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Fahrtenbuch- eine Frage an Leidensgenossen und Experten

BMW 5er E60
Themenstarteram 2. Januar 2008 um 9:00

Erstmal frohes Neues Jahr Zusammen!

Wahrscheinlich ist mein Thema hier nicht richtig platziert, ich weiss meine Frage aber woanders hier im Forum nicht zu stellen.

Ich will dieses Jahr mit einem Fahrtenbuch beginnen, weil mir die Abzüge bei 1% zu hoch erscheinen, zumal ich einen glaubwürdigen Artikel gelesen habe, dass es noch dieses Jahr auf 1,5 % geändert werden soll...

Nun meine Frage: Die Fahrt von @home zur Firma gilt ja als Privatfahrt und wurde mir im Rahmen der 1% Regelung zuletzt mit glaube ich 0,03% pro Kilometer ebenfalls zu den 1% versteuert. Diese 0,03% wurden aber lediglich pro Tag für eine Strecke angesetzt, soll heissen, wenn meine Fahrt zur Firma 17 Kilometer beträgt, beträgt sie ja am Abend zur Rückfahrt auch noch mal 17 Kilometer, also 34 km total- angesetzt wurde aber dann, wie gesagt, nur eine Fahrtstrecke mit 17 km...

Wie sieht es jetzt beim Fahrtenbuch aus? Gilt dann auch nur 17 km als Privatfahrt oder sogar dann 34 km?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Gruss

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86 Antworten
am 2. Januar 2008 um 10:09

Hi,

die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte zählen NICHT als Privatfahrt. Diese werden vorab zusätzlich zu der 1% Regelung separat versteuert (wie von dir beschrieben).

Dementsprechend brauchst du für diese Fahrten eine dritte Spalte in deinem Fahrtenbuch, da du diese Fahrten über Werbungskosten steuerlich geltend machen kannst.

Die Wahl Fahrtenbuch oder 1% greift im Anschluss daran.

Gruss

Liebe Fahrtenbuchprofis,

 

wisst Ihr ob ich geschäftliche UND private Fahrten notieren muss oder reicht es nur die geschäftlichen zu notieren?

 

LG

Alex

am 2. Januar 2008 um 12:05

Geschäftlich reicht, allerdings sollte der Kunde und der Grund des Besuches angegeben werden.

Private Fahrten müssen nicht begründet werden - Kilometer-Angabe reicht dort aus.

 

Gruß

Cossor

Danke! Hat jemand von Euch das originale digitale BMW Fahrtenbuch nachrüsten lassen bzw Erfahrung damit?

 

Alex

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 13:24

HEY!!! Sorry aber das war mein Threat!!!! :-)

Danke an schwarz.maus für die Antwort, allerdings verstehe ich die nicht so richtig...

Deshalb noch mal meine Frage:

Meine Fahrt von @home zur Firma muss bei der 1 % Regelung (die mich nicht weiter interessiert) mit 0,03% pro Kilometer zusätzlich pro Tag in 1 facher Form berechnet werden, also nur für die Hinfahrt und nicht noch für die Rückfahrt.

Wie sieht es jetzt bei Fahrtenbuch aus? Mir fliegt da auch noch eine Aussage im Kopf herum wie Kilometerpauschale erst ab dem 21. Kilometer oder so...

 

 

am 2. Januar 2008 um 14:40

Hi,

wie schwarz.maus schon geschrieben hat, sind die Fahrten Wohnung/Arbeit separat zu sehen und werden auch separat versteuert mit : einfacher Weg X 0,03% Listenpreis pro Kilometer.

Völlig egal, ob du ansonsten nach Fahrtenbuch oder pauschal mit 1% abrechnest.

Die Kilometerpauschale (ab dem 21 Kilometer) kannst du auch vergessen, hat damit nix zu tun.

Die besagt, dass wenn du Geld vom Fiskus haben willst (steuerlicher Vorteil), du erst ab dem 21 Kilometer abrechnen kannst (steht aber gerade zur Diskussion). Wenn der Fiskus aber Geld von dir möchte, du bereits ab dem 1. Kilometer den geldwerten Vorteil deines Firmenwagens versteuern musst.

Viele GRüße

Themenstarteram 2. Januar 2008 um 16:50

Ah!! Danke 7 sitzer... Jetzt verstehe ich schon besser! Erlaube mir noch eine Frage: Sollte ich im Fahrtenbuch diese besagten Fahrten Haus/Arbeit extra kennzeichnen?

Hat eigentlich schon jemand neue Infos zum Thema 1,5 % ( statt bislang 1% Regelung)... Ich denke mal, das diese 0,5 Punkte doch bei vielen richtig zu Buche schlagen werden und noch mehr auf Fahrtenbuch umsteigen werden, oder?!

Kann ich aus eigener Erfahrung nur zu raten!

Es gibt viele Fahrtenbücher die eine Dreiteilung berufl./privat/von&zurArbeit haben, ist dann auch keine Mehrarbeit beim Eintrag, und bei meiner letzten Steuerprüfung hat die DAme sich noch extra für das so sauber und übersichtlich geführte FB bedankt. Es sollten übrigens natürlich ALLE Fahrten angegeben werden ( die privaten allerdings nur mit km und Angabe PRIVAT ) - 1 Fehler im Fahrtenbuch reicht aus und die erkennen es für´s ganze Jahr nicht an mit der Folge der Prozentregelung!

am 2. Januar 2008 um 17:27

Hallo,

sagt mal, gilt den bei der 1%-Regelung eigentlich der Netto- oder Bruttofahrzeugwert der zu versteuern ist?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Murzel01

Hallo,

sagt mal, gilt den bei der 1%-Regelung eigentlich der Netto- oder Bruttofahrzeugwert der zu versteuern ist?

Danke

Brutto - leider.

am 2. Januar 2008 um 17:39

Sind bei Selbständigen die Fahrten zur Tankstelle und Werkstatt eigentlich auch betrieblich?

am 2. Januar 2008 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von SFI

Zitat:

Original geschrieben von Murzel01

Hallo,

sagt mal, gilt den bei der 1%-Regelung eigentlich der Netto- oder Bruttofahrzeugwert der zu versteuern ist?

Danke

Brutto - leider.

...und es gilt IMMER der LISTENPREIS eines NEU-Wagens...egal ob der Wagen ein "Neuer", ein "Gebrauchter", oder ein "Neuer mit vie Rabatt" ist...

 

Gruß

Cossor

am 2. Januar 2008 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Steve1o1

Sind bei Selbständigen die Fahrten zur Tankstelle und Werkstatt eigentlich auch betrieblich?

Ja!

am 2. Januar 2008 um 17:42

Danke für die Blitzantwort ;)

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