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Fahrt mit 7,5t und Container-Anhänger

Themenstarteram 10. August 2022 um 21:54

Hallo zusammen,

mein Vater und ich planen eine private Fahrt nach Sizilien mit einem 7,5t LKW inklusive 20ft Container. Mein Vater hat den alten Klasse 3 umschreiben lassen und bereits die ärztliche Untersuchung hinter sich und auch eine Fahrerkarte, ich habe selber den Führerschein der Klasse CE. Sollte es da irgendetwas zu beachten geben? Für mich absolutes Neuland, da ich sonst nur im (inter)nationalen Güterverkehr mit Tandem- bzw. Sattelzug unterwegs war und so ein Gespann nie gesehen habe. Wir haben vor alles ordnungsgemäß zu beladen und zu wiegen und dann los. Irgendwelche Tips oder Einwände von Leuten die damit bereits Erfahrung haben?

Mit freundlichen Grüßen

Marian

Fahrzeugschein
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34 Antworten

Viel Nutzlast hast du denn ja nicht mehr. Ein Standard teu wiegt ja schon 2,4to oder sowas in der Richtung. Ist lange her. Und einen 7,5to mit den Aufnahmen habe ich auch noch nie gesehen. Oder bist du bei 7,5to und einer Lafette im Schlepptau?

Themenstarteram 10. August 2022 um 22:16

Es wird wohl ein einfacher BDF Anhänger sein, beladen und entladen wird das ganze mit Kran. Ich frage nochmal nach welcher Anhänger genau da angemietet wurde.

Für deinen Vater wird das vom Führerschein her nicht möglich sein, auch wenn der Führerschein umgeschrieben wurde darf wenn das Gesamtzuggewicht über 12 To der Anhänger wie bei der Klasse 3 nur ein Einachser oder Tandem mit Radstand unter 1m nöglich.

Also mit Klasse C1E ist ein 4,5 To Drehschemel möglich, wichtig 4,5 To zulässige Gesamtmasse, so ne übliche BDF-Lafette hat aber 16(wenn sogar 18) To zulässige Gesamtmasse.

 

Klasse C1:

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1E:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Schlüssel Zahl: 79 (C1E > 12 000 kg, L </= 3)

Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

 

Themenstarteram 11. August 2022 um 9:03

Danke schonmal an dieser Stelle für die ausführlichen Antworten. Hier ein Foto von dem Führerschein meines Vaters, die FSS hat ihm offensichtlich sogar die Klasse CE eingetragen, somit sollte das mit der Lafette doch eigentlich so in Ordnung sein da 79(C1E>12000kg,L<=3) oder verstehe ich da was falsch?

Whatsapp-image-2022-08-11-at-10-55-07-am

L<=3 bedeutet, dass die Klasse CE nur für Züge mit (u. A.) maximal drei Achsen gilt. Eben das, was früher in der Klasse 3 enthalten war und jetzt von C1E nicht mehr abgedeckt wird.

Themenstarteram 11. August 2022 um 9:12

Also geht das ganze nicht? Kann sich hier irgendjemand vorstellen, wie man den Container LEGAL mit den von meinem Vater vorhandenen FS Klassen an den LKW hängt? Besonders schwer beladen werden soll der wohl nicht. Also Eigengewicht des Anhängers+Container+ ca 4to Zuladung.

https://www.nuernberg.de/.../...ehrerschein_-_schluesselzahl_ce_79.pdf

Hier sind insgesamt 4 Achsen angegeben oder gilt das nur für einen Tandemanhänger mit Radstand <1m?

Ich habe an so etwas gedacht: https://www.trucksnl.be/fr-be/diversen-h-w-saf-as-bdf-o605-6833753-vd

Moin, den Trailer des letzten Links darf Papa hinter einem 7,49t ziehen, es dürfen halt nicht mehr als insgesamt 3 Achsen sein.

Wobei wie oben schon gesagt ein Abstand von unter 1m zwischen den Achsmitten halt 2 als eine zählen.

Das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges beachten!

 

Gruß

Andre

Wenn ich das so Lese,

dürfte der PAPA auch einen 2 Achser Tandem anhängen,

wo der Achsabstand unter 1 Meter ist.

der Anhänger dürfte dann max 18,5 T wiegen.

bei uns haben früher Berufskraftfahrer nur mit einem 3er

auch mit einem abgelasteten Volvo FL 611 (11 Tonnen zGG)

auf 7,49 T Gesamtgewicht auch einen Tandem gezogen,

der einen Achsabstand unter 1 Meter hatte.

unter 1 Meter zählt ja denke ich als "EINE" Achse !?

denke das waren dann ca 26 Tonnen ZGG für den kompletten Zug .

über die Nutzlast vom Volvo kann man spekulieren,denke waren 1,9 Tonnen?

die Anhänger waren Plane und Spriegel.

mfg

Ist halt nur blöd das die Standard BDF-Lafette vorhanden ist. Mit der geht es nicht!

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 11. August 2022 um 13:03:04 Uhr:

Wenn ich das so Lese,

dürfte der PAPA auch einen 2 Achser Tandem anhängen,

wo der Achsabstand unter 1 Meter ist.

der Anhänger dürfte dann max 18,5 T wiegen.

bei uns haben früher Berufskraftfahrer nur mit einem 3er

auch mit einem abgelasteten Volvo FL 611 (11 Tonnen zGG)

auf 7,49 T Gesamtgewicht auch einen Tandem gezogen,

der einen Achsabstand unter 1 Meter hatte.

unter 1 Meter zählt ja denke ich als "EINE" Achse !?

denke das waren dann ca 26 Tonnen ZGG für den kompletten Zug .

über die Nutzlast vom Volvo kann man spekulieren,denke waren 1,9 Tonnen?

die Anhänger waren Plane und Spriegel.

mfg

Da die Anhägelast von einem 7,5 To ohne Ausnahmegenehmigung bei 11,25 To liegt, sollte bei 18.75 Schluss gewesen sein.

Themenstarteram 11. August 2022 um 14:24

Zitat:

@buckdanny99 schrieb am 11. August 2022 um 13:48:43 Uhr:

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 11. August 2022 um 13:03:04 Uhr:

Wenn ich das so Lese,

dürfte der PAPA auch einen 2 Achser Tandem anhängen,

wo der Achsabstand unter 1 Meter ist.

der Anhänger dürfte dann max 18,5 T wiegen.

bei uns haben früher Berufskraftfahrer nur mit einem 3er

auch mit einem abgelasteten Volvo FL 611 (11 Tonnen zGG)

auf 7,49 T Gesamtgewicht auch einen Tandem gezogen,

der einen Achsabstand unter 1 Meter hatte.

unter 1 Meter zählt ja denke ich als "EINE" Achse !?

denke das waren dann ca 26 Tonnen ZGG für den kompletten Zug .

über die Nutzlast vom Volvo kann man spekulieren,denke waren 1,9 Tonnen?

die Anhänger waren Plane und Spriegel.

mfg

Da die Anhägelast von einem 7,5 To ohne Ausnahmegenehmigung bei 11,25 To liegt, sollte bei 18.75 Schluss gewesen sein.

Korrekt, also ich habe das ganze jetzt so verstanden, dass der geplante Transport zulässig ist, allerdings einen ziemlich speziellen Trailer erfordert. Und zwar ziemlich genau so einen wie im hier angehängten Bild (WICHTIG: zGg 10500kg = <11250kg). Habe bisher keinen anderen Anhänger mit 2 Achsen, welche sich innerhalb von 1m Radstand befinden gefunden.

Nun gilt es eine Vermietung mit so einem Anhänger zu finden.

Vielen Dank nochmal an alle, ihr habt meinen Vater wohl ziemlich sicher vor einer Straftat bewahrt ;)

Zgg
Trailer

https://www.truckscout24.de/.../1

Der Anhänger sah "damals" so aus in der Art.

Zugfahrzeug 7,49 T zGG

Anhänger waren 11 T zGG

Und war als 3-Achser zu fahren ,wegen dem Achsabstand .

Mit der Klasse CE (79) dürfen (u.a.) Kfz bis 7,5 t zul. Gesamtmasse incl. eines einachsigen Anhängers geführt werden (entspricht der Berechtigung der alten Klasse 3).

Das max. zulässige Gesamtgewicht beträgt wie oben angeführt 18,75 t. Die max. Achslast von 11 t (wegen der Tandemachse) darf jedoch nicht überschritten werden.

Fahrerlaubnisrechtlich ist dies jedoch nicht relevant, da dort nur die Einachsigkeit verlangt ist.

Hinweis:

Mehrfachachsen, deren Radmittelpunkte weniger als 1 m voneinander entfernt sind, gelten rechtlich als eine Achse.

Vorausgesetzt, die eingangs aufgeführten Angaben zu den Gewichten, dem Alter des Fahrers und der vorhandenen Fahrerlaubnis sind zutreffend, liegt im vorliegenden Fall definitiv weder vom Fahrer noch vom Halter ein Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) vor.

Quelle-

https://www.fahrerlaubnisrecht.de/forum/viewtopic.php?t=7150

Das ist zwar Alt ,war aber damals so und

wird heute auch nicht anders sein,denke ich.

Ich denke erst ab 1,3 Meter Achsabstand wurden

die beiden Achsen als 2 Achsen Anhänger gezählt.

Darunter (unter 1,3 m) wurde es

als "eine" Achsgruppe gezählt und

als Einachsanhänger,

wegen dem Führerschein.

 

MfG

@rosi03677

Das wurde weiter oben alles schon er- und geklärt ;)

 

Gruß

Andre

Ja, und die Grenze liegt bei einem Meter und nicht bei 1,30.

Die richtige Angabe zitieren und dann als eigene Denkleistung nochmal was falsches drunter schreiben ist auch kreativ ;)

@italien22: wie auf deinem zweiten Bild zu sehen ist werden diese Anhänger tiefgekuppelt. Da muss die Montageposition der Kupplung am Zugfahrzeug zu passen!

(am Anhängebock unter dem Rahmen und nicht an der Abschlusstraverse)

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