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fahren ohne standlicht... legal?

Themenstarteram 31. Mai 2003 um 14:18

hallo, habe eine frage:

möchte gerne beim fahren nur die nebler anhaben. bei meinem polo ist es aber nur möglich entweder normal-licht oder standlicht zusammen mit nebelscheinwerfern anzuhaben. ausserdem habe ich hellere h4 birnen vorne drinnen (mit blau-tick). das standlich leuchtet ja auch wenn das normale lich an ist, so scheint das blaue wieder gelblich.

meine lösung... ausbau der standlicht-birnen.

ist das erlaubt? erstens nur mit neblern fahren und zweitens abblendlicht ohne zusätzliche standlichtbirnen?

 

thx

grasi

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48 Antworten
Themenstarteram 31. Mai 2003 um 16:35

hm, aber da steht nichts über das ausbauen der standlichter...

am 31. Mai 2003 um 16:42

Du brauchst Standlicht.... und nur mit Nebelscheinwerfern zu fahren ist verboten

Themenstarteram 31. Mai 2003 um 17:59

hmmm, also auf der seite oben genannt steht

<QUOTE>Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.</QUOTE>

also darf ich mit nebelscheinwerfern + standlicht fahren?

 

grasi

am 31. Mai 2003 um 18:07

Zitat:

Original geschrieben von grashalm

also darf ich mit nebelscheinwerfern + standlicht fahren?

Ja, aber nur tagsüber bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee. Bei guter Sicht ist nix mit Nebelscheinwerfern, und die Dinger nur der Optik wegen einzuschalten ist prollig. Nachts brauchst du natürlich das Abblendlicht dazu, weil die Reichweite der Nebelscheinwerfer viel zu gering ist. Aber auch nachts gilt: nur bei entsprechender Sichtbehinderung.

am 31. Mai 2003 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von grashalm

hmmm, also auf der seite oben genannt steht...

das ist nicht nur ne seite, sondern zufällig auch die

Straßenverkehrsordnung ;) :D

Themenstarteram 31. Mai 2003 um 18:46

das merkst du aber früh!

am 31. Mai 2003 um 18:57

oh man, hörte sich nur so komisch an, aber egal ;)

sollte ja nun geklärt sein, erlaubt ist es nicht was du vorhast.

hallo Grashalm,

tagsüber eingeschaltete Nebelscheinwerfer ??

was soll denn dieser Prolo-Kram ??

Hast du es nötig, dich so aufzuführen ?

Ich rege mich jedesmal auf, wenn mir wieder so'n tiefergelegter Vollprolo mit Festbeleuchtung entgegenkommt und mich blendet.

Lass es doch einfach !!

Spar die die Kohle und kauf dir irgendwann 'n Auto, das richtig was her macht.

mfg,

Die SteuerKette

Zitat:

Original geschrieben von SteuerKette

hallo Grashalm,

tagsüber eingeschaltete Nebelscheinwerfer ??

was soll denn dieser Prolo-Kram ??

Hast du es nötig, dich so aufzuführen ?

Ich rege mich jedesmal auf, wenn mir wieder so'n tiefergelegter Vollprolo mit Festbeleuchtung entgegenkommt und mich blendet.

mich regts auch auf, obwohl ich es aufgegeben habe, ist eh witzlos, diese spinner sind halt bischen unterbelichtet, kann man leider nix dran ändern, denken kein stück mit, muss nen vakuum sein. ich finde solche leute immer nur total lächerlich, wenn ich sowas an der ampel stehe, mache ich schreibe runter und lach ihn dann aus

have fun :P

Find ich auch immer voll scheiße,ist zudem noch verboten,aber diese Idioten raffen das ja nicht.

Gruß

am 1. Juni 2003 um 19:35

Für sowas sollte es halt ordentlich Punkte in Flensburg geben. Ich finde das echt voll angeberisch Nebelleuchten an und Arm aufs Fensterbrett (Ok das hab ich auch schon gemacht - bei 30 Grad). Mit Hustenbonbons mit 60 PS rumfahren und einen auf cool machen auf der Bahn dann aber in meinem Rückspiegel immer kleiner werden sowas hab ich gern.

am 1. Juni 2003 um 19:47

es mag zwar verdammt prollig sein, aber nachts auf der Autobahn wirken die Dinger Wunder!

Ok, mein Statement dazu:

1. Nebellicht ist wie bereits geschrieben nur bei Sichtbehinderung erlaubt.

2. Tagsüber mit Licht fahren (sei es Abblend oder Nebel) ist prinzipiell ok, da man dadurch von anderen Verkehrsteilnehmern besser wargenommen wird. Eine entsprechende Gesetzesänderung (Abblendlicht auch tagsüber vorgeschrieben) ist in Arbeit. Viele Firmen schreiben dies ihren Mitarbeitern (Aussendienst) bereits heute vor.

Grüssle

Frank

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