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Fahren ohne Führerschein
Hallo ich hab ne frage. Ich bin am we bei jemanden ins auto
Eingestieger der weder führerschein hat noch das auto angemeldet war .. dh nur ich habe den Schein er ist dAnn n paar strassen weiter gefahren ..Mit mir ..Nun meine frage
Habe ich eine Strafe zu erwarten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@otto2111 schrieb am 17. August 2018 um 01:29:55 Uhr:
es gibt anscheinend Leute, die lieber chatten als ficken.
Wenn ich mir deine Beiträge der vergangenen Tage ansehe, dann wäre es für MT ein echter Gewinn, wenn du mehr ficken würdest.
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42 Antworten
Solange du ihn nicht dazu angestiftet hast... Nö.
Wurde er denn erwischt?
Und solange du nicht Halterin des Fahrzeuges bist oder es ihm überlassen hast.
Ansonsten kommt es natürlich darauf an, was ihr ein paar Straßen weiter gemacht habt. Denn nur kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort....
Stimmt so nicht ganz. Er hat den Führerschein, kennt demnach auch die Regeln. Somit weiß er aus der Fahrschule das ein Kfz welches nicht zugelassen ist im öffentlichen Raum nichts zu suchen hat. Des weiteren setzt er sich wissentlich als Beifahrer neben jemanden der keine Pappe hat.
Dafür sollte der eigene Führerschein geschreddert sein. Zumindest für eine ganze Weile. Es handelt sich um eine Straftat - keine Ordnungswidrigkeit. Somit ist sein Beisein Beihilfe. Wie jemand der bei einem Einbruch Schmiere steht
Küblböck hatte es auch schon mal gemacht
https://www.motor-talk.de/.../...uss-schaden-nicht-zahlen-t250914.html
Zitat:
@Mandeli schrieb am 14. August 2018 um 13:30:33 Uhr
Habe ich eine Strafe zu erwarten
Nicht, wenn Du Dich schlau verhaeltst (und Dich der Fahrer nicht in die Pfanne haut).
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Mandeli schrieb am 14. August 2018 um 13:30:33 Uhr:
Hallo ich hab ne frage. Ich bin am we bei jemanden ins auto
Eingestieger der weder führerschein hat noch das auto angemeldet war .. dh nur ich habe den Schein er ist dAnn n paar strassen weiter gefahren ..Mit mir ..Nun meine frage
Habe ich eine Strafe zu erwarten
Wurdet ihr angehalten? Ich nehme mal an, ja.
Wenn du glaubhaft rüberbringen kannst, dass du nichts davon wusstest, wird dich keine Strafe erwarten.
Wenn es aber offensichtlich ist, dass du davon Kenntnis gehabt haben müsstest, dann gibts eine Strafe.
Abgemeldetes Auto hört sich schon mal krumm an. Waren die abgekratzten Schilder zumindest noch dran?
Sieht der Fahrer volljährig aus? Hatte er schon mal einen Führerschein?
Wer als nüchterner neben einem Alkoholisierten mitfährt und das hätte erkennen können, verliert seinen Schein.
Wer wissentlich mit einem ohne Führerschein mitfährt auch, bei der Zulassung wenn Kennzeichen dran kanns gutgehen. Man hat die Pflicht schlimmeres zu verhindern, und darf das schon garnicht wissentlich.
So kenne ich das.
Nein ich wusste nicht das er keinen Führerschein hatte
Zitat:
@Mandeli schrieb am 14. August 2018 um 16:02:04 Uhr:
Nein ich wusste nicht das er keinen Führerschein hatte
Bleib dabei,
auch bei der Polizei.
Ratoncita
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2018 um 15:13:52 Uhr:
Wer als nüchterner neben einem Alkoholisierten mitfährt und das hätte erkennen können, verliert seinen Schein.
Stimmt nicht.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2018 um 15:13:52 Uhr:
Wer wissentlich mit einem ohne Führerschein mitfährt auch
Stimmt auch nicht.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2018 um 15:13:52 Uhr:
Man hat die Pflicht schlimmeres zu verhindern, und darf das schon garnicht wissentlich.
Stimmt auch nicht.
Zitat:
@Mandeli schrieb am 14. August 2018 um 16:02:04 Uhr:
Nein ich wusste nicht das er keinen Führerschein hatte
Du könntest mal die zweifach gestellte Frage beantworten, ob ihr überhaupt angehalten wurdet.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2018 um 15:13:52 Uhr:
Wer als nüchterner neben einem Alkoholisierten mitfährt und das hätte erkennen können, verliert seinen Schein.
Wer wissentlich mit einem ohne Führerschein mitfährt auch, bei der Zulassung wenn Kennzeichen dran kanns gutgehen. Man hat die Pflicht schlimmeres zu verhindern, und darf das schon garnicht wissentlich.
So kenne ich das.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Beim TE liegt wohl schlimmstenfalls Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) vor. Das hängt aber von den Umständen ab, die wir nicht genau kennen. Also wird er schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen haben.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bitboy schrieb am 14. August 2018 um 15:13:52 Uhr:
Wer als nüchterner neben einem Alkoholisierten mitfährt und das hätte erkennen können, verliert seinen Schein.
Nun, wir wissen nicht, ob er nuechtern war.
Es koennte ja auch so gewesensein, dass er so betrunken war, dass er gar nicht erkennen oder rausfinden konnte, ob der Fahrer fahrtuechtig war oder eine Fahrerlaubnis hatte...
Stellt sich also die Frage, ob ein Besoffener wenigstens unschuldiger Beifahrer sein darf...
Ciao
Ratoncita