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Fahrzeug Halter abweichend Versicherungsnehmer
Ich habe einen Traktor gekauft und möchte diesen gerne zulassen. Da mein Schwager deutlich bessere Konditionen bei seiner Versicherung bekommt würden wir ihn als Versicherungsnehmer einsetzen.
Geht diese Konstellation überhaupt? Ich dachte das geht nur innerhalb der Familie?
Finde im Internet nichts dazu. Jemand Erfahrung damit?
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5 Antworten
Vollkommen egal, wer Versicherungsnehmer ist.
Bekommt er auch die besseren Konditionen, wenn der Halter abweichend ist
Der Versicherungsnehmer kann abweichend vom Halter sein. Das ist allerdings ein Tarifierungsmerkmal und führt zu einer etwas höheren Prämie als bei Identität von VN und Halter (ca. 10% bis 20%). Deshalb erstmal durchrechnen welche der Konstellationen am günstigsten ist.
Bei Zugmaschinen ist i.d.R. die Halterschaft für die Beitragsberechnung nicht relevant.
Es wird da zwischen grünem und schwarzem Kennzeichen unterschieden.
Außerdem befindet sich eine Zugmaschine i.d.R. in einer höheren Fahrzeugklasse als ein PKW, so das man ein PKW-SF nicht für eine Zugmaschine benutzen kann.
Ohne Vorversicherung für eine Zugmaschine fängt man da immer mit SF0 an. Der Beitrag richtet sich da nach den PS.
Der Beitrag bei Zulassung mit schwarzem Kennzeichen ist da ungefähr das doppelte wie mit Grünem. Grüne Kennzeichen gibt es nur wenn man einen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet hat
Zumindest ist das bei der HUK so
Zitat:
@celica1992 schrieb am 25. Mai 2024 um 06:43:01 Uhr:
Bei Zugmaschinen ist i.d.R. die Halterschaft für die Beitragsberechnung nicht relevant.
....
In der Agrarsparte spielt der abweichende Halter schon eine Rolle. Allerdings wird feingliedrig unterschieden worauf die Abweichung beruht. Bei wirtschaftlicher Zuordnung innerhalb eines Unternehmens ist die Beitragsauswirkung weniger gewichtig als beim Fehlen solcher inneren Verbindungen.
Wenn eine Flottenvesicherung in Betracht kommt (z.T. ab 3 Fahrzeugen möglich), wird es nochmal günstiger.
Wenn man auf nafi.de den Vergleichsrechner für Traktoren bemüht, dann wird das abweichende Tarifierungsmerkmal VN/Halter mit folgender Erläuterung abgefragt:
"Zitat
Halter des Fahrzeugs
Fahrzeughalter ist derjenige, der im Fahrzeugschein / in der Fahrzeugbescheinigung Teil I eingetragen ist.
In der Regel ist der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter ein und die gleiche Person.
Obwohl es gesetzlich eigentlich nicht zulässig ist, wird ein abweichender Halter vom Gesetzgeber jedoch "geduldet". (Beispiele: ein Ehepartner ist VN, der andere ist Halter oder ein Elternteil ist VN, Kind ist Halter)
Ein abweichender Halter bringt allerdings eher Nachteile mit sich, da die Versicherer in diesen Fällen manchmal keine Nachlässe gewähren, Zuschläge berechnen oder schlimmstenfalls diese Kombination überhaupt nicht versichern."
Wenn ich dort den ZT300 der Biomilchwirtschaft mit Halter=VN (Fahrerkreis beliebig) in der HP durchlaufen lasse, dann ergibt das ca. 670,- € für Berlin bei der Spaßkassenversicherung. Mit denselben Daten aber "andere" Halter sind es ca. 732,- €. Es ist bei den vom TE erfragten günstigsten Versicherern beitragsrelevant ob das auseinanderfällt.
Real läuft er bei der Condor wesentlich günstiger, nur halt nicht in Berlin.