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Fahrzeug ohne OBD ???

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 19. April 2012 um 10:49

Hallo Freunde !

Also bin neue hier , und mochte etwas über mein Auto Wissen .

Folgendes ist passiert :

Als ich bei dem Tüv war , hatte der Prüfer den vermerk gemacht , das mein Fahrzeug ohne OBD sei , obwohl im hinteren Aschenbecher ein Zugang vorhanden ist . Er sagte es ist nur um die Fehlercodes abzulesen und kein OBD , Hat num mein Auto ein OBD oder nicht ( AUDI A4 (8D2, B5), 1.9 TDI, Bj: 03.2000-11.2000 ) laut HSN Nummern. ?

Folgender ist ein weiterer Problem . der Letzte Tüv war in Ordnung , steht auch Bezeichnung Euro3 drin auch in dem Farzeugschein , jetzt sagt der Prüfer , Zitat : Kfz ohne OBD : Abgasverhalten, unzulässige Änderung abgas relevanter Baugruppen, Partikelminderungsystem fehlt .

Wie gesagt, der letzte Tüv vor zwei Jahren war Gut , den Farzeug habe ich etwa seit einem Jahr , ist mir das ding ausgebaut worden , kann das sein , oder will der prüfer nur abkassieren . ???

Jetzt muss ich die sachen aus dem schein austragen lassen ( was kostet so was ?? ) oder einen Partikelfilter nachrüsten , weil laut papieren Fahre ich Grüne plakette. Für jede Hilfe bin ich euch dankbar liebe Audifreunde..

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22 Antworten
am 19. April 2012 um 10:56

Hi,

das ist mir schonmal aufgefallen das die TÜVer bzw. deren Software nicht damit klar kommen, das VAG schon OBD hatte als alle anderen noch nix oder einen properetären Schrott hatten. Deswegen werden die AU Messungen ohne OBD gemacht. Das ist also soweit nichts ungewöhnliches.

Bei deinem eigenltich Problem kann ich dir aber nicht weiterhelfen :(

Gruß

Daniel

EDIT: Ja, dein Auto hat OBD!

dein auto besitz zudem CAN-BUS und da lässt sich durchaus mehr auslesen als "nur" fehler... ***an-den-kopf-klatsch*** was gibt es für tüv-prüfer hier im land

Themenstarteram 19. April 2012 um 14:37

Also,

war heute bei der Werkstadt, Das Partikelfiltersystem fehlt tatsächlich , anscheinend hat der Vorbesitzer das ausgebaut , aber nicht aus dem Fahrzeugschein ausgetragen.

zu OBD: wie kann ich dem TüveR widersprechen,? das ich ein Zugang habe , anscheinend ist auch die Hardware samt Software bei dem Tüv nicht auf dem neuesten stand.

Vielleicht meinte er auch das er keine AU über diesen Zugang machen kann , weil Plakette habe ich nicht bekommen , er war wie ein Fisch , stumm eben .

Was kostet den so eine austragung aus dem Fahrzeugschein ? wonach richtet sich der Preis ?

Wenn du das austragen lässt, dann bekommst eine rote Plakette und kannst in die meisten Stadte nicht mehr reinfahren! Die KFZ-Steuer wird auch teurer!

Ich bin mir nicht sicher, ob du es überhaupt austragen kannst. Eigentlich kann man die abgasklasse nicht mehr niedriger schlüsseln. Sollte es doch gehen: umtragen ist nicht teuer - wird keine 50€ kosten. aber steuer wird höher und der wagen verliert extrem an wert, da er dann gelb fährt und so ein auto heute nur noch schwer zu verkaufen ist.

Gruß

BB

am 19. April 2012 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Problematt

zu OBD: wie kann ich dem TüveR widersprechen,? das ich ein Zugang habe , anscheinend ist auch die Hardware samt Software bei dem Tüv nicht auf dem neuesten stand.

M.E. brauchst du gar nicht wiedersprechen. AU hast ja nicht bekommen weil das Partikelfiltersystem fehlt, nicht weil kein OBD da ist. Wie er AU macht ist sein Problem.

Gruß

Daniel

Themenstarteram 19. April 2012 um 17:00

Rote nicht ist ja vom Werk Euro3 also Gelb .

Zitat:

Original geschrieben von polobiest321

Wenn du das austragen lässt, dann bekommst eine rote Plakette und kannst in die meisten Stadte nicht mehr reinfahren! Die KFZ-Steuer wird auch teurer!

Themenstarteram 19. April 2012 um 17:03

Was meinst du kann ich das AU und HU wo anders machen wo nichts verändert wird bezogen auf das Partikelfilter , alerdings wird etwas kosten , aber immer noch weniger als ein neues Partikelfiltersystem .?

Zitat:

Original geschrieben von tuxic

Zitat:

Original geschrieben von Problematt

zu OBD: wie kann ich dem TüveR widersprechen,? das ich ein Zugang habe , anscheinend ist auch die Hardware samt Software bei dem Tüv nicht auf dem neuesten stand.

M.E. brauchst du gar nicht wiedersprechen. AU hast ja nicht bekommen weil das Partikelfiltersystem fehlt, nicht weil kein OBD da ist. Wie er AU macht ist sein Problem.

Gruß

Daniel

Bei neueren Fahrzeugen(kann nicht genau sagen ab welchem Jahr, Diesel glaube ich ab 2001) wird der Abgastest über die EOBD Schnittstelle gemacht.

Am B5 soweit mir bekannt war das noch nicht der Fall.

Daher ist es auch nicht mehr möglich ein anderes Fahrzeug(was mancher so gemacht hat) zur AU anzuschließen und die Fahrgestellnummer eintippen.

Diese wird dann auf das Prüfprotokoll automatisch übertragen.

Was dein Fahrzeug betrifft wenn ein Partikelfilter eingetragen ist muß dieser auch drinnsein ansonsten hast du ein Problem!

Steuerhinterziehung und ev. erlöschen der Betriebserlaubniss.

Beim Diesel gibts OBD erst ab Modelljahr 2006, dein B5 hat also definitiv kein OBD! Fahr einfach zu einen anderen Prüfer, mit Glück sieht er den nicht vorhandenen Partikelfilter nicht und gut ist. AU sollte das Fzg. auch ohne Partikelfilter bestehen.

am 19. April 2012 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von Problematt

Was meinst du kann ich das AU und HU wo anders machen wo nichts verändert wird bezogen auf das Partikelfilter , alerdings wird etwas kosten , aber immer noch weniger als ein neues Partikelfiltersystem .?

Da bin ich überfragt. Natürlich ist es schon wunderlich das die eine AU durchgeht und die andere nicht.

Gruß

Daniel

Themenstarteram 19. April 2012 um 21:04

Angenommen der Vorbesitzer hat (es) ausgebaut vor dem Weiterverkauf, dann habe ich damit nichts am Hut, weil das ist meine erste HU mit diesem Wagen . Was die Steuerhinterziehung betrift kann ich diese Sachen nachprüfen? muss ich das tun? um damit nicht blöd da zu stehen?. er hatte dafür die Sorge tragen müssen um die Sachen aus dem Fahrzeugschein zu rauszutagen, außerdem meinte der TüfeR das es kein Problem sei, es wieder rauszutagen. Das Thema geht schon etwas weiter , als nur um OBD . Wie gesagt ich habe Auto gekauft mit eingetragenen Sachen jetzt beim meinem ersten HU fehlen diese. Mann kann mich dafür doch nicht zu Rechenschaft ziehen?

Zitat:

Original geschrieben von patru

Bei neueren Fahrzeugen(kann nicht genau sagen ab welchem Jahr, Diesel glaube ich ab 2001) wird der Abgastest über die EOBD Schnittstelle gemacht.

Am B5 soweit mir bekannt war das noch nicht der Fall.

Daher ist es auch nicht mehr möglich ein anderes Fahrzeug(was mancher so gemacht hat) zur AU anzuschließen und die Fahrgestellnummer eintippen.

Diese wird dann auf das Prüfprotokoll automatisch übertragen.

Was dein Fahrzeug betrifft wenn ein Partikelfilter eingetragen ist muß dieser auch drinnsein ansonsten hast du ein Problem!

Steuerhinterziehung und ev. erlöschen der Betriebserlaubniss.

Themenstarteram 19. April 2012 um 21:06

Das wird wahrscheinlich dieser CAN-BUS wie (derschwere schon geschrieben hat ,sein.

Zitat:

Original geschrieben von semmel2k

Beim Diesel gibts OBD erst ab Modelljahr 2006, dein B5 hat also definitiv kein OBD! Fahr einfach zu einen anderen Prüfer, mit Glück sieht er den nicht vorhandenen Partikelfilter nicht und gut ist. AU sollte das Fzg. auch ohne Partikelfilter bestehen.

am 19. April 2012 um 21:11

Hi,

ich glaub ich versteh dein Problem nicht mehr so ganz ;)

So wie ich das sehe hast du zwei Möglichkeiten:

1. Partikelfilter wieder einbauen

2. Partikelfilter austragen

Von wegen Steuern würde ich mir mal erstmal noch keine Gedanken machen. Wenn doch, solltest du auf jedenfall zu Punkt 1 greifen. Mal ganz davon abgsehen das ich sowieso lieber den orignal Zustand herstellen würde.

Gruß

Daniel

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