ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ermessensspielraum bei der HU: HU erheblicher Mangel, Nachprüfung geringer Mangel => bestanden?

Ermessensspielraum bei der HU: HU erheblicher Mangel, Nachprüfung geringer Mangel => bestanden?

Themenstarteram 22. März 2020 um 20:04

Hallo!

Bei Prüfern gibt´s ja manchmal unterschiedliche Ansichten bzw. einen gewissen Ermessensspielraum. Der eine würde etwas als erheblichen Mangel einstufen, der andere es als geringen Mangel.

Nun stellt sich mir die Frage:

Würde etwas bei der HU als gravierender Mangel eingestuft werden und man fährt zur Nachrprüfung woanders hin, wo der Prüfer diesen Mangel als geringfügig oder gar nicht vorhanden einstuft, würde man damit die HU trotzdem bestehen?

Nein, oder? Wenn ich richtig informiert bin, müssen komplett alle Mängel lückenlos beseitigt sein?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@techman122 schrieb am 23. März 2020 um 12:19:44 Uhr:

Der Prüfer, der ohnehin äußerst penibel war, hat ihn als "EM" eingestuft. Ich war danach bei 5 (!) Fachfirmen die sich nur am Kopf gekratzt und überhaupt nicht verstanden haben, dass der Prüfer so entschieden hat.

Wenn eine der Fachfirmen vertrauenswürdig ist und HU im eigenen Haus anbietet, dann lass die HU oder Nachprüfung da machen. Wenn der Werkstattmeister über die Schwere des Schadens mit dem Prüfer diskutiert, hat das ein anderes Gewicht als wenn du das als Laie machst.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Es gibt Listen wo drin steht was erhebliche Mängel sind, daran muß sich jeder TÜV Prüfer halten.

Zur Nachprüfung musst Du ja das Protokoll der ersten HU vorlegen.

Ein ordentlicher Prüfer, wird einen nicht beseitigten EM Mangel in GM Herabstufen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. März 2020 um 21:27:25 Uhr:

Zur Nachprüfung musst Du ja das Protokoll der ersten HU vorlegen.

Ein ordentlicher Prüfer, wird einen nicht beseitigten EM Mangel in GM Herabstufen.

Ich nehme an da hast du ein K vergessen.

Dann würde deine Aussage auch Sinn ergeben.

Es würde ja auch nichts nützen, einen EM bei der Nachuntersuchung in GM zu ändern, die Nachuntersuchung wäre damit trotzdem nicht bestanden.

Wenn ein bei der Erstuntersuchung dokumentierter EM allerdings tatsächlich kein Mangel ist, dann braucht für die Nachuntersuchung auch niemand intakte Teile auszutauschen (Beispiel: Domlagerspiel beim Corsa D bei entlasteten Vorderrädern...).

Wenn es sich aber innerhalb des Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraums bewegt, werde ich ohne Not nicht dem Kollegen widersprechen, der die Erstuntersuchung durchgeführt hat.

Du scheinst offenbar auf einen kumpeligen Prüfer zu hoffen, der dir trotz nicht reparierten Mangels die Plakette zuteilt.

Der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen. Ein sorgfältiger Prüfer könnte während der Nachprüfung einen weiteren gravierenden Mangel feststellen. Warum: Weil er sich verar... vorkommt, wenn jemand ein reklamiertes Fahrzeug ohne irgendeine Reparatur erneut vorführt.

am 23. März 2020 um 0:01

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 23. März 2020 um 00:04:53 Uhr:

Du scheinst offenbar auf einen kumpeligen Prüfer zu hoffen, der dir trotz nicht reparierten Mangels die Plakette zuteilt.

Der Schuß kann aber auch nach hinten losgehen. Ein sorgfältiger Prüfer könnte während der Nachprüfung einen weiteren gravierenden Mangel feststellen. Warum: Weil er sich verar... vorkommt, wenn jemand ein reklamiertes Fahrzeug ohne irgendeine Reparatur erneut vorführt.

Wenn dem so wäre... Würde ich eher Variante C bevorzugen. Ganz neuen TÜV wo ganz anders. Und den alten Bericht verschwinden lassen.

 

Macht die Sache aber nicht besser.

Direkt beheben den Mangel und wieder hin.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 23. März 2020 um 00:04:53 Uhr:

Ein sorgfältiger Prüfer könnte während der Nachprüfung einen weiteren gravierenden Mangel feststellen. Warum: Weil er sich verar... vorkommt, wenn jemand ein reklamiertes Fahrzeug ohne irgendeine Reparatur erneut vorführt.

Da müsste der erste Prüfer ganz schön schlampig gearbeitet haben, wenn ein zweiter Prüfer nach wenigen tagen einen neuen gravierenden Mangel findet... Er wird eher einige kleinere Mängel finden. Er könnte aber auch einen geringen Mangel auf gravierend hochstufen, und sagen, dass der Schaden vor einigen Kilometern noch nicht gravierend war. Aber das ist eher das Wunschdenken der Rachesüchtigen.

Ich denke, dass der Prüfer sich den Wagen kurz anguckt, kaum Zeit investiert, und den Wagen wieder durchfallen lässt.

@TE Sag doch überhaupt einmal, um was für einen Mangel es geht. "Gravierende" Mängel gibt es ohnehin nicht, sondern nur geringe, erhebliche, gefährliche und VU-Mängel.

Es gibt im amtlichen Mängelkatalog sehr wenige Mängel, welche sowohl GM als auch EM sein können.

Kein seriöser Kollege wird einen bereits festgestellten erheblichen Mangel bei der Nachkontrolle als GM einstufen, weil es schlicht unzulässig ist. Außerdem muss die Nachkontrolle vollkommen ohne Mängel sein.

Was rein rechtlich zulässig ist: Du lässt an anderer Stelle eine ganz neue HU durchführen, in der Hoffnung, dass der neue Prüfer den Mangel nicht sieht oder, so zulässig, diesen als GM einstuft. Im Übrigen kannst Du auch mit einem geringen Mangel keine Plakette bekommen, rein rechtlich ist das möglich.

Lass doch einfach den festgestellten Mangel beheben, dieses müsstest Du im Übrigen auch bei jedem erheblichen oder jedem geringen Mangel machen. Auch geringe Mängel hast Du nämlich abzustellen, das ist kein Freibrief zum weiter damit rumfahren.

Themenstarteram 23. März 2020 um 11:19

Zitat:

@gardiner schrieb am 23. März 2020 um 11:28:00 Uhr:

@TE Sag doch überhaupt einmal, um was für einen Mangel es geht. "Gravierende" Mängel gibt es ohnehin nicht, sondern nur geringe, erhebliche, gefährliche und VU-Mängel.

Es gibt im amtlichen Mängelkatalog sehr wenige Mängel, welche sowohl GM als auch EM sein können.

Konkret handelt es sich um einen beschädigten, eingedrückten Schweller.

Der Prüfer, der ohnehin äußerst penibel war, hat ihn als "EM" eingestuft. Ich war danach bei 5 (!) Fachfirmen die sich nur am Kopf gekratzt und überhaupt nicht verstanden haben, dass der Prüfer so entschieden hat. Man hat mir empfohlen, noch mal woanders zur HU hinzufahren. Aber wenn es geht, würde ich gerne vermeiden, eine komplett neue Abnahme zu bezahlen und am liebsten nur zur Nachprüfung. Daher die Fragestellung meines Beitrags.

Zitat:

@techman122 schrieb am 23. März 2020 um 12:19:44 Uhr:

Der Prüfer, der ohnehin äußerst penibel war, hat ihn als "EM" eingestuft. Ich war danach bei 5 (!) Fachfirmen die sich nur am Kopf gekratzt und überhaupt nicht verstanden haben, dass der Prüfer so entschieden hat.

Wenn eine der Fachfirmen vertrauenswürdig ist und HU im eigenen Haus anbietet, dann lass die HU oder Nachprüfung da machen. Wenn der Werkstattmeister über die Schwere des Schadens mit dem Prüfer diskutiert, hat das ein anderes Gewicht als wenn du das als Laie machst.

Also,

der Schweller ist ein tragendes Konstrukt an jedem Kraftfahrzeug. Selbst wenn die Türe zu ist hält er mit dem Dach ( beim Cabriolet schwierig) das Auto in Form. Mit dem Kardantunnel eigentlich das einzige was man so hat. Gar nicht so einfach, weil den Fuß will beim Einsteigen ja keiner mehr heben (führte unweigerlich zum Flügeltürer weil Schweller ....... nein hier wurde der Gitterrohrrahmen versteckt).

Der Schweller lebt somit einzig und alleine von seinen Kanten um ein Verbindungssteifes Kastenprofil darzustellen. Hat der Schweller nun einen Einschlag in der Fläche wäre das für mich nicht relevant. Ist wie meistens die untere Kante eingedrückt wäre es auch bei mir mit der Plakette vorbei.

Dafür gibt es doch Reparaturbleche, wenn es nicht der Rost ist so ist Schwellerschweißen doch nicht so problematisch.

Gruß

PS. Wenn mehrere Werkstätten dies als Lappalie angesehen habe so wird das so sein und der Prüfer war übereifrig oder kam frisch vom Studium. Dann lass die die Abnahme machen und bezahle die entsprechende Gebühr.

Gruß

am 23. März 2020 um 12:31

Wenn dann darf der Prüfer nichts von der ersten HU erfahren und es muss eine neue Prüfung gemacht werden. Bei einer Nachprüfung wird kein Prüfer den EM den ein Kollege ermittelt hat auf GM herabstufen.

TE wenn du meinst ein anderer Prüfer lässt den Schaden durch musst du eben das Risiko eingehen eine neue HU zu bezahlen.

Mangelbaum:

Schweller alles erhebliche Mängel.

Beschädigt, durchgerostet, korrosionsgeschwächt, unsachgemäß repariert

Da gibt es kein GM.

Hier wäre es abzuwägen, ob eine Sache beschädigt ist oder zwar ein optischer Makel da ist, aber die Funktion nicht beeinträchtigt ist.

Z.B. leicht verbeult, Schramme o.ä.

Mach doch mal ein Bild, wie groß die Beschädigung ist.

Zitat:

@techman122 schrieb am 23. März 2020 um 12:19:44 Uhr:

Zitat:

@gardiner schrieb am 23. März 2020 um 11:28:00 Uhr:

@TE Sag doch überhaupt einmal, um was für einen Mangel es geht. "Gravierende" Mängel gibt es ohnehin nicht, sondern nur geringe, erhebliche, gefährliche und VU-Mängel.

Es gibt im amtlichen Mängelkatalog sehr wenige Mängel, welche sowohl GM als auch EM sein können.

Konkret handelt es sich um einen beschädigten, eingedrückten Schweller.

Der Prüfer, der ohnehin äußerst penibel war, hat ihn als "EM" eingestuft. Ich war danach bei 5 (!) Fachfirmen die sich nur am Kopf gekratzt und überhaupt nicht verstanden haben, dass der Prüfer so entschieden hat. Man hat mir empfohlen, noch mal woanders zur HU hinzufahren. Aber wenn es geht, würde ich gerne vermeiden, eine komplett neue Abnahme zu bezahlen und am liebsten nur zur Nachprüfung. Daher die Fragestellung meines Beitrags.

Fakt ist, dass ein beschädigter Schweller als EM zu bewerten ist. Gerade ein eingedrückter Schweller hat durch die Beule in der Regel eine wesentlich geminderte Steifigkeit/ Widerstandsmoment/ Trägheitsmoment und Knautschverhalten im Falle eines Aufpralls bei Unfall, und Zentimeter können über Dein Leben entscheiden.

Wenn die von Dir zitierten 5 Fachfirmen so sicher sind, dass es eine oberflächliche Lappalie ist, warum spottern die das nicht und ziehen die Beule einfach raus?

Bei allem Respekt für die fachliche Kompetenz der Karosseriefachleute gebe ich auf eine solche Einschätzung genau nichts. Allein der Hinweis, bei einem anderen TÜVer erneut das Glück zu versuchen, zeugt nicht eben von seriösen Fachkenntnissen. Und wenn Dich eine Summe wie der einer neuen HU schon stört, respektiere ich das und empfehle den Umstieg auf den ÖPNV.

VG Gardiner

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ermessensspielraum bei der HU: HU erheblicher Mangel, Nachprüfung geringer Mangel => bestanden?