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Falschbereifung s212 220 T CDI Tragfähigkeitsindex

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 7. April 2012 um 19:13

Hallo,

mein Mercedes-Händler hat mir, weil ich mein S212 (E220 T CDI) mit Winterreifen gekauft habe, einen gebrauchten Satz Sommerreifen auf Avantgarde 17-Zöllern (5-Doppelspeiche) 245/55 R17 verkauft. Anschließend wurde der Wagen ohne Beanstandung durch den TÜV gebracht.

Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, dass diese Sommerreifen nur den Tragfähigkeitsindex 95 habe, vermutlich also von einer W212 Linousine stammen.

Aber: Für das T-Modell sind aber nur Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex von 99 !! zugelassen.

Die Mercedes Werkstatt, die die Reifen montiert hat, hat's nicht bemerkt, auch der TÜV-Mann hat's nicht gemerkt!

Die geringere Tragfähigkeit (95 statt 99) würde mich persönlich nicht stören, weil ich den Wagen nie schwer belade, aber möglicherweise erlischt die Betriebserlaubnis und bei einem Unfall könnte es Probleme geben.

Außerdem falle ich womöglich beim nächsten TÜV und einem aufmerksamen Prüfer durch die Prüfung.

Wer weiss, wie die Rechtslage ist?

Wie kann ich das Problem lösen?

Danke für eine schnelle Lösung

Hans

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33 Antworten

Hallo Hans,

in einem anderem Forum hatten wir gerade so einen Fall, Plakette wurde verweigert weil falsche Traglast in diesem Fall 94 statt 98.

Der Reifenhersteller hat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugesand, die der Prüfer akzeptiert hat.

Mfg Ralf

'n Abend Hans.

Der Mercedes-Händler sollte eigentlich wissen, was man auf dem T-Modell fahren darf und was nicht. Aber vermeiden wir mal böse Absicht, sondern unterstellen Schusseligkeit. Egal wie; er wird entweder die Räder insgesamt zurücknehmen müssen oder zumindest die Reifen tauschen.

Zu den Felgen: Avantgarde ist nicht original Mercedes. Ist das zufällig die Sorte wie im Anhang? Und sind das zufällig 8J x 17 H2 ET48 oder 8,5J x 17 H2 ET48? Falls ja, dann wären die Felgen wenigstens vom Typ her in Ordnung.

Wegen des falschen Tragfähigkeitsindexes musst Du Dir um die Betriebserlaubnis keine Gedanken mehr machen. Die ist bereits erloschen. Du solltest so schnell wie möglich mit dem Händler eine Einigung finden. Das Recht ist auf Deiner Seite. Schließlich hast Du bei einem Mercedes-Händler gekauft und nicht bei Oma Müller von gegenüber. Außerdem hättest Du bei einem Unfall in der Tat schlechte Karten.

MfG

Hans

am 7. April 2012 um 21:09

Hallo hanshubert53,

bevor Du Dir weitere Gedanken machst, schreib' mir bitte die Werte in den Feldern 8.1, 8.2 und T Deiner Zulassungsbescheinigung, sowie die vollständige Angabe der Reifendimension(en) einschließlich der Betriebskennung (Lastindex und Geschwindigkeitssymbol), die auf den Reifenflanken steht.

Falls eine Anhängerkupplung vorhanden ist, brauche ich zusätzlich die Angabe für die dafür erhöhte Achslast aus Feld 22 der Zulassungsbescheinigung.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Den Verkäufer damit konfrontieren, die machen auch mal Fehler und sagen, was du erwartest. Vielleichts kannst mit nem kleinen Aufpreis 4 neue passende Reifen kaufen. Oder wenn er nett ist, übernimmt er gleich alle 4 neue Reifen.

Einfach konfrontieren und ich würd ein bisschen auf genervt und Unverständnis machen, dass sowas doch nicht passieren darf. Vielleicht bekommst dann 4 neue oder eben musst ein bisschen drauf zahlen.

Letztendlich denke ich wird nix passieren, da du den Wagen ja eh nicht volladen willst, aber so damit rumfahren kannst du auch nicht, da deine Betriebserlaubnis erloschen ist. Wogegen es eigentlich nur Probleme geben dürfte, wenn du einen Unfall aufgrund Reifenplatzer hättest, alles andere, wenn die Reifen noch funktionstüchtig sind kann dir nicht zu Lasten ausgelegt werden (z.B. es nimmt dir jemand die Vorfahrt oder du nimmst jemand die Vorfahrt). Ein Bußgeld droht jedoch immer wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis. Also ich würd schleunigst was unternehmen.

Tragfähigkeitsindex 95 für das T-Modell, definitiv nicht zugelassen und Betriebserlaubnis ist somit erloschen!

Solange nichts passiert und es niemand merkt, ok, aber dauerhaft unmöglich!

Also am besten runter damit. Gibt glaube ich sogar einen Punkt in Flensburg, wenn Du erwischt wirst, oder etwas passiert. Bei einem hoffentlich nie passierenden Unfall mit Personenschaden sieht es ganz mies für Dich aus!

Gruß Hans-Jürgen

Hmmmmm.

Hab Grade auf der ADAC Seite mal loadindex eingegeben.

Laut deren Aussage wäre nen 95 erlaubt.

Braucht auch nicht eingetragen werden. (neue Gesetzgebung )

Achslast durch 2 = loadindex

So steht dort.

Und das Internet lügt nie. Oder

Jojo

am 8. April 2012 um 16:54

und genau deshalb hat der onkel alpha die fragen gefragt. es kommt nämlich darauf an, was in den papieren des konkreten autos eingetragen ist. mit hängerkupplung wird die erhöhte achslast vermutlich eher nicht ausreichen. ohne könnte es uu klappen. warten wirs ab!

Ich habe keine AHK und muss dennoch 99er Index fahren.

Ich denke, der TE soll schnell zum Verkäufer und die Sache ansprechen.

Grüße

Themenstarteram 8. April 2012 um 19:01

Vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten.

Mein T-Modell hat in der Tat eine Anhängerkupplung ab Werk und im Kfzschein werden Reifen der Dimension 245/45 R17 99Y XL verlangt.

Ich vermute aber, das dies nichts mit der Anhängerkupplung zu tun hat, denn bei den Reifenfreigaben lt. Daimler wird beim T-Modell generell ein 99er Tragfähigkeitsindex verlangt.

Bei der Limousine reicht ein 95 Index.

Die Felgen sind unkritisch, es handelt um Felgen 8Jx17 H2 ET48, die bei der Avantgarde-Version serienmäßig sind.

Bei der zulässigen Rad/Reifenkombination für die Baureihe S212 (T-Modell) schreibt Daimler "Tragfähigkeit und Geschwindigkeits der Reifen müssen den Mindestanforderungen der jeweiligen Fahrzeugausführung entsprechen."

Die folgenden erlaubte Reifengrößen habe allesamt den Zusatz "XL", was wohl dem 99er Tragfähigkeitsindex entspricht.

Ich bin schon gespannt, was mir der Mercedes Experte sagt, wenn ich ihm schildere, dass er mich mit einem Wagen mit erloschener Betriebserlaub auf die Strasse lässt. Da ist die Erholung über die Ostertage gleich dahin.

Ich möchte nicht gleich einen Aufstand machen, deshalb nenne ich auch keinen Werkstattnamen.

Ein fairer Kompromiss scheint mir zu sein, dass er die unzulässigen Reifen zurücknimmt und mir neue aufzieht. Die vorhandenen Reifen haben noch 6mm Profil. Geht man von 8 mm beim Neureifen aus, sind das 25 % abgefahrenes Gummi. Die möchte ich nicht geschenkt haben. Ich stelle mir vor, ich bezahle 25 % des Preises der Neureifen, wobei Montage und Auswuchten zu Lasten der Werkstatt gehen.

Aber da tut sich wahrscheinlich eine neue Baustelle auf. Denn ein Sommerreifen der Größe 245/45 R17 (XL) = Tragkraft 99 kostet bei Reifen24.de 180,43 inkl. Mwst frei Haus (wenn mehr als 2 Reifen geordert werden). Und ich höre schon der Mercedes Mann klagen, dass er die Reifen zu diesem Preis nicht einmal einkaufen kann.

Für weitere Vorschläge bin ich immer offen.

Viele Dank und noch einen schönen Ostermontag.

Hans

 

Hi,

Du schreibst, der Händler hätte Dir einen gebrauchten Reifensatz verkauft. Gib Ihm einfach diesen Reifensatz zurück und Du wirst Deinen Einsatz wiederbekommen. Sollte der Händler einen passenden Satz vorrätig haben, kann sich bestimmt ein Geschäft entwickeln. Neureifen für 25%...und gleichzeitige Rücknahme der "Falschreifen" halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

-Max-

Themenstarteram 8. April 2012 um 19:30

Sorry, da habe ich falsch getippt. Ich meinte natürlich 75 % dese Neureifenpreises und Rücknahme der alten.

am 8. April 2012 um 19:35

fair scheint mir die rückabwicklung des verkaufsgeschäfts.

Themenstarteram 8. April 2012 um 19:43

Die Sache ist etwas komplizierter. Hätte ich nur die Reifen gekauft, wäre eine Rückabwicklung vermutlich sinnvoll und problemlos.

Aber: Ich habe den Wagen inklusive der unzulässigen Reifen gekauft. Und der Wagen gefällt mir ausgezeichnet, den möchte ich nicht zurückgeben.

Nur die Bereifung soll zulässigh sein.

Gruß

Hans

Hi,

auch bei solch "kompliziertem" Fall, hier ein Vorschlag einer reell möglich erscheinenden Lösung:

Du behältst natürlich den Wagen, Du gibst die falschen Räder zurück und erhältst den Zeitwert dieser Räder. Aber vielleicht hat der Händler ja einen ähnlichen Satz gebrauchter Räder und Du kannst tauschen.

Viel Glück!

-Max-

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