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Erste Hilfe Kurs - wie lange gültig?
Hi Leute mal eine frage wie lange gilt der Erste-Hilfe-Kurs für führerschein klasse b
Ich habe von September 2003 - April 2004 einen richtigen Erste Hilfe Lehrgang erfolgreich besucht!
Nun auch noch eine frage gilt dieser wenn ich ihn zur Führerscheinstelle bringe? Da ein Kumpel von mir meine die gelten ein lebenlang.
Freue mich auf schnelle Antworten.
Lg
Beste Antwort im Thema
gilt ein leben lang, ich habe damals in der Schule als ich 13 oder 14 war den erste Hilfe Kurs gemacht, als ich dann mit 21 den LKW Schein machte habe ich diesen lappen vorgezeigt, war kein Problem und der Führerschein konnte gemacht werden, wobei eine regelmäßige Auffrischung nicht schaden würde,
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44 Antworten
Soweit mir bekannt ist, gilt der Kurs in der Tat lebenslang. Nur Niedersachsen geht da wohl eigene Wege und erkennt den Kurs nur 2 (?) Jahre an. Ich stecke aber nicht so tief in der Materie, dass ich das mit absoluter Sicherheit sagen kann.
Der LSMU, wie auch der darauf aufbauende Erste-Hilfe Kurs für LKW und Co ist "lebenslang" gültig. Nur ist es oftmals so, dass genau diese beiden Kurse vorgeschrieben sind und nichts anderes.
Bei der für Dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anrufen und abklären, ob das, was Du da hast, auch anerkannt wird.
gilt ein leben lang, ich habe damals in der Schule als ich 13 oder 14 war den erste Hilfe Kurs gemacht, als ich dann mit 21 den LKW Schein machte habe ich diesen lappen vorgezeigt, war kein Problem und der Führerschein konnte gemacht werden, wobei eine regelmäßige Auffrischung nicht schaden würde,
Hallo lieber TE
- Deine Überschrift ist gelinde gesagt: Knapp!
nix für ungut - aber so kann man sich nichts vorstellen!
beim Nächsten Mal- bitte etwas mehr Infos- "bitte"
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Hallo lieber TE
- Deine Überschrift ist gelinde gesagt: Knapp!
nix für ungut - aber so kann man sich nichts vorstellen!
beim Nächsten Mal- bitte etwas mehr Infos- "bitte"
gruß Alex
Naja die Infos kommen doch im nachfolgenden Text
Ist auch klar!- nur soll ja auch eine Überschrift helfen sich einen Eindruck zu gewinnen...
Gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Hallo lieber TE
- Deine Überschrift ist gelinde gesagt: Knapp!
nix für ungut - aber so kann man sich nichts vorstellen!
beim Nächsten Mal- bitte etwas mehr Infos- "bitte"
gruß Alex
Richtig, daher habe ich die Überschrift mal angepasst.
Gruß, TheRealRaffnix.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Richtig, daher habe ich die Überschrift mal angepasst.
Gruß, TheRealRaffnix.
da du als Mod ja kein Danke willst - dann halt so*zwinker!!
Danke - für "Aufklärung"
Alex
Danke für die Änderung der Überschft :-)
Ich weiß nur, dass mein Sohn Anfang des letzten Jahres seinen Führerschein wegen Trunkenheit abgeben musste. Sperre acht Monate. Zur Wiedererteilung/Aushändigung musste er sowohl den "Erste Hilfe Kurs" (lebensrettende Sofortmaßnahmen) als auch den Sehtest noch mal machen.
Welche Klassen waren das - und in welchem Bundesland?
Zitat:
Original geschrieben von AS60
Ich weiß nur, dass mein Sohn Anfang des letzten Jahres seinen Führerschein wegen Trunkenheit abgeben musste. Sperre acht Monate. Zur Wiedererteilung/Aushändigung musste er sowohl den "Erste Hilfe Kurs" (lebensrettende Sofortmaßnahmen) als auch den Sehtest noch mal machen.
MPU bestimmt auch, oder?
Hatte extra gesagt keine MPU. Fleppe, Klasse B, ist einfach nur wieder ausgehändigt worden. Aber mit neuem Erste Hilfe Kurs.
In NRW übrigens
Dafür kann ich keine Rechtsgrundlage erkennen.