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Fahrzeugpapiere ohne EG-Betriebserlaubnisnummer

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 8:20

Guten Morgen werte Gemeinde,

ich habe vor einigen Wochen einen Jaguar XJ 4.2 L Bj.2005 gekauft.

Das Fahrzeug ist EZ 2005 in USA.

2008 kam der Wagen nach Deutschland und ist seither dauernd hier zugelassen

(2008-2010 Hannover / 2010-2022 Hamburg / jetzt Hildesheim).

In den Papieren ist die TSN ausgenullt.

Des weiteren ist in ZB II Feld K nur ein E eingetragen.

In ZB I ist das Feld K leer und in Feld 17 ein E eingetragen.

Ich würde gerne Zubehörfelgen für den Sommer eintragen lassen.

In allen Rädergutachten oder ABEs ist aber immer ein Bezug auf

die EG-Betriebserlaubnis .

Daher meine Frage:

Wer hat schon mal vor diesem Problem gestanden ?

Ist in so einem Fall eine Eintragung möglich ?

Beim hiesigen TÜV hieß es lapidar : kommen Sie mit den Rädern her dann sehen wir uns das an

Na toll -- ich werde bestimmt Räder kaufen um dann ein lustiges NEIN zu hören.

 

Grüße aus HI

Peter

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16 Antworten

Ich täte bei Jaguar Deutschland nachfragen, ob die helfen können.

https://www.jaguar.de/kontakt/index.html

Da das Fahrzeug in die USA geliefert wurde, hat es keine EG-TG und wurde mit einem 21er Gutachten als Einzelgenehmigung zugelassen zugelassen.

Die Entscheidung für ein nicht typgenehmigtes Fahrzeug hast Du getroffen und nicht der TÜV.

Das nachträgliche Eintragungen dann aufwändiger sind, ist nun mal so.

Ich hatte das ohne EG-Nummer auch mal . Der lokale Felgen/Reifenhändler hat sich darum gekümmert und hat die Eintragung beim TÜV gemacht/machen lassen. Ansonsten hätte er die Felgen eben wieder zurücknehmen müssen.

Alle Rad-/Reifen-Kombinationen die nicht schon in den Papieren stehen brauchen eine Einzelabnahme und müssen dann auch in die Papiere eingetragen werden. Gleiches gilt für alle anderen Zubehörteile die eine Teilegenehmigung mit Verwendungsbereich brauchen (Federn, Spoiler usw.).

Das TÜV-Ergebnis der Einzelabnahme sieht dann so aus. Eingetragen werden muß es nicht.

Bild #210577530

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 26. Januar 2023 um 11:47:56 Uhr:

Das TÜV-Ergebnis der Einzelabnahme sieht dann so aus. Eingetragen werden muß es nicht.

Das ist leider falsch.

Deine Verlinkung beschreibt eine Änderungsabnahme mit gültigem Prüfzeugnis (ABE, Teilegutachten usw.) welche für das Fahrzeug mit entsprechender EG-Typgenehmigung gültig ist.

Eine Einzelbegutachtung zieht immer eine unverzügliche Erlangung der Betriebserlaubnis nach sich, und damit auch eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

Themenstarteram 26. Januar 2023 um 15:15

Dann werde ich wohl einfach einen Satz Serienräder für die Sommerreifen kaufen.

Trotzdem Danke für die Beiträge

 

Gruß Peter

Such dir doch einfach mal einen anderen fähigen Prüfer mit dem man ordentlich reden kann und nicht einfach so ne stumpfe Aussage bekommt. Vielleicht bist du da an einen schlecht gelaunten Arsch geraten;)

Da Einzelfahrzeug ohne EG Typgenehmigung:

- Räder/Reifen kaufen die in den Papieren vermerkt sind

Oder

- Zubehörräder/Reifen nur mit Einzelbegutachtung möglich (wenn identisch zum baugleichen EG Fahrzeug, hohe Eintragungswahrscheinlichkeit zu erwarten)

Gruß Thomas

Moin Moin !

Zitat:

Such dir doch einfach mal einen anderen fähigen Prüfer mit dem man ordentlich reden kann und nicht einfach so ne stumpfe Aussage bekommt. Vielleicht bist du da an einen schlecht gelaunten Arsch geraten;)

Schwachsinn, die Antwort war richtig und nicht stumpf!

MfG Volker

Was bitte ist Schwachsinn?

Wieso sollte man nicht mit einem gewillterem Prüfer reden der williger Auskünfte gibt?

Moin Moin !

Zitat:

Was bitte ist Schwachsinn?

Deine Antwort !

Richtige und sinnvolle Antworten hats doch schon reichlich gegeben.

Zitat:

 

Wieso sollte man nicht mit einem gewillterem Prüfer reden der williger Auskünfte gibt?

Was ist denn ein "gewillterer" Prüfer ? Einer , der falsche Auskünfte gibt?

 

Zitat:

Da Einzelfahrzeug ohne EG Typgenehmigung:

- Räder/Reifen kaufen die in den Papieren vermerkt sind

Oder

- Zubehörräder/Reifen nur mit Einzelbegutachtung möglich (wenn identisch zum baugleichen EG Fahrzeug, hohe Eintragungswahrscheinlichkeit zu erwarten)

So ist nun mal die Sachlage, und diese Auskunft hat auch der "unwillige" Prüfer gegeben.

MfG Volker

Du stehst aber auch gern auf dem Schlauch gell???

Macht nix, mach weiter so.

Ich habe ein Custom Bike Yamaha Vmax 1200 Bj.97(ohne EG Fahrzeugschein) Einzelabnahme damals, habe hinten AVON Venom 300 35 R18 eingetragen (diesen Typ Venom gibt es nicht mehr) jetzt habe ich den neuesten AVON Cobra Chrom 300 35 VR18 drauf und vorne in etwa das gleiche in grün! War bei Dekra wegen Eintragung die sagten Einzelabnahme, die gaben mir einen schrieb wo ich mich mit einem Spezialisten der Einzelabnahme erst mal per Email auseinandersetzen sollte, und vorab Bilder vom Fahrzeugschein, von Reifen, Felge Freigabe von Reifen und so weiter senden soll.

Dann bekam ich diese Antwort.....

Aus meiner Sicht ist eine Eintragung des abweichenden Typs nicht nötig da Avon auf Vorder und Hinterachse eingetragen sind, und die Reifengrösse sich nicht geändert hat !

Ist das richtig?

Danke im voraus

Gruss Didi

Deine Antwort
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