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Ersatzteilmangel: Fzg seit Juni in Werkstatt
Hallo in die Runde.
Angenommen, jemand hat Mai einen Mercedes Vito gebraucht gekauft von einem Mercedes-Vertragshändler. Inklusive ist eine Garantie; im Vertrag steht, in Garantie-Fällen hätte der Händler zwei Mal mal zwei Wochen Zeit, den Mangel zu beheben.
Nun steht das Fzg seit Juni mit Getriebe-Schaden (hatte sich schon direkt nach dem Kauf angedeutet, Geräusche aber nur im sehr warmen Zustand, man wurde am Telefon vertröstet) in einer Vertrags-Werkstatt. Diese ist jedoch nicht die des Händler, denn der ist 200km entfernt. Der Händler ist damit jedoch einverstanden. Der Schaden wurde als Garantie-Fall anerkannt (Späne im Getriebe), jedoch kann seit Juni kein Getriebe geliefert werden.
Angenommen, man hat treudoof die Zeit mit dem verbliebenen Pkw überbrückt, denn der angebotene Ersatzwagen war für den Einsatzzwecke nicht adäquat (C-Klasse AMG) und man sollte einen Vertrag mit 2000€ Selbstbehalt unterschreiben. Das Risiko erschien zu hoch, dass ein paar Kratzerle oder eine Parkdelle drankommt. ("Mobilitätsgarantie", HAHAHA!!!) Nun müsste man mittlerweile in den anderen Pkw, den man eigentlich verkaufen wollte, Reparaturen "reinstecken". Auch war mit dem Vito ein bestimmter Einsatzzweck verbunden -- man wollte ihn umbauen inkl. Standheizung für regelmässige Übernachtungen -- der nun einfach nicht möglich ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Wagen soll abgegeben und das Geld zurückgefordert werden!
Angenommen, die Werkstatt behauptet, es läge ein Fall von höherer Gewalt vor, sie können nichts tun und auch nicht wandeln (also das Geld zurückerstatten).
Das kann das nur ein Witz sein. Man kauft ein Produkt mit Garantie, das man nun nicht verwenden kann. Die geplante Sache kann nicht ausgeübt werden, da somit über das dazu notwendige Produkt nicht verfügt werden kann. Man soll nun Monate(?), ein Jahr(?) warten bis das Schicksal es besser meint?
Bleibt hier einem nichts anderes übrig als zum Anwalt zu rennen -- mit den entsprechenden Kosten?
Wie beurteilt Ihr die Situation? Muss man sowas hinnehmen? Es müsste doch gerade in der aktuellen Zeit Leute mit vergleichbaren Erfahrungen geben? Wie seid ihr vorgegangen?
Danke und Grüsse
Markus
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31 Antworten
Ja, das ist ein Streitfall, damit kannst Du nur einen Anwalt beauftragen, der sich im Zivilrecht/Vertragsrecht bewegt.
Natürlich kann die Werkstatt nicht wirklich etwas dafür, aber eine Mobilitätsgarantie sollte da Abhilfe schaffen und wenn nicht, ...Anwalt kann prüfen, was da an Ansprüchen eingefordert werden kann.
Geh zum Anwalt und lasse dich dort beraten. Dort bekommst du fundiertere Antworten, als hier.
Auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Denn dein Fall ist sehr komplex..
Hier geht es nicht nur um 3,50€
Der Original-Poster:
Natürlich kann man zum Anwalt gehen. Bei meiner Frage hier geht es darum, dass es Leidensgenossen geben könnte (gerade heutzutage), die den dargestellten Vorgang schon erlebt und entsprechend reagiert haben. Sprich: deren Garantie nicht geleistet wurde mit dem Verweis auf Ersatzteilmangel und höhere Gewalt.
Hier auch die konkrete Frage: Kein Ersatz-Getriebe für Vito W447 (CDI 111) lieferbar seit Juni? Really? Kann das zufällig jemand bestätigen?
Ich dachte, der dargestellte Fall wäre einfach: Im Vetrag steht: "2 Versuche der Nachbesserung à 2 Wochen" und nichts von "höherer Gewalt" und "Ersatzteilmangel".
Zahlst du für die Reparatur oder nicht?
>Zahlst du für die Reparatur oder nicht?
Nein, es ist ein Garantiefall.
@PechGehabt2022
Im v167/GLE-Forum gibt es einen, der ein neues Verteilergetriebe braucht. Die Lieferzeit liegt auch im Bereich von Monaten. Dies ist gerade bei bestimmten Teilen normal.
Er hat ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bekommen. Er hat seinen GLE aber auch als Neuwagen gekauft.
Ansonsten kann ich mich den Vorrednern nur anschließen: das ist so komplex. Ich glaube nicht, dass Du dafür einen Präzedenzfall findest. Da hilft nur ein Anwalt. Und selbst der wird Dir wahrscheinlich keine eindeutige Antwort geben können.
Edit 10:46 Uhr: Ich muss mich korrigieren. Er erhielt kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug:
https://www.motor-talk.de/.../...gen-display-missing-t7322317.html?...
OK, Danke. Ich kommentiere das trotzdem mal noch...
Das Problem hier ist:
1. Bei weitem kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug angeboten bekommen. OK, möglicherweise bei Weiterverhandeln schon. Von "alleine" lief aber nix -- soviel zum niveauvollen Unternehmen Mercedes.
2. Hoher Selbstbehalt 2000€ in der Versicherung. Ich halte es für wahrscheinlich, dass nach Monaten der Benutzung irgendetwas gefunden werden würde, was Kosten verursachen würde. Ein "kostenloses" Ersatzfahrzeug ist aber nicht "kostenlos", wenn man nach einem halben Jahr z.B. 800€ für ein paar Kratzerle zahlen muss.
3. Es ist auch ein "gleichwertiges Ersatzfahrzeug" nicht nutzbar im Winter, da der Vito zum Übernachten umgebaut werden sollte inkl. Standheizung.
Verstehe ich nicht, dass es da keine Präzendenzfälle geben soll. Nach allem, was ich gehört habe, existiert monatelanger Ersatzteilmangel bzgl. vieler Marken und Teile. Auch klar ist, dass es tausende von Garantiefällen jeden Monat gibt. Da müssen ergo doch schon andere in die gleiche Falle getappt sein. Es mag eher unwahrscheinlich sein, dass eine solche Person das hier gerade liest.
Es mag eher unwahrscheinlich sein, dass eine solche Person das hier gerade liest.
Ich versteh den Sinn deiner Posts nicht. Was will der Künstler uns hier eigentlich sagen?
1. und 3.:
Du bist der Meinung, dass jeder Besitzer eines Campers für die Dauer einer Reparatur auch einen Camper als Ersatz erhält? Wo kommst du nochmal her? Wunderland neben Wünschdirhausen? Wenn meine V Klasse in der Werkstatt stand habe ich noch NIE eine V als Ersatz bekommen. Meistens einen GLE oder einen E AMG. Das ist für mich völlig in Ordnung. Mobilitätsgarantie heißt, dass du Mobil bleibst, dass schafft die dir angebotene C-Klasse locker. Ich poche (wenn überhaupt) auf gleiches Preisgefüge. Eine A Klasse würde ich dankend ablehnen. Aber wenn es das letzte Auto aufm Hof des Händlers ist, dann gehts halt nicht anders.
2.
Der Selbstbehalt bezieht sich auf die Kasko. Zeige mir einen Werkstattersatzwagen, welchen du zerschossen dem Händler aufn Hof stellen kannst und er dir herzlichst zu dem Schaden gratuliert, welchen er übernehmen wird? Bei höherpreisigen Ersatzwagen liegt der Selbstbehalt nun mal bei 2000€, zumindest kenn ich es von Mercedes nicht anders und finde es auch ok. Kleine Steinschläge wurden da auch nie beanstandet.
"Auch klar ist, dass es tausende von Garantiefällen jeden Monat gibt. Da müssen ergo doch schon andere in die gleiche Falle getappt sein."
Welche Falle? Wenn ein Fahrzeug, welches ich gerade eben gebraucht gekauft habe, einen Getriebeschaden hat bzw. bekommt, dann bekommt der Verkäufer von mir eine klare Ansage zur Lösung des Problems in einer Zeit X. Schafft er es bis dahin nicht, bekommt er das Fahrzeug zurück und ich den Kaufpreis. Fertig!
Ansonsten siehe die vorangegangen Tipps...ab zum Anwalt.
>Was will der Künstler uns hier eigentlich sagen?
Muss ich es wiederholen, steht oben! Solche Sprüche helfen auch in der Sache nicht weiter.
> Du bist der Meinung, dass jeder Besitzer eines Campers für die Dauer einer Reparatur auch einen Camper als Ersatz erhält?
Nein, ich bin aber der Meinung, dass sich der Sinn meines Kaufs völlig zwerschlagen hat, und ich daher nun das Geld zurück möchte, da ja auch das offenkundlich vertraglich vereinbarte nicht erfüllt werden kann (zwei Reparturversuche etc.).
> bekommt, dann bekommt der Verkäufer von mir eine klare Ansage zur Lösung des Problems in einer Zeit X. Schafft er es bis dahin nicht, bekommt er das Fahrzeug zurück und ich den Kaufpreis. Fertig!
Ja, und wenn der Händler das anders sieht, musst Du zum Anwalt und hast zusätzliche Kosten.
Wenn aber sich hier jemand melden würde, der das alles schon durchgemacht hat, und dazu Unterlagen / KnowHow hat, so könnte ich den Händler damit konfrontieren.
Wozu ist eigentlich überhaupt ein Forum gut, wenn man so einen Fall nicht darstellen darf?
Zitat:
@holle9 schrieb am 5. Oktober 2022 um 10:07:29 Uhr:
Da hilft nur ein Anwalt. Und selbst der wird Dir wahrscheinlich keine eindeutige Antwort geben können.
Bekommst Du von Anwälten und Ärzten nie!
Ein Anwalt wir Dir immer Erfolg versprechen! Sonst bringt er sich um den Auftrag…
Denk doch mal einen anderen Ansatz: wenn Mercedes kein Getriebe liefern kann, warum nicht reparieren? Oder ein Gebrauchtteil? Sei mal ein bisschen pragmatisch…
VG Ingo
Wenn Du jetzt die Kiste nicht mehr willst, dann frag doch den Händler ob er sie zurücknimmt zu Deinen Bedingungen. Oder wurde das schon abgelehnt?
Es ist schon verständlich, dass die Freude am Fahrzeug dahin ist.
> Reparieren
Stimmt, so ein paar Zahnrädchen sollte man schon in der Kiste haben... :-)
> Zurücknehmen
Klar, habe schon gefragt, er möchte nicht.