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Fahrerflucht

Themenstarteram 1. September 2011 um 17:31

Hallo,

meine Freundin hat eben beim Ausparken ein anderes Auto gerammt, Schaden scheint nicht so groß aber bei dem neuen Auto dieser Marke wird da trozdem bisschen was zusammen kommen.

Da ich das mitbekommen habe und sie für einen wichtigen Termin die Bahn bekommen musste hab ich erstmal 20min am Unfallort gewartet, in der Nachbarschaft gefragt und dann einen Zettel rann gehängt mit Namen, Telefonnummer und Adresse (das Haus direkt gegenüber).

Eben ruft mich die Polizei an, wir sollen morgen zur Wache kommen.

Mich regt das erlich gesagt bisschen auf, ich weis zwar, dass man eig die Polizei rufen muss - wobei ich auch schon gehöhrt habe, dass man auch nach einer Wartezeit direkt seine Personalien an den Geschädigten übergeben kann. Aber ich wurde selbst schon Unfallgeschädigter und habe das ohne Polizei geregelt da es einfach weniger Stress ist und niemand unfehlbar ist aber so scheint nicht jeder zu denken... Naja.

Was kann da jetzt für eine Strafe auf sie - vllt sogar auf mich - zukommen? Hab dazu im Internet nichts genaues gefunden - was ist üblich?

Wenn es eine Strafe von zB einem Nettogehalt geben sollte, müsste sie dann also nichts zahlen, wenn sie zZ fömlich Arbeitslos ist? Sie bekommt keine Sozialhilfen außer Kindergeld, sie ist grade mit der Schule fertig und ihr Studium beginnt erst bald.

Danke für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema
am 2. September 2011 um 7:15

Jetzt hört doch mal auf, auf dem TE herumzuhacken. Der Arme hat es schwer genug.

Nicht nur, dass sich irgendwer erdreistet hat, im Umkreis von 10m um das Auto seiner Freundin zu parken und somit den Unfall vorsätzlich provoziert zu haben scheint. Viel schlimmer ist, das seine Freundin ihren Job fast verloren hat, nur weil das Opfer sein Auto irgendwo abstellt. Jetzt droht noch der Knast, weil dieser dreiste Typ sein Recht in Anspruch nehmen will. Unfassbar sowas. Und da war man schon so grosszügig und hat nen Zettel hinterlassen (welchen wichtigen Termin hatte den der TE, dass er nur 20 Minuten warzen konnte) obwohl es ja nur eine Bagatelle war.solchen Leuten sollte man das Auto vor den Augen verschrotten und den FS entziehen, damit er nie wieder ein Auto abstellen kann, welches dann anderen neim ausparken im Weg steht.

Täterschutz vor Opferschutz. Ich bin dafür *TE überdenkopfstreichel*

mfg Zille

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am 1. September 2011 um 17:39

Ist doch alles gut wenn ihr einen Zettel dran gehangen habt. Ihr müsstet so oder so zur Polizei gehen zwecks Personalien und Unfallhergang etc.

Je nach Schaden wird eine Zeit ab 15minuten als Wartezeit akzeptiert..bei höheren Schäden bis zu 2 Stunden.

Ob der Unfall jetzt heute oder morgen aufgenommen wird ist in meinen Augen unerheblich, zumal die goldene Brücke des 142 StGB eh eine 24 Stunden "Frist" gibt.

Mach dir keinen Kopf, ich kann dir jedoch keine verbindliche Rechtsauskunft geben, jedoch selbst wenn die "Flucht" angenommen wird, denke ich wird dieser Tatbestand verworfen und es kommt zu keiner "Bestrafung".

Lies dir den §142 StGB mal durch, insbesondere die letzten Absätze.

Mein Tipp: Ruhig schlafen und morgen ganz locker zur Wache gehen :)

1. sie hätte warten müssen....wichtig wäre der termin nur wenn es lebenswichtig ist. alles andere kann man absagen/verschieben.

2. nun hast du ja wenigstens gewartet....allerdings reicht ein zettel nicht.....könnte ja wegwehen usw.

3. du hättetst tatsächlich die polei rufen MÜSSEN, da der geschädigte nicht da war.

geringverdiener und arbeitslose haben keinen freifahrtschein.....sicherlich schonmal die floskel gehört: " erstzweise haft "

7 punkte könnte es geben, wenn die da ne fahrerflucht draus machen.

der schaden wird ja eh von der hf getragen, also was solls

Themenstarteram 1. September 2011 um 17:53

Alles klar, danke für die Antwort.

Aus meinen Augen klingt das ganze so auch logisch aber der Polizist am Telefon hatte eben schon andere andeutungen gemacht und der Geschädigte hat mich eben angerufen und war erstmal ganz aufgebraust.

Von wegen er hat keine Zeit für den ganzen Kram, Karossierie verzogen (...natürlich ist sie das...), er fährt morgen als erstes erstmal in die Werkstatt, will in 2 Tagen in den Urlaub usw.

Dann nachdem ich mich entschuldigt hatte und ihm indirekt darauf hinngewiesen habe, dass das alles nicht ganz so schlimm ist und er seinen Schaden schon ersetzt bekommt hat er sich dann etwas beruigt.

Ich versteh aber einfach nicht, warum man sowas nicht direkt persönlich regeln kann. Ich hab das immer so gemacht und hatte nie Probleme, Anzeigen kann man sonnst immernoch.

Naja ich denke mal selbst wenn sie da jetzt nen Monat Fahrverbot bekommt kann sie damit leben (zumal man sich ja aussuchen kann wann das ist und sie bald eh 3 Monate kein Auto hat), Punkte sind ärgerlich, tun aber eigentlich nicht weh und da die Strafe anscheinen am Monatsgehalt bemessen wird und sie nichts bekommt kann aus meiner Sicht ja nicht allzuviel kommen.

@popeye174: Dh. jeder Arbeitslose der freiwillig auf sein Geld verzichtet bzw bei seinen Eltern wohnt kommt erstmal in den Knast da er kein Einkommen hat?

am 1. September 2011 um 18:06

Mal ehrlich! Ich hatte auch schon nen Zettel am Auto weil mir jemand rein gefahren ist. Ich war froh drueber und hab die Nummer angerufen und alles wurde freundlich geklært. Die Schuldfrage war ja klar. Alles ging seinen gang.

Ich versteh echt nicht das man wenn man schon nen Zettel mit Nummer hat dann die Polizei anrufen muss und so zu sagen noch anscheissen tut weil es ja Fahrerflucht sein kønnte. Kopfschuettel. 20 min gewartet reicht doch. Nachbarn noch gefragt und gut.

am 1. September 2011 um 18:18

Moin:)

Zur Info

Warten und Zettel etc. reichen nunmal nicht, auf dem Zettel könnte ja sonstwas stehen.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

 

geringverdiener und arbeitslose haben keinen freifahrtschein.....sicherlich schonmal die floskel gehört: " erstzweise haft "

Nun mal langsam!

Wenn arbeitslos oder gering verdienend, ist die Geldstrafe auch gering, da vom Einkommen abhängig (Tagessatz).

Bei Staatsanwaltschaften kann man zumeist problemlos über Ratenzahlungen sprechen. Geldstrafen können auch durch eine gemeinnützige Tätigkeit abgegolten werden. Dies ist  mit der Staatsanwaltschaft zu vereinbaren. Die Geldstrafe muss dann nicht mehr bezahlt werden!

 

O.

 

am 1. September 2011 um 18:28

Wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen..schließlich reden wir von einem geringfügigen Sachschaden an PKW.

Da jetzt von Haft etc zu reden und zu diskutieren ist völlig vom Mond geholt.

Je nach Schilderung wird evtl. das unerlaubte entfernen vom Unfallort als Tatbestand angenommen von der Polizei, aber im Endeffekt entscheidet das die STA ob das verfolgt wird oder nicht. Wenn hier überhaupt noch davon zu reden ist, da nichtmal jedes Tatbestandsmerkmal hier verwirklicht wurde.

Nicht verrückt machen und beim nächsten mal zur 100%igen Absicherung die Polizei noch anrufen.

Themenstarteram 1. September 2011 um 18:29

Im 142 StGB steht ja nun aber, dass von dem Strafmaß abgewichen oder abgesehn werden kann, wenn man sich innerhalb von 24h bei der Polizei meldet.

Wie man an dem Zettel sieht war es also nie ihre Absicht sich aus der Verantwortung zu ziehen. Natürlich hätte sie sich also spätenstes morgen Vormittag bei der Polizei gemeldet, haben sogar das Nummernschild.

Sollte dieser Fall nicht also dadruch eingetreten sein?

Aber gut, wir gehen vom übelsten Fall aus, der wäre also 7 Punkte, ein Monat Fahrverbot und ein Monatsgehalt.

Wie ist denn das nun wenn sie kein Einkommen hat auser die ~126€ Kindergeld die aber ihre Mutter bekommt?

am 1. September 2011 um 18:31

Nun mal langsam und die gute Frau nicht gleich wegsperren;) Das gibt erstmal nur nen Strafzettel von 30 Euro. Der Tatbestand der Fahrerflucht wird eh erst geprueft. Was da rauskommt sehen wir erst. Ich wuerde nicht gleich so schwarz malen.

Schade das ehrlichkeit bestraft wird. Und nen Zettel ans Auto machen ist nun mal ehrlich. Dieses Gesetzt mit Warten, Termin absagen, Polizei holen usw und sofort ist wegen so nem Bagatelschaden nen Witz. Andere brennen ganze Autos ab und behalten den Fuehrerschein;)

Zitat:

Original geschrieben von MetroFun

 

Aber gut, wir gehen vom übelsten Fall aus, der wäre also 7 Punkte, ein Monat Fahrverbot und ein Monatsgehalt.

Wie ist denn das nun wenn sie kein Einkommen hat auser die ~126€ Kindergeld die aber ihre Mutter bekommt?

Zum Einkommen gehört auch der Naturalbezug (Kost und Logis)!

 

Daumenregel: Tagessatz für H IV:  10€ plus/minus

 

O.

 

man man man....

ich hab doch nicht geschrieben das sie gleich hinter gitter kommt.

es war lediglich eine antwort auf die aussage:

"Wenn es eine Strafe von zB einem Nettogehalt geben sollte, müsste sie dann also nichts zahlen, wenn sie zZ fömlich Arbeitslos ist? Sie bekommt keine Sozialhilfen außer Kindergeld, sie ist grade mit der Schule fertig und ihr Studium beginnt erst bald. "

und das ist eben kein freifahrtschein.

es gibt auch andere strafen wie sozialstunden o.ä.....aber wenn sich jemand rausreden will, dann eben auch haft.

eine haft wird in solchen sachen ( besonders bei ersttätern ) wohl eher selten in betracht gezogen.

mir ist allerdings ein totalverweigerer bekannt, der einfach immer wieder in den knast geht.

der zahlt keinen cent....weil er angeblich auch nix hat...( für alk und rauchware reichts aber noch )

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Schade das ehrlichkeit bestraft wird. Und nen Zettel ans Auto machen ist nun mal ehrlich. Dieses Gesetzt mit Warten, Termin absagen, Polizei holen usw und sofort ist wegen so nem Bagatelschaden nen Witz. Andere brennen ganze Autos ab und behalten den Fuehrerschein;)

Schön das du, ganz ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, beurteilen kannst, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Genau deswegen ruft man die Polizei, weil man nämlich keinen Bock darauf hat sich Sprüche wie "Ist doch garnicht so schlimm, hier ein bischen Farbe und gut. Ich geb dir 500 Euro und die Sache ist erledigt." anzuhören, wenn man dem Verursacher einen Kostenvoranschlag von 3000,- € unter die Nase hält.

Mfg Zille

Themenstarteram 1. September 2011 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zum Einkommen gehört auch der Naturalbezug (Kost und Logis)!

Daumenregel: Tagessatz für H IV:  10€ plus/minus

Bekommt sie doch aber nicht...

Kindergeld ist doch kein Harz4.

Wie viele Tagessätze sind denn ein Monatsgehalt? 30?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Schön das du, ganz ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, beurteilen kannst, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Genau deswegen ruft man die Polizei, weil man nämlich keinen Bock darauf hat sich Sprüche wie "Ist doch garnicht so schlimm, hier ein bischen Farbe und gut. Ich geb dir 500 Euro und die Sache ist erledigt." anzuhören, wenn man dem Verursacher einen Kostenvoranschlag von 3000,- € unter die Nase hält.

Mfg Zille

Als wenn die Polizei den Schaden feststellt...

Natürlich zählen nacher die Reperaturkosten/Kostenvoranschlag. Aus meiner Sicht war nur der Kühlergrill rausgedrückt und die Wiederharken nicht abgebrochen. EVL tauschen sie ihn torzdem komplett aus. Im schlimmsten Fall hat der Kühler was mitbekommen. Ich glaube nicht, dass hinter der Stoßstange was kaputt ist.

Aber darüber sollte hier jetzt auch nicht mehr diskutiert werden. Meine Frage war nurnoch ob jemand weis was ein Monatsgehalt von jemanden ohne Gehalt wäre und evl weitere hilfreiche Sachen.

am 1. September 2011 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

 

Schön das du, ganz ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, beurteilen kannst, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Genau deswegen ruft man die Polizei, weil man nämlich keinen Bock darauf hat sich Sprüche wie "Ist doch garnicht so schlimm, hier ein bischen Farbe und gut. Ich geb dir 500 Euro und die Sache ist erledigt." anzuhören, wenn man dem Verursacher einen Kostenvoranschlag von 3000,- € unter die Nase hält.

Mfg Zille

was ist anders wenn die Polizei kommt??? Gibt nen Strafzettel ueber 30 Euro als erstes und sie nehmen den Unfall auf.

Wie læufts wenn beide Fahrer vor Ort sind? Nehmen nen Unfallprotokoll, malen die Fahrzeuge ein und schreiben ne beschreibung vom hergang. Die Versicherungsnummer und fertig ist der Lack. Ich hab selber nen Schaden von 6900€ ohne Polizei geregelt bekommen.

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