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Erfahrungen mit Heckfahrradträgern / Fahrradträger für die Heckklappe
Wurden von euch schon Erfahrungen mit Heckfahrradträgern am TReg gemacht? Ich möchte mir einen Träger für die Heckklappe zulegen. Traglast ca. 45kg für 2 eBikes 20".
Kann es Probleme mit den Assistenzsystemen geben? Kann die Heckklappe noch (elektrisch) geöffnet werden (mit oder ohne Fahrräder)? Den Heckscheibenwischer vorsichtshalber abbauen wegen eventueller Bedienung?
Es soll kein AHK-Aufsatzträger werden, weil auch mal mit Wohnwagen gefahren werden soll.
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31 Antworten
Hallo. Ich habe gerade in die Bedienungsanleitung reingeschaut. Mit dem Assistenten wird keine Probleme geben aber mit dem öffnen und schließen problematisch. Hier der Hinweis im Heft.
Grüß dich
Nevzat
Hallo,
sieh an, was so alles in der Bedienungsanleitung steht.
Die beiden Pedelec (ich vermute mal keine E-Bike) dürften auch schwerer als 45 Kilo sein.
Gruß
Hannes
Danke Nevzat. Mit dem Öffnen/Schließen der Heckklappe werde ich zurecht kommen. Zur Not komme ich ja von Innen an den Kofferraum.
Danke Hannes, beide eBikes wiegen zusammen ohne Akkus 42kg. Dieser Träger ist für 2x25kg = 50kg ausgelegt. Normale Träger für 2 Fahrräder sind für 2x15kg = 30kg zugelassen.
So ganz bin ich jedoch noch nicht von dem Teil überzeugt, weil die Mittelstütze auf der Heckscheibe aufliegt und nicht, wie beim Paulchen, an der Klappenoberkante.
Gruß Ebbo
Ich sehe ab und zu Wohnwagen, wo die Fahrräder auf der Deichsel bzw. mit sep. Träger am Heck untergebracht sind. Und so könntest du einen ganz normalen Träger für die AHK nehmen.
Ich würde von den Heckklappenträgern abraten.
Warum?
Eine Heckklappe wiegt vielleicht 40kg - und für dieses Gewicht wurden auch die Anbindungen zur Karosserie (Scharniere, Schloss, Schließbügel) ausgelegt.
Wenn jetzt das Gewicht durch den Träger inkl. Räder verdoppelt und zusätzlich noch der Schwerpunkt nach hinten verlagert wird, kann sich eigentlich jeder vorstellen was passiert, wenn das ganze dynamisch belastet wird.
Eine Beschädigung der Klappe inkl. Anbindung kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Das Argument - ist doch geprüft lasse ich nicht gelten, da die Zubehörteile meist geringere Anforderungen bzgl. Dauerfestigkeit etc. haben wie die Fahrzeughersteller und eigentlich nur den Träger selbst betreffen. Ob das Fahrzeug nach der Prüfung Beschädigungen aufweist (Dellen, Kratzter, nicht passende Spaltmaße durch verformte Scharniere) ist für eine offizielle Zulassung irrelevant.
In meinen Augen sind diese Träger ein Missbrauchsfall und der Fahrzeughersteller wird im Falle des Falles genauso argumentieren.
Wem natürlich mögliche Beschädigungen gänzlich egal sind - bitteschön...
Danke Paul, ich werde deine Argumente mit in die Überlegungen einbeziehen.
Es sieht tatsächlich so aus, um den technischen Möglichkeiten zu genügen, dass ich für die Gespannfahrten einen Deichselträger für den WoWa anschaffe und für die reinen PKW-Fahrten zusätzlich einen AHK-Träger.
Das Ganze hat dann leider den Nachteil, dass ich den Hakenträger wohl kaum bei Gespannfahrten mitnehmen werde (Platz- und Gewichtsproblem). Das bedeutet, bei auf dem Campingplatz am Urlaubsort abgestellten Wohnwagen können wir bei einer Ausflugstour mit dem PKW die Bikes nicht mitnehmen.
LG Ebbo
Schau doch, ob du den AHK Träger als Deichselträger montiert bekommst.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2020 um 11:59:47 Uhr:
Ich sehe ab und zu Wohnwagen, wo die Fahrräder auf der Deichsel bzw. mit sep. Träger am Heck untergebracht sind. Und so könntest du einen ganz normalen Träger für die AHK nehmen.
Moin Peter, leider schließt ein Träger für die AHK eine Gespannfahrt mit Wohnwagen aus. An der Kupplung kann nur der Anhänger oder der Träger befestigt werden.
LG Ebbo
Zitat:
@Paul75 schrieb am 3. September 2020 um 14:36:32 Uhr:
Schau doch, ob du den AHK Träger als Deichselträger montiert bekommst.
Werd ich mal recherchieren. Danke! Das wäre evtl. eine prima Geschäftsidee!
LG Ebbo
Zitat:
@Nettgau schrieb am 3. September 2020 um 14:37:31 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. September 2020 um 11:59:47 Uhr:
Ich sehe ab und zu Wohnwagen, wo die Fahrräder auf der Deichsel bzw. mit sep. Träger am Heck untergebracht sind. Und so könntest du einen ganz normalen Träger für die AHK nehmen.
Moin Peter, leider schließt ein Träger für die AHK eine Gespannfahrt mit Wohnwagen aus. An der Kupplung kann nur der Anhänger oder der Träger befestigt werden.
LG Ebbo
Ist mir klar, mein Vorschlag zielte darauf ab, was du gerade auch gepostet hast. "AHK-Träger und Deichselträger" und je nach Bedarf dann den einen oder anderen verwenden. Wobei es ziemlich faltbare AHK-Träger gibt, die könntest du doch bei der Fahrt mit Wohnwagen in selbigen legen. Eingepackt und auf den Sitzen verzurrt.
Ich hab mal einen T5/6 gesehen, dessen Heckklappe im oberen Bereich ziemlich ramponiert war. War von seinem Heckklappenträger, wie mir erklärt wurde.
Tolle Lösung Peter!
Nun muss ich mich mal um die Stützlasten kümmern. Der WoWa ist schon aufgelastet um 200kg und pickepacke voll. Zum Glück trägt die TReg-Kupplung 140kg.
Leider gibt es bei dieser Lösung ein gravierendes Gewichtszulassungsproblem.
PS: meine beiden eBikes wiegen ohne Akkus zusammen 42kg. Für den AHK-Heckträger iO. Für die Deichselkupplung (DK) gilt: Übergewicht! Da fehlt einfach eine DK mit 60kg Nutzlast. Hoffentlich knickt die Deichsel nicht ein ...
LG Ebbo
Aber leider haben die meisten Kupplung / Deichseln eines Wohnwagen nur 100kg.
Tja. Und nun? ...