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Fahrzeugscheins und Brief schicken, für Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 7. Februar 2022 um 22:57

Hallo,

 

Ich will mein Auto verkaufen. Aber Käufer will unbedingt eine Kopie des Fahrzeugscheins und Brief sowie TÜV. Soll ich einfach schicken ohne Geld? Er braucht das für Kurzzeitkennzeichen. Ich bin mir aber nicht sicher.

 

Danke

Asset.PNG.jpg
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21 Antworten

Für ein Überführungskennzeichen braucht man immer Originale bei der Zulassung! Was will der mit Kopieen?

Originale gegen Cash (am besten direkt bei der Bank) sonst hast du noch Falschgeld an der Backe.

Den Termin für die Zulassung kann er sich ja trotzdem reservieren.

Wenn der Wagen noch TÜV hat, kann er den doch direkt anmelden?!?

Themenstarteram 8. Februar 2022 um 9:40

Er will nicht zweimal hin und zurück fahren.

Und bei dir in der Nähe ist keine Zulassungsstelle???

So oder so akzeptieren Behörden nur ORIGINALE!

Themenstarteram 8. Februar 2022 um 13:39

Keine Termine in Berlin

Zitat:

@rtur schrieb am 8. Februar 2022 um 11:09:08 Uhr:

Und bei dir in der Nähe ist keine Zulassungsstelle???

So oder so akzeptieren Behörden nur ORIGINALE!

Das stimmt so nicht.

Unserer Zulassungsstelle genügen für ein Kurzzeitkennzeichen durchaus Kopien. Das wird auf der entsprechenden Internetseite auch so kommuniziert (Siehe Anhang).

Kann also durchaus möglich sein.

Kurzzeitkennzeichen

Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren für KZK Kopien.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2022 um 23:32:27 Uhr:

Die meisten Zulassungsstellen akzeptieren für KZK Kopien.

Das Kopie hierfür reicht kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen - ob die meisten kann ich nicht sagen - kenne es nur von zwei Städten/Kreisen.

Aber ich denke es ist nicht zuviel verlangt das der Käufer erst kommt und dann den Wagen dann zulässt oder nicht - ist ja das Thema / Problem des Käufers, nicht des Verkäufers

Kann mich hier nur anschließen. Bei mir haben auch immer die Kopien vollkommen ausgereicht.

Bei uns im LK reichen auch Kopien fürs KZK.

Zitat:

Aber ich denke es ist nicht zuviel verlangt das der Käufer erst kommt und dann den Wagen dann zulässt oder nicht - ist ja das Thema / Problem des Käufers, nicht des Verkäufers

Genau. Und wenn ich an einen derart wenig hilfsbereiten Verkäufer denke, der will dass ich 2x komme, dann würde ich absagen.

Wenn ich das richtig interpretiere steht das Fahrzeug in Berlin, und der Käufer kommt aus München...

Wenn man sich wegen Missbrauchs der Papiere unsicher ist, schreibt man auf die Kopien/Scans mir roter Farbe (evtl. sogar 2-3x):

"Kopien nur für Kurzzeitkennzeichen Herr Müller, Tel. (1234) 5678, betr. Fahrzeugkauf am 11.2.2022"

oder so ähnlich.

am 19. Februar 2022 um 16:24

Nein man braucht keine Originale , Kopie reicht vollkommen , ich habe selbst einen PKW vor 2 Wochen gekauft und mit den Kopien habe ich die Kurzzeitkennzeichen an unserem STVA bekommen .

Zitat:

@rtur schrieb am 8. Februar 2022 um 00:26:23 Uhr:

Für ein Überführungskennzeichen braucht man immer Originale bei der Zulassung! Was will der mit Kopieen?

Originale gegen Cash (am besten direkt bei der Bank) sonst hast du noch Falschgeld an der Backe.

Den Termin für die Zulassung kann er sich ja trotzdem reservieren.

Wenn der Wagen noch TÜV hat, kann er den doch direkt anmelden?!?

am 19. Februar 2022 um 16:27

Falsch , selbst vor 2 Wochen Kurzzeitkennzeichen mit Kopien bekommen .

Zitat:

@rtur schrieb am 8. Februar 2022 um 11:09:08 Uhr:

Und bei dir in der Nähe ist keine Zulassungsstelle???

So oder so akzeptieren Behörden nur ORIGINALE!

Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle.

Grundsätzlich sind die Dokumente im Original vorzulegen. Von Kopien steht in der FZV nichts.

Wenn einige/viele Zulassungsstellen Kopien akzeptieren,dann ist das allein deren Entscheidung. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

Mir ist eine Zulassungsstelle bekannt,der reicht sogar die FIn auf dem Handy.

Hallo, ich habe zum Thema Kurzzeitkennzeichen folgende Frage:

Als Verkäufer sende ich dem Käufer Kopien von Kfz-Brief und HU zu, damit er das KZK beantragen kann. Das zu verkaufende Fahrzeug ist derzeit noch nicht abgemeldet. Ist das ein Hindernis für die Erteilung des KZK?

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