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Fahrzeug Abgemeldet in einem "Privatweg / Straße" Abstellen legal?

Themenstarteram 22. September 2012 um 16:45

Moin Moin an alle.

Ich weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig gelandet bin. Es geht um folgendes. Ich wohne in einer 30er Zone und von meine straße ist eine art Sackgasse von der "haupt 30er straße" So bezeichne ich es einfach mal. Vor der einfahrt meiner straße steht ein schild auf dem Steht "Privatweg" ( es steht aber nicht nur unser mietshaus dort) Demnach wüsste ich auch nicht, wem "diese Straße" gehören sollte"

Ist es nun quasi Rechtlich erlaubt, mein Fahrzeug Abgemeldet an den Straßenrand zu stellen da es ja quasi ein "Privatweg laut Schild" . Klar, irgendeiner könnte sich drüber aufregen und sagen weg mit dem Wagen. es geht nur um den fall, dass mal ein Offizier vorbeischaut (das kommt hin und wieder mal vor da hier viele ältere leute leben die mal den Fernseher zu laut haben wo sich leute beschweren *g*) und meint mir an die karre pinkeln zu wollen.

Vielen dank bereits im Vorraus.

Gruß

Dynamite

Beste Antwort im Thema

nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

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nein, ist nicht zulässig denn es ist weiterhin öffentlich zugänglich.

abgemeldet nur auf eingefriedigtem grundstück, gasrasge o.ä.

Zitat:

Original geschrieben von Dj Dynamite040

Vor der einfahrt meiner straße steht ein schild auf dem Steht "Privatweg" ( es steht aber nicht nur unser mietshaus dort) Demnach wüsste ich auch nicht, wem "diese Straße" gehören sollte"

Klar, irgendeiner könnte sich drüber aufregen und sagen weg mit dem Wagen.

Erstens kann der/die Eigentümer des Grundstückes deinen Wagen abschleppen lassen.

Zweitens steht eventuell dein Wegerecht auf dem Spiel. Wird es dir entzogen darfst du dein Haus nur noch zu Fuß von der öffentlichen Straße ereichen. Das motorisierte Befahren der Privatstraße wird dir dann untersagt. Dies kann jemand, der sich mit dem Thema Wegerecht/Notwegerecht auskennt genauer beantworten.

Es wäre zunächst abzuklären, ob es sich tatsächlich um einen Privatweg handelt. Mutmaßlich gibt es bei den Mietshäusern eine Eigentümergemeinschaft, welche auch für die Erhaltung und Verkehrssicherheit des Privatwegs verantwortlich ist (z.B. Winterdienst, schiebt die Stadt im Winter Schnee auf der "Privatstraße"? ).

Die Eigentümergemeinschaft wird mit Sicherheit durch die Hausverwaltung vertreten. Die muß es wissen.

WENN es also eine Privatstraße wäre, dann gilt folgendes:

1. es ist Privatgelände, das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen auf Privatgelände geht weder Polizei noch Ordnungsamt etwas an. Von einem stehenden, verschlossenen Fahrzeug geht auch keinerlei Betriebsgefahr aus.

2. Trotzdem ist es, wie schon geschrieben wurde, öffentlicher Verkehrsraum, da es einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich (kein durch Schranke oder Tor o.ä. stark eingeschränkter Personenkreis) ist. Das Befahren des öffentlichen Verkehrsraums mit einem zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Kfz ist ein Verstoß gg Zulassungspflicht und vor allem gg das Pflichtversicherungsgesetz. Das gibt auf den Sack, wenn das abgemeldete Auto auch nur 1 m rangiert wird und dich einer verpfeift.

3. Der Eigentümer des Grundstücks kann, vereinfacht gesagt, dein abgemeldetes Auto jederzeit abschleppen lassen, wenn es ihn stört und die Kosten von dir einklagen. Ich würde mich also an deiner Stelle auf einen von dir angemieteten Stellplatz stellen und dann das Auto abmelden, denn irgendjemand regt sich sonst garantiert drüber auf.

Selbst wenn es der Eigene Hof ist kann man Autos nicht unbegrenzt stehen lassen!

die Gefahr die durch ein Auto Entsteht- kann einen "bösen" Nachbarn auf den Plan rufen....

Alex

Ja, wie wir alle wissen, beissen Autos manchmal, wenn man sie zu lange nicht gefahren hat.... ;-)

Das Abstellen auf privatem Grund kann man unbegrenzt machen, wenn man alle Flüssigkeiten abgelassen hat.

Sonst findet sich sicherlich irgendein Spiesser, der irgendwelche gelangweilten Beamten einer Umweltbehörde auf den Plan rufen könnte.

M. D.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Ja, wie wir alle wissen, beissen Autos manchmal, wenn man sie zu lange nicht gefahren hat.... ;-)

Das Abstellen auf privatem Grund kann man unbegrenzt machen, wenn man alle Flüssigkeiten abgelassen hat.

Sonst findet sich sicherlich irgendein Spiesser, der irgendwelche gelangweilten Beamten einer Umweltbehörde auf den Plan rufen könnte.

M. D.

wieviel kennst du die DASS machen?

und selbst dann - kann es Ärger geben!

das Abfallgesetz ist da "großzügig"

Alex

PS und nicht alles ist schlecht- so einen Privaten Schrottplatz als nachbarn zu haben...- ist auch nicht Jedermannssache!

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V

und selbst dann - kann es Ärger geben!

das Abfallgesetz ist da "großzügig"

Warum sollte es ärger geben?

Ein Wagen wird ja nicht automatisch zu Abfall, nur weil es nicht angemeldet ist.

Es gibt Grundstücke, da stehen Fahrzeuge, die einen besseren Ein druck machen als welche, die auf der Straße stehen. Bei einer Freundin im Haus wohnt ein Rentner, der nicht mehr autofahren kann/will. Sein Golf 2 steht abgemeldet in der Tiefgarage des Hauses. Von außen sieht er wunderbar aus, frisch geputzt, weil die Garage sehr staubig ist. Nur läuft er nicht mehr, weil das Banzin bereits verharzt ist. Die Kiste sieht immer noch aus wie neu, obwohl sie schon fast 30 jahre alt ist.

Wenn einer vom Ordnungsamt feststellt, dass es nicht um ein (vorübergehendes) abstellen - sondern durch überwuchern (nur so ein Beispiel) und Verwahrlosung zu einem Abfall geworden ist wird dir ein Freundliches Schreiben zugesandt!

Kann sein - Muss nicht!

je nach "öffentlichen Eindruck und - NACHBARN...."

Alex

Zitat:

Original geschrieben von spacechild

Es wäre zunächst abzuklären, ob es sich tatsächlich um einen Privatweg handelt. Mutmaßlich gibt es bei den Mietshäusern eine Eigentümergemeinschaft, welche auch für die Erhaltung und Verkehrssicherheit des Privatwegs verantwortlich ist (z.B. Winterdienst, schiebt die Stadt im Winter Schnee auf der "Privatstraße"? ).

Die Eigentümergemeinschaft wird mit Sicherheit durch die Hausverwaltung vertreten. Die muß es wissen.

es spielt absolut keine rolle wem das ding gehöhrt.

solange die strasse und das gelände nicht umfriedet ist kannst du vorne jedes schild der welt hinstellen. das schild hat keinerlei rechtliche belange. oder gibts ein privatweg schild im sinne der stvo? NEIN!

es spilet auch keine rolle weg ein wegerecht oder sonstiges hat oder wer den schnee räumt. fakt ist das JEDE strasse in deutschland zum öffentlichen strassenverkehr und somit der stvo unterliegt ES sei den das gebiet ist umfrriedet und somit vom zugang/zufahrt von der menge getrennt.

sprich:

parkhaus hat ne schranke und ne türe. somit PRIVATGELÄNDE auch ohne schild.

der aldi parkplatz hat keine schranke und keine türe und ist somit bereich der stvo. EGAL wem der boden gehöhrt.

wiegesagt besitzverhältnisse heisst nicht automatisch ausserhalb jedlicher gesetze. sonst könnte man das ja auch so machen: einen umzubringen ist auf privatgelände ja erlaubt. den der boden gehöhrt ja mir. ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

es spilet auch keine rolle weg ein wegerecht oder sonstiges hat oder wer den schnee räumt. fakt ist das JEDE strasse in deutschland zum öffentlichen strassenverkehr und somit der stvo unterliegt ES sei den das gebiet ist umfrriedet und somit vom zugang/zufahrt von der menge getrennt.

Das es keine Rolle spielt, wer den Schnee wegräumt stimmt auch nicht. Wenn jemand verunglückt spielt es eine wichtige Rolle, wer für das Schneeschippen verantwortlich ist. ;)

Folgender Link befaßt sich zwar mit der Schweiz, aber in Deutschland dürfte das ähnlich gehandhabt werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Historischer_Autofriedhof_G%C3%BCrbetal

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Ja, wie wir alle wissen, beissen Autos manchmal, wenn man sie zu lange nicht gefahren hat.... ;-)

Das Abstellen auf privatem Grund kann man unbegrenzt machen, wenn man alle Flüssigkeiten abgelassen hat.

Sonst findet sich sicherlich irgendein Spiesser, der irgendwelche gelangweilten Beamten einer Umweltbehörde auf den Plan rufen könnte.

M. D.

Wo steht denn das ?

Bitte um eine Quellenangabe

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

 

Das Abstellen auf privatem Grund kann man unbegrenzt machen, wenn man alle Flüssigkeiten abgelassen hat.

M. D.

Das Abstellen auf privatem Grund aber nur dann, wenn es der eigener ist oder im Falle einer Eigentumsgemeinschaft es das Fahrzeug eines Miteigentümers ist.

Flüssigkeiten müssen nicht abgelassen sein. Dürfen aber nicht auslaufen

Privatweg hin oder her, es könnte in Deinem Fall eine Gradwanderung sein.

Das Problem ist, dass mehrere Bewohner diesen Weg nutzen.

Von einem Kraftfahrzeug geht fast ständig eine Gefahr aus. Das Fahrzeug könnte z.B. plötzlich zurück rollen und einen Schaden anrichten. Sicherlich gibt es auch noch weitere Gefahren, die man(n) zunächst nicht vermutet.

Das ist auch der Hauptgrund warum nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentl. Wegen und Plätzen nicht stehen dürfen, mal abgesehen von der KFZ-Steuer.

In Deinem Fall gehe ich auch davon aus, dass das Fahrzeug keinesfalls dort stehen darf.

Anders wäre es auf einem reinen Privatgrundstück, welches nicht zwingend eingefriedet sein muss. Die Einfriedung von Grundstücken werden duch die entsprechenden Nachbarschaftsgesetze der Länder in zusammenhang mit den mit den entsprechenden Kommunalrecht geregelt. Eine pauschale Aussage kann hierbei nicht getroffen werden.

Das Beste wäre, Du spricht in Deinem Fall die Gemeide/Stadt an.

Nette Grüße

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