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fahren ohne standlicht... legal?
hallo, habe eine frage:
möchte gerne beim fahren nur die nebler anhaben. bei meinem polo ist es aber nur möglich entweder normal-licht oder standlicht zusammen mit nebelscheinwerfern anzuhaben. ausserdem habe ich hellere h4 birnen vorne drinnen (mit blau-tick). das standlich leuchtet ja auch wenn das normale lich an ist, so scheint das blaue wieder gelblich.
meine lösung... ausbau der standlicht-birnen.
ist das erlaubt? erstens nur mit neblern fahren und zweitens abblendlicht ohne zusätzliche standlichtbirnen?
thx
grasi
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48 Antworten
hm, aber da steht nichts über das ausbauen der standlichter...
Du brauchst Standlicht.... und nur mit Nebelscheinwerfern zu fahren ist verboten
hmmm, also auf der seite oben genannt steht
<QUOTE>Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.</QUOTE>
also darf ich mit nebelscheinwerfern + standlicht fahren?
grasi
Zitat:
Original geschrieben von grashalm
also darf ich mit nebelscheinwerfern + standlicht fahren?
Ja, aber nur tagsüber bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee. Bei guter Sicht ist nix mit Nebelscheinwerfern, und die Dinger nur der Optik wegen einzuschalten ist prollig. Nachts brauchst du natürlich das Abblendlicht dazu, weil die Reichweite der Nebelscheinwerfer viel zu gering ist. Aber auch nachts gilt: nur bei entsprechender Sichtbehinderung.
Zitat:
Original geschrieben von grashalm
hmmm, also auf der seite oben genannt steht...
das ist nicht nur ne seite, sondern zufällig auch die
Straßenverkehrsordnung
das merkst du aber früh!
oh man, hörte sich nur so komisch an, aber egal
sollte ja nun geklärt sein, erlaubt ist es nicht was du vorhast.
hallo Grashalm,
tagsüber eingeschaltete Nebelscheinwerfer ??
was soll denn dieser Prolo-Kram ??
Hast du es nötig, dich so aufzuführen ?
Ich rege mich jedesmal auf, wenn mir wieder so'n tiefergelegter Vollprolo mit Festbeleuchtung entgegenkommt und mich blendet.
Lass es doch einfach !!
Spar die die Kohle und kauf dir irgendwann 'n Auto, das richtig was her macht.
mfg,
Die SteuerKette
Zitat:
Original geschrieben von SteuerKette
hallo Grashalm,
tagsüber eingeschaltete Nebelscheinwerfer ??
was soll denn dieser Prolo-Kram ??
Hast du es nötig, dich so aufzuführen ?
Ich rege mich jedesmal auf, wenn mir wieder so'n tiefergelegter Vollprolo mit Festbeleuchtung entgegenkommt und mich blendet.
mich regts auch auf, obwohl ich es aufgegeben habe, ist eh witzlos, diese spinner sind halt bischen unterbelichtet, kann man leider nix dran ändern, denken kein stück mit, muss nen vakuum sein. ich finde solche leute immer nur total lächerlich, wenn ich sowas an der ampel stehe, mache ich schreibe runter und lach ihn dann aus
have fun :P
Find ich auch immer voll scheiße,ist zudem noch verboten,aber diese Idioten raffen das ja nicht.
Gruß
Für sowas sollte es halt ordentlich Punkte in Flensburg geben. Ich finde das echt voll angeberisch Nebelleuchten an und Arm aufs Fensterbrett (Ok das hab ich auch schon gemacht - bei 30 Grad). Mit Hustenbonbons mit 60 PS rumfahren und einen auf cool machen auf der Bahn dann aber in meinem Rückspiegel immer kleiner werden sowas hab ich gern.
es mag zwar verdammt prollig sein, aber nachts auf der Autobahn wirken die Dinger Wunder!
Ok, mein Statement dazu:
1. Nebellicht ist wie bereits geschrieben nur bei Sichtbehinderung erlaubt.
2. Tagsüber mit Licht fahren (sei es Abblend oder Nebel) ist prinzipiell ok, da man dadurch von anderen Verkehrsteilnehmern besser wargenommen wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung (Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben) ist in Arbeit. Viele Firmen schreiben dies ihren Mitarbeitern (Aussendienst) bereits heute vor.
Grüssle
Frank