EZ und Bj. -> welche Rechte hat der Kunde
Hi,
ich würde gerne wissen wollen, was für Konsequenzen für den Käufer ein Kauf eines U06 nach EZ entstehen, wenn das Fahrzeug ein anderes Bj. ist. Wie ist die Rechtslage hier? Kann jemand eine gezielte Antwort liefern?
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10 Antworten
Zitat:
@papek schrieb am 20. November 2024 um 13:46:16 Uhr:
Hi,
ich würde gerne wissen wollen, was für Konsequenzen für den Käufer ein Kauf eines U06 nach EZ entstehen, wenn das Fahrzeug ein anderes Bj. ist. Wie ist die Rechtslage hier? Kann jemand eine gezielte Antwort liefern?
Ich denke es ist gemeint:
was für Konsequenzen für den Käufer beim Kauf eines U06 nach EZ entstehen????
Oder tatsächlich: was für Konsequenzen für den Käufer ein Kauf eines U06 nach EZ entstehen???
Keine Konsequenzen, das kommt doch andauernd vor:
Auto im Dezember 2023 vom Band gelaufen und zugelassen im März 2024 - ist doch völlig normal, was soll es da für Konsequenzen geben???
Vielleicht anders rum: wenn BMW sein Fahrzeug mit EZ 23 für eine bestimmte Summe verkauft, aber Fahrzeug tatsächlich Bj. 22 ist, wird der Kunde hierbei über den Tisch gezogen, wenn Händler den Preis für einen aus dem Jahr 2023 berechnet?
Zitat:
@papek schrieb am 20. November 2024 um 13:57:40 Uhr:
Vielleicht anders rum: wenn BMW sein Fahrzeug mit EZ 23 für eine bestimmte Summe verkauft, aber Fahrzeug tatsächlich Bj. 22 ist, wird der Kunde hierbei über den Tisch gezogen, wenn Händler den Preis für einen aus dem Jahr 2023 berechnet?
Das kommt natürlich drauf an, ob der Listenpreis sich erhöht oder erniedrigt hat.
Würde der Kunde bei einem erhöhten Listenpreis also zu viel bezahlen? Ja natürlich aber wer zahlt schon den Listenpreis?
Außerdem macht der BMW Händler ja sein Angebot und ich als Kunde würde dann natürlich schauen, ob es ein gutes Angebot ist. Ist es das nicht, dann kaufe ich halt nicht.
Manchmal werden aber auch die Listenpreise gesenkt, dann hätte der Kunde Glück, weil er ja den in 2023 gesenktem Listenpreis bezahlt und wenn er das Auto in 22 gekauft hätte, den höheren bezahlt hätte.
Aber ich denke, das sind alles nur hypothetische Annahmen, mit denen man ein wenig herum orrakeln kann.
Ich frage mich gerade, ob man da gar nicht zu viele Gedanken macht??
Im Forum hat man nämlich schon angesprochen gehabt, dass Bj. und EZ zwei verschiedene paar Schuhe sind. Aber angenommen: im März kauft man sich ein Auto, das von A nach B soll. Nach der Reise kommt es beim Händler an und wir melden es an. In den Papieren steht Bj. 22, was wir vorher nicht wußten, haben aber für eine Karre aus 23 bezahlt.
Wenn das Auto aber im März 23 produziert wurde, wir es aber zwei Monate später gekauft haben, ist das ein Unterschied dazu, was das Produktionsjahr zwischen den Jahren betrifft. Ist das Fahrzeug vom Händler als 23-er Modell im Angebot anzubieten oder MUSS er das Bj. 22 angeben?
Moin, wenn ich bei https://bimmer.work die Fahrgestellnummer eingeb, hab ich den exakten Tag der Herstellung inkl. Ausstattung.
Damit kann man dann doch arbeiten.
Zitat:
@papek schrieb am 20. November 2024 um 15:57:40 Uhr:
Im Forum hat man nämlich schon angesprochen gehabt, dass Bj. und EZ zwei verschiedene paar Schuhe sind. Aber angenommen: im März kauft man sich ein Auto, das von A nach B soll. Nach der Reise kommt es beim Händler an und wir melden es an. In den Papieren steht Bj. 22, was wir vorher nicht wußten, haben aber für eine Karre aus 23 bezahlt.
Wenn das Auto aber im März 23 produziert wurde, wir es aber zwei Monate später gekauft haben, ist das ein Unterschied dazu, was das Produktionsjahr zwischen den Jahren betrifft. Ist das Fahrzeug vom Händler als 23-er Modell im Angebot anzubieten oder MUSS er das Bj. 22 angeben?
Da würde ich vorsichtshalber einen professionellen Rechtsberater hinzuziehen.
Ich würde sowieso immer fragen, wann das Auto gebaut wurde. Das kann man dann auch gut als Verhandlungsgrundlage nehmen...
Zitat:
@papek schrieb am 20. November 2024 um 15:57:40 Uhr:
Im Forum hat man nämlich schon angesprochen gehabt, dass Bj. und EZ zwei verschiedene paar Schuhe sind. Aber angenommen: im März kauft man sich ein Auto, das von A nach B soll. Nach der Reise kommt es beim Händler an und wir melden es an. In den Papieren steht Bj. 22, was wir vorher nicht wußten, haben aber für eine Karre aus 23 bezahlt.
Wenn das Auto aber im März 23 produziert wurde, wir es aber zwei Monate später gekauft haben, ist das ein Unterschied dazu, was das Produktionsjahr zwischen den Jahren betrifft. Ist das Fahrzeug vom Händler als 23-er Modell im Angebot anzubieten oder MUSS er das Bj. 22 angeben?
Ein Auto soll einen doch immer von A nach B bringen ?????
Außerdem ist es ja immer so, das meistens nach den Werksferien, also wenn das Auto zum Beispiel im September produziert wird, es schon als Modelljahr des nächsten Jahres gilt.
@christoli, habe den Transport von A nach B gemeint, wenn das FZ z.B. überführt wird.