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Fahrzeug verkauft, für was hafte ich ?

BMW
Themenstarteram 12. Februar 2021 um 17:54

Hallo,

ich habe meinen alten an einem Händler über Mobile verkauft.

Dieser kam heute (5 Tage später als im Vertrag vereinbart) und holte das Fahrzeug ab.

Nach 1 min fahren, bemängelte er die Kupplung. Zudem meinte er das Fahrzeug wurde laut Papiere vor mir gewerblich genutzt (ich habe es privat genutzt und kreuzte im Vertrag nein an bei gewerblich genutzt, da ich vom Vorbesitzer nichts weiß)

Nun nach langem diskutieren, habe ich ihm 100 noch erlassen und er nahm das AUto mit.

Meine Frage, kann er mir rechtlich was wegen der Kupplung oder dem Gewerblichen dingens ?

Hier der Vertrag damals per mail:

 

> Offizielle Kaufbestätigung

> Käufer:

xxx

>

> Verkäufer/Verkäuferin:

xxx

>

>

> Durch die Annahme meines Angebots ist zwischen uns ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

> Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme.

> Zu ihrer Information, ein Kaufvertrag bedarf in Deutschland keine bestimmte Form, das heißt ein Kaufvertrag kann mündlich,schriftlich oder elektronisch per E-Mail abgeschlossen werden.

>

> Sondervereinbarung:

> Ein Rücktritt vom diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

> Es handelt sich um ein Fahrzeug mit vorhandenen deutschen KFZ-Brief und Schein. Der Verkäufer erklärt, dass dieses Fahrzeug sein Eigentum ist und kein Dritter ein Recht darauf hat. Dieser Vertrag ist ohne Unterschrift gültig und wird durch die bewilligung des Verkäufers, durch ein Bestätigungssatz rechtskräftig.

> Falls das Fahrzeug in einem angemeldeten Zustand übergeben werden sollte, verpflichten wir uns hiermit, dass das Fahrzeug nach maximal fünf Werktagen abgemeldet wird.

>

> Marke&Typ :

xxx

> Erstzulassung : oktober/2012

> Datum zu K. : oktober /2012

> Kilometerstand : 153.000Km

> Vorbesitzer : 1

> Schäden oder Mängel : Ja () Nein(x)

> Farbe des KFZ : Braun -Metallic

> Scheckheftgepflegt : Ja(x) Nein() bis 2015

> Unfallfrei : Ja(x) Nein()

> FZ.Gewerb.genutzt : Ja() Nein(x)

> Raucher Fz. : Ja() Nein(x)

> Reimport : Ja() Nein(x)

> Preis in Euro : xxx€

> Abholung bis/am : 09.02.2020

>

>

> AGB:

> 1. Die Zahlung erfolgt in Bar bei der Übergabe (in Euro)

> 2. Fahrzeugübergabe nur gegen Vorlage der Kundennummer (5886) ,falls es Rückfragen oder ähnliche Anliegen gibt, bitte erst die Nummer geben oder verlangen.

> 3. Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Fahrer keine Garantie oder Gewährleistung für das Fahrzeug.

> 4. Dieser Vertrag ist verbindlich,rechtskräftig und ohne Unterschrift gültig.

> Preis xx€

 

Meine Antwort darauf:

Guten Tag,

ich bestätige den Verkauf des genannten Fahrzeuges (xx) für xxx €.

Abholung am 8.2.2021 in xxx

Das Fahrzeug hat normale Gebrauchsspuren (Kratzer etc.) und ist Unfallfrei.

Motor und Getriebe sind funktionsfähig.

Ich übernehme keine Haftung für mir nicht bekannte Schäden oder Störungen!

Ich bin als Verkäufer privat und habe die Rechte nach dem BGB für Privat Verkäufe.

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21 Antworten

Du haftest für nichts und der Händler/Käufer kann dir auch nichts.

Du bist eine Privatperson und bist dem Käufer zu keiner Garantie oder Gewährleistung verpflichtet.

Und ob das Auto vor dir gewerblich oder privat genutzt wurde, spielt jetzt bei deinem Verkauf keine Rolle mehr.

Das stimmt meines Wissens so pauschal nicht! Wenn es gewerblich genutzt wurde, dann muss man Garantie geben.

Das kann bei Selbstständigen z.B. so sein, die ihr Auto zwar auf ihren Namen anmelden, es aber freiberuflich nutzen. Es erscheint zwar kein offensichtlicher Firmenname aber rechtlich ist es ein gewerblich genutztes Fahrzeug. In dem Fall darf man auch keine normale Versicherung abschließen, sondern braucht eine gewerbliche Versicherung. Das wissen viele nicht. Aber nur weil man als private Person auftritt, wäre so ein Firmenwagen kein privater Verkauf.

Problem ist, dass der Verkäufer das erst einmal nachweisen muss und wenn man im Vertrag auch angegeben hat, dass es privat genutzt wurde, hat der Käufer sehr schlechte Chancen.

Ich gehe aber mal von aus, dass der TE den Wagen privat genutzt und verkauft hat und dann braucht er nichts zu befürchten. Das mit der Kupplung ist ein gängiger übler Trick, um noch mal etwas Geld rauszuschlagen. Würde mir da keine Sorgen machen.

So wie i das verstanden habe, wurde der BMW VOR ihm gewerblich genutzt und er ist privat. Das ist aus meiner Sicht Risiko des Käufers und kann dir nichts

Stimmt... habe ich falsch gelesen. Dann geht es darum, ob der TE davon wusste. Wenn nicht, dann ist alles okay und das muss man ihm auch nachweisen. Wenn als Vorbesitzer im Brief z.B SIXT stand, dann hätte er es wissen müssen. Aber dann hätte der Käufer ja vom Vertrag zurücktreten können. In dem Augenblick, in dem er mit dem Nachlass zufrieden ist und das Auto mitnimmt, ist das Recht aber auch verwirkt; also so oder so kein Risiko beim Verkäufer.

Die Händler sind dreist und mit allen Wassern gewaschen. Sie wissen, wie man ein Auto schlecht redet und den ahnungslosen Privatmann, der einmal in 10 Jahren ein Auto verkauft, ins Gewissen spricht. Mach Dir keine Sorgen, da kommt nix mehr.

@Saschaaudia4: Zudem meinte er das Fahrzeug wurde laut Papiere vor mir gewerblich genutzt

Aus welchen Papieren schließt er das denn?

Na ja, das steht doch im Brief; wie ich schon oben erwähnte. Wäre interessant zu wissen, wer dort als Vorbesitzer steht.

Die 100€ Nachlass von dir waren schon ein Fehler, den hätte ich vom Hof gejagt. Kein Wunder probieren es solche Leute immer wieder wenn es solche wie dich gibt die dann einlenken.

Zitat:

@Vondera schrieb am 13. Februar 2021 um 10:23:29 Uhr:

Die 100€ Nachlass von dir waren schon ein Fehler, den hätte ich vom Hof gejagt. Kein Wunder probieren es solche Leute immer wieder wenn es solche wie dich gibt die dann einlenken.

Auch mein Gedanke. Wenn das Auto so schlecht ist, auf Wiedersehen.

Sagt sich so leicht... wegen 100 Euro dann wieder die ganze Arbeit für den Verkauf? Finde das nicht okay aber im Zweifel hätte ich das auch bezahlt.

Ich denke der Preis war schon deutlich unter Marktwert, da ihn ein Händler angekauft hat. Der hätte ihn auch für 100 Euro mehr genommen und wäre höchstwahrscheinlich nicht abgesprungen ;).

Deswegen sage ich auch immer Kauf lieber privat als bei einem (freien) Händler, Privatleute sind halt nicht alles professionelle Kriminelle.

Ich entschuldige mich schonmal im Voraus für die 1% seriösen Händler.

Zitat:

@VentusGL schrieb am 13. Februar 2021 um 18:56:21 Uhr:

Ich denke der Preis war schon deutlich unter Marktwert, da ihn ein Händler angekauft hat. Der hätte ihn auch für 100 Euro mehr genommen und wäre höchstwahrscheinlich nicht abgesprungen ;).

Kann sein... kann nicht sein... die Nerven wären mir 100 Euro auch nicht wert. Lieber ein Ende mir Schrecken... muss aber jeder selber wissen. Ich würde eh nie an einen Händler verkaufen.

Gibt auch ein paar mehr als 1% ehrliche aber der Preis bei Privatverkauf ist natürlich immer besser; von irgendwas müssen die Händler ja leben und Garantie müssen sie auch geben beim Weiterverkauf.

Zitat:

@WirliebenAutos schrieb am 13. Februar 2021 um 19:28:43 Uhr:

 

Gibt auch ein paar mehr als 1% ehrliche aber der Preis bei Privatverkauf ist natürlich immer besser; von irgendwas müssen die Händler ja leben und Garantie müssen sie auch geben beim Weiterverkauf.

Hab noch keinen getroffen der irgendwelche Ansprüche geltend machen konnte. Sobald das Auto verkauft ist, sind die Händler nicht mehr zu erreichen.

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