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Erlischt die Betriebserlaubnis nach Chiptuning?

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 20:42

Habe verschiedene Fragen zum Thema Chiptuning, zu deren Antwort ich mit der Suche noch keine gebündelten Infos gefunden habe.

Daher hier mal kurz und kompakt meine Fragen zum Thema Chiptuning:

  • -Verliert man durch Chiptuning die Betriebserlaubnis, wenn die Leistungssteigerung über die zulässige Schwankung der Serienleistung hinaus geht?

    -Ist eine Eintragung bei einer Leistungssteigerung in die Papiere notwendig?

    -Oder gibt es dazu Gutachten, die man anbei führen muss?

    -Muss ich der Versicherung die Leistungssteigerung mitteilen?

In meinem speziellen Fall reden wir von möglichen +21 kW.

Beste Antwort im Thema

Ja, die BE erlischt, die Eintragung ist notwendig und der Versicherung muss man die Leistungssteigerung auch mitteilen.

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Ja, die BE erlischt, die Eintragung ist notwendig und der Versicherung muss man die Leistungssteigerung auch mitteilen.

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 20:48

Vielen Dank!

Eine Sache noch: Erfordert die Eintragung eine Einzelabnahme beim TÜV/Dekra, oder kann ich "einfach mit dem Ausdruck aus dem Leistungsprüfstand beim Amt auftauchen" ?

Moin!

Meines Wissens brauchst du eine Einzelabnahme, sofern das Chiptuning kein Gutachten dabei hat.

Grüße

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 21:13

Danke, damit wäre auch mein "Gutachten" Punkt abgehakt. Merci.

Als erstes wird wohl mal ein Abgasgutachten verlangt, dann kann man es per Einzelabnahme eintragen lassen, evtl macht aber der Prüfer einen strich durch die Rechnung wenn ihm die Bremsanlage zu klein ist.

 

 

Hat der Tuner kein Gutachten machen lassen dann warscheinlich aus dem Grund das das Fahrzeug die erforderlichen Grenzwerte nicht mehr einhält.

Themenstarteram 27. Januar 2010 um 21:15

Denkbar, ich habe das Thema dann jetzt jedenfalls erst mal verworfen, auch wenn ein erheblich besserer Motorlauf im unteren Drehzahlbereich sehr verlockend ist.

Zitat:

Original geschrieben von pcpanik

-Verliert man durch Chiptuning die Betriebserlaubnis, wenn die Leistungssteigerung über die zulässige Schwankung der Serienleistung hinaus geht?

ja!

Zitat:

-Ist eine Eintragung bei einer Leistungssteigerung in die Papiere notwendig?

ja!

Zitat:

-Oder gibt es dazu Gutachten, die man anbei führen muss?

gutachten nutzt nicht viel....das muss eingetragen werden! ggf. sind anpassung an bremsen, motor/getriebeaufhängug nötig!

Zitat:

-Muss ich der Versicherung die Leistungssteigerung mitteilen?

ja!

allerdings solltest du VORHER abklären, ob und ggf. um wieviel sich dein beitrag erhöht!

Zitat:

-ja!

allerdings solltest du VORHER abklären, ob und ggf. um wieviel sich dein beitrag erhöht!

Bei meiner alten Versicherung stand das in den Versicherungsbedingungen. Ich meine es wurden maximal 30% Aufschlag fällig - je nach Grad der Mehrleistung.

Bei meiner neuen Versicherung hab ich noch nicht geschaut, da ich keinen leistungsgesteigerten Wagen mehr fahre.

Zitat:

Original geschrieben von börna

Bei meiner alten Versicherung stand das in den Versicherungsbedingungen.

das kann jede vers. machen wie sie lustig ist und wie dem sachbearbeiter die nase des "kunden" passt......da es sich hierbei quasi um ein einzelfahrzeug handelt, können die keine prämienerhöhung verlangen, können die prämie aber auch genauso verdoppeln und verdreifachen..........und da es hier bei mt schon mehrfach threads gab, wo sich die "armen tuner" dann über die "böse versicherung" aufgeregt haben, soltte man sowas vorher abklären....

Die BE erlischt und wird durch eine Eintragung erneuert/geändert. Der VS muß man die Veränderungen nur melden, wenn sie die im Vertrag erlaubten Leistungsdifferenzen überschreitet (oft sind da so 10% Leistungsplus als meldefreie Toleranz erlaubt).

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das kann jede vers. machen wie sie lustig ist

Was du nicht sagst ....

Mein Beitrag war als Hilfestellung zu verstehen, dort einmal reinzuschauen. :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

.und da es hier bei mt schon mehrfach threads gab, wo sich die "armen tuner" dann über die "böse versicherung" aufgeregt haben, soltte man sowas vorher abklären....

"Zur Not" kann man die Versicherung immer noch wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von pcpanik

Denkbar, ich habe das Thema dann jetzt jedenfalls erst mal verworfen, auch wenn ein erheblich besserer Motorlauf im unteren Drehzahlbereich sehr verlockend ist.

Zu vielen Chips gibt es aber entsprechende Gutachten mit denen die Eintragung kein Problem ist. Schwierig wird es nur bei den Leistungssteigerungen für die es keine Gutachten gibt. Üblicherweise liefern die Tuner sofern nichts anderes dabeisteht die notwendigen Papiere mit. Es sei denn man geht zu einer Hinterhofbude die irgendwo dran dreht - aber so Zeug würde ich in meinen Motor auch nicht einbauen.

Bei der Versicherung hilft einfach schriftlich anfragen. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

 

Bei der Versicherung hilft einfach schriftlich anfragen. Warum einfach wenn es auch kompliziert geht?

Vielleicht, weil es mehr Spass macht, erst mal tagelang darüber zu diskutieren, wie die Antwort der Versicherung aussehen könnte? :D

am 29. Januar 2010 um 7:19

Also bei meiner Versicherung ist es egal wieviel Leistung mein Auto nun hat. Sie wollen zwar drüber benachrichtig werden, erheben aber keinen Aufschlag!

 

Zu dem Thema kleine Hinterhof-Werkstatt:

Wenn ich sowas schon wieder höre! Es gibt sehr viele kleine Hinterhof-Buden, die oftmals sehr viel bessere Arbeit leisten als die "großen und guten" bastel Buden.

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