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ESP oder kein ESP, das ist hier die Frage...

Opel Corsa C
Themenstarteram 30. Januar 2011 um 14:09

So folgendes prob. hab den Corsa 1,7 CDTI sport letzten jahres gekauft.

aber mir scheint als hätte er kein ESP so wie der Verkäufer es versichert hat.

Ich war auch bei Opel, da hat sich aber nur einer reingesetzt, zündung an und gemeint:

wenns keine leuchte gibt hat er keins. Mehr hat er auch nicht nachgeguckt.

Die Sache ist die, ich muss mir 100% sicher sein, dass das Auto kein ESP hat, weil ich gegen

den Verkäufer vorgehen will.

folgende Anhaltspunkte sprechen dagegen:

1. Keine Leuchte bei Zündung.

2. Hab mich schön auf der Autobahn gedreht als ich geschnitten wurde.

( Schneematsch + Bremsen + Lenken = nicht so gut ... )

hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen, ich kenne jedenfalls keine optischen Merkmale von ESP.

 

MfG Ken

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 30. August 2011 um 0:58

es hätte unverzüglich nach kenntnis des irrtums geschehen müssen,

also eig. nachdem ich ihn angerufen habe bzw. mein anwalt den ersten

brief abgeschickt hat. Das mit dem "Erklärungsirrtum" kam aber erst

kA 3-4 Monate später.

wenn er es richtig gemacht hätte, dann hätte ich wie du sagst keine wertminderung

erhalten.

Naja eigentlich ist das eindeutig, habe jez keine rechtsprechungen gelesen, aber

wenn der verkäufer dies und jenes anpreist, handelt es sich um eine beschaffenheitsvereinbarung. Fehlt eines der angepriesenen funktionen handelt es sich um einen Sachmangel § 434 BGB. Das fällt auch nicht unter die "gewährleistungsausschluss"-klausel.

Von daher hat der Käufer i.d.R. immer recht, fraglich nur wie hoch der mangel zu beziffern ist.

Die gegenpartei kam mit irgendeiner liste an, was diverse ausstattungen bei gebrauchtwagen wert sind.

bei esp stand 25 € ^^

der anwalt war eh ein wenig dämlich, kam auch mit einem gutachten an von wegen wert des autos.

"ferndiagnose" bei gutachten? ist klar ;)

MfG Ken

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Es gibt schon einige Beirtäge

Hast du im Kombiinstrument eine Lampe die bei eingeschalteter Zündung ESP anzeigt?

Kannst du auch am ABS im Motorraum erkennen, da ist noch so ein ein Aufsatz drauf.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 14:45

Ne das ist ja das problem. es leuchtet nichts was nach ESP aussieht (außer EPS xD) bei

eingeschalteter Zündung.

Argh hab vergessen zu schreiben dass es nen C Corsa ist -.- sry :D

Wenn das mit dem Aufsatz im Motorraum beim C Corsa auch so ist, muss mir nur noch

jmd erklären wo das ding sitzt ^^

MfG

Keine Anzeige im Kombiinstrument. dann kein ESP, außer die Led der Anzeige wäre defekt.....

Und so sieht das Steuergerät aus da ist ABS gleichzeitig mit drin

Bild und hier das Steuergerät alleine liegt unter dem ABS Block

Steuergerät

Hat das Fzg. ESP, dann leuchtet beim Einschalten der Zündung rechts im KI das orange Dreieck mit dem schlingernden Auto in der Mitte. Wenn man die Batterie ab- und wieder anklemmt, dann leuchtet diese Leuchte auch dauerhaft, weil man dann durch Drehen des Lenkrades von Anschlag zu Anschlag den Lenkwinkelsensor neu kalibrieren muss.

Ferner gehen von dem erwähnten ABS Block zwei Leitungen weg, die ein kurzes Stück Stahlflexschlauch inne haben. Sieht man gleich beim Draufschauen.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 22:12

ah ok danke für die Antworten erstmal!

und sieht man den ABS Block direkt wenn man in den Motorraum guckt?

bzw wo ist er beim 1,7 cdti.

Komm grad von der Arbeit und hab doch noch nicht reingeguckt :O

wobei das ja schon seeehr unwahrscheinlich ist, das die LED da platt ist :D

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 14:23

ich hab grad mal reingeguckt, obenrum gehn 2 leitungen rein/raus.

und seitlich 4.

unten ist noch so ein steuergerät dran welches von oben gesehen links rausragt für den Stecker.

noch oben hin ist er kürzer als der Block.

Hab grad paar Bilder gesehen von nem Corsa C ABS Block + ABS Steuergerät. Sieht schon sehr

sehr ähnlich aus, wobei ich noch kein Bild gefunden mit ESP Steuergerät gefunden habe..

http://cgi.ebay.de/.../160384181088?...

so sieht meins aus.

wenn das Esp teil auch so aussieht kann man ja gar nicht differenzieren -.-

MfG Ken

Unser C-Corsa, den ich gebraucht gekauft habe, sollte lt. Verkäuferin auch ESP haben. Es stellte sich dann aber heraus, dass sie ESP mit EPS (Electric Power Steering=elektrische Servolenkung) verwechselt hat und der Wagen gar kein ESP besitzt.

Erkennbar, wie oben schon beschrieben an dem fehlenden ESP-Symbol in der Tacho-Anzeige.

Habe das Auto dann mit Preisabschlag ohne ESP gekauft, da ich keine Lust mehr hatte, neu zu suchen.

Bei den ganzen Abkürzungen kann es sein, dass man schon mal was verwechselt.

Grüße Jens

 

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 11:17

Hehe jo stimmt schon.

ich werd dann wohl über meinen Anwalt an die Preisminderung kommen +

die Eintragungskosten für diverse Teile.

Der Verkäufer sieht das nämlich nicht ein etwas falsch gemacht zu haben.

Frei nach dem Motto: Wurde mir so gesagt, wusste ich ja nicht.

Aber wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;)

MfG Ken

Zitat:

Original geschrieben von Kenpachi

Hehe jo stimmt schon.

ich werd dann wohl über meinen Anwalt an die Preisminderung kommen +

die Eintragungskosten für diverse Teile.

Der Verkäufer sieht das nämlich nicht ein etwas falsch gemacht zu haben.

Frei nach dem Motto: Wurde mir so gesagt, wusste ich ja nicht.

 

Aber wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ;)

 

MfG Ken

Halt uns bitte auf dem Laufenden, da hier zwar immer gerne Ratschläge eingeholt werden, aber am Ende des Rechtstreits das Resultat hier nicht gepostet wird.

 

Gruß

Kaiser

Themenstarteram 2. Februar 2011 um 15:55

Jo klar mach ich, werde Morgen den Anwalt kontaktieren und hoffen

das alles schnell über die Bühne geht.

MfG Ken

am 17. August 2011 um 21:16

Und...? :cool:

Themenstarteram 20. August 2011 um 10:53

so ging am 10. vors amtsgericht, haben uns auf 400 € geeinigt.

Es hieß zwar zwischen drin dass es sich um einen Erklärungsirrtum handelte (esp statt eps geschrieben),

was aber irrelevant war, weil er es hätte unverzüglich anfechten müssen.

MfG Ken

Also ist die Rechtsprechung zweifelhaft und man kann sich als Kunde nur schwer darauf berufen, dass der Wagen eben nicht die Extras verbaut hat die angegeben waren. Schade.

Also ein Erklärungsirrtum? Hätte der Verkäufer nach dem Kauf gesagt: "Entschuldigung ich meinte auf dem Schild EPS nicht ESP!", dann hättest du eben keine Wertminderung erhalten?

 

Gruß

Kaiser

Themenstarteram 30. August 2011 um 0:58

es hätte unverzüglich nach kenntnis des irrtums geschehen müssen,

also eig. nachdem ich ihn angerufen habe bzw. mein anwalt den ersten

brief abgeschickt hat. Das mit dem "Erklärungsirrtum" kam aber erst

kA 3-4 Monate später.

wenn er es richtig gemacht hätte, dann hätte ich wie du sagst keine wertminderung

erhalten.

Naja eigentlich ist das eindeutig, habe jez keine rechtsprechungen gelesen, aber

wenn der verkäufer dies und jenes anpreist, handelt es sich um eine beschaffenheitsvereinbarung. Fehlt eines der angepriesenen funktionen handelt es sich um einen Sachmangel § 434 BGB. Das fällt auch nicht unter die "gewährleistungsausschluss"-klausel.

Von daher hat der Käufer i.d.R. immer recht, fraglich nur wie hoch der mangel zu beziffern ist.

Die gegenpartei kam mit irgendeiner liste an, was diverse ausstattungen bei gebrauchtwagen wert sind.

bei esp stand 25 € ^^

der anwalt war eh ein wenig dämlich, kam auch mit einem gutachten an von wegen wert des autos.

"ferndiagnose" bei gutachten? ist klar ;)

MfG Ken

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