 18 gefahren. Schlägt und rüttelt schon mehr.
Nur hätte Ich nichts gegen ein wenig mehr an optischem Eindruck, sprich Breite.
Zitat:
@schwabe777
Vorher hatte ich die ausgelieferten 18er Felgen mit 245 55 18 gefahren.
245/45/18...meinte ich natürlich.
Also,
Ich hab auf unserem EQV letzten Winter die 17 Zoll-Winterräder mit Felgen von unserer alten V220 montiert. Sollte kein Problem sein.
Umgekehrt hat man doch nen massives traglast Problem.
Der eqv hat doch die vollen 3,5t oder ? Da kannst keine 3,2t v Klassen Räder drauf fahren.
Der Einwand ist grundsätzlich berechtigt.
Jedoch KANN die traglast der alten Räder und Reifen in seinem Fall ausreichend sein.
Z. B. Hat man oft eine 103er traglast oder c-Reifen mit noch höherer traglast auf der v-klasse in Betrieb. (ich mit 3t Gesamtgewicht benötigte z. B. nur eine 100er, streng genommen nur 99er Traglast bei 1550kg Achslast)
Da gibt es dieses Dokument von mercedes ("zulässige rad/Reifen-Kombinationen für Mercedes nutzfahrzeuge" )
Das ist schon mit viel Hirnschmalz gemacht worden, ich habe mich gewundert
Möglicherweise gibt es Aufschluss über die Zulässigkeit für den eqv.
Was mich persönlich interessiert, ob hier jemand weiss, ob ich eine Chance habe mit dem Mercedes-17 Zoll-Vielspeichenrad 245 55 17 zu fahren? Steht weder im Schein noch COC.
Praktiziert würde es meines Wissens noch nicht, aber vielleicht hat man ja trotzdem eine Chance auf sowas wie eine Einzelabnahme o. dgl.
?
Aber die 17 Zoll Felge vom V220 hat keine Zulassung für den EQV. Viele nichtmal für die 3,2T Variante….. auch wenn es mechanisch natürlich drauf passt.
Auch hier gilt: wenn da was passiert ist man richtig gear….t.
Das ist richtig für die Fünfspeichenfelge, die Vielspeichenfelge gibts aber auch auf dem EQV.
Die Vielspeichenfelge und auch das neue aerodynamische 17“ Rad haben eine Freigabe für den EQV und somit die Reifengröße auf der Felge der 225/55 oder 235/55…
Vorteil der Reifen höherer Querschnitt, sprich mehr Komfort und auch höhere Traglast, das finde ich persönlich immer gut.
Rädergruppe ganz normal die 2, sprich meist nichts umzuprogrammieren…
Aber laut der Datei eben explizit nur für EQV freigegeben - der ist ja höher und hat nur Frontantrieb. Das müsste man also prüfen inwieweit es da weitere technische Unterschiede am Fahrzeug gibt. Lenkwinkel, Radhausschalen und sowas z. B. - ich vermute mal seitens MB wird es dazu keine Freigabe geben.
https://www.mercedes-benz.de/.../...Vito_Marco_Polo_BR_447_07-2021.pdf
Zitat:
Aber laut der Datei eben explizit nur für EQV freigegeben - der ist ja höher und hat nur Frontantrieb. Das müsste man also prüfen inwieweit es da weitere technische Unterschiede am Fahrzeug gibt. Lenkwinkel, Radhausschalen und sowas z. B. - ich vermute mal seitens MB wird es dazu keine Freigabe geben.
was ist nur für den eqv freigegeben? die vielspeichenfelge? (die ist für alle v freigegeben)
oder 245-55-17er reifen?
Der 245/55 ist nur für den EQV freigegeben.
Daher meine Ausgangsfrage, ob man die 245/55 R17 auch auf einer normalen V zugelassen bekommt.
Evtl zum Hintergrund: ich könnte von einem Bekannten einen fast neuen Rädersatz vom EQV bekommen, nur liegt der am anderen Ende der Republik. Für eine Eintragung beim TÜV müssen die aber aufs Auto drauf und den Spass mache ich nicht, wenn ich nicht Aussichten auf Erfolg habe. Daher meine Überlegung, dass der seitens MB zugelassene 245/45R19 auf original 8J19 mit einer ET von 52 genauso gross ist wie der 245/55R17 auf der 7J17 mit ET 51 und vergleichbar sitzen würde (zumindest nach dem Bild bei reifenrechner.at).
Daher die Frage, ob da jemand was dazu sagen kann, ob jemand andere Probleme erkennen kann?
Meine Überlegung dazu: mit „könnte und sollte rechnerisch und vom Umfang her passen“ gibt sich keine Prüfstelle zufrieden. Die wollen Gutachten sehen.
Ist ja mal auch einfach kein einfaches Thema.
Ich habe das relativ häufig vor der Brust, dass Rad-Reifenkombi's innerhalb eines Herstellers getauscht werden sollen.
Den Abrollumfang Serie zum gewünschten Tauschprodukt rechne ich schon gern selbst aus. Dann prüfe ich die zulässigen Radlasten für Rad und Reifen sowie Einpresstiefen, Abstand zur Bremse, Befestigungsbolzen. Lochkreis usw., es ist echt ne Menge zu schauen.
Und wenn alles passt, mag ich das manchmal über ein Gutachten nach §19(2) i. V. mit §21 StVZO positiv begutachten.
Weil es immer wieder gern gefragt wird: Sowas geht eben nicht über eine normale Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO mangels vorliegender zulässiger Prüfzeugnisse. Das gilt auch und vor allem für die allseits beliebten Herstellerbescheinigungen bzw. -umrüstkataloge. Auch diese sind eben keine zulässigen Prüfzeugnisse. Wenn der jeweilige Hersteller will, dass diese oder jene Kombinationen gefahren werden dürfe, dann soll er diese ordentlich im Typgenehmigungsverfahren mit anmelden, und dann stehen diese auch im CoC.
Zitat:
@escalator schrieb am 8. August 2023 um 14:36:10 Uhr:
Meine Überlegung dazu: mit „könnte und sollte rechnerisch und vom Umfang her passen“ gibt sich keine Prüfstelle zufrieden. Die wollen Gutachten sehen.
Eine Prüfstelle mit Gutachter nur um Gutachten vom Gutachten zu prüfen???
Die Felge hat ja bereits ein Festigkeitsgutachten. Den Abrollumfang bei entsprechender Reifengrösse und die Traglast zu berechnen sollte ein Prüfer ja können.