Fehler im Navi oder Fehler Beschilderung?
Folgendes Phänomen habe ich nun häufiger beobachtet: Auf langen Tempo begrenzten Straßen nutze ich sehr gerne Driving Assistant Plus meines iX3. Das funktioniert auch alles sehr gut.
Aber ein Beispiel. Eine lange Landstraße ist auf 80 km/h begrenzt. Mitten drin eine kleine Baustelle: Tempo 50 km/h. Das Auto bremst und fährt Tempo 50 km/h. Nach der Baustelle ein Schild: 50 km/h aufgehoben (weisses Schild mit 50 durchgestrichen). Das Auto beschleunigt auf 100 km/h – es gilt aber ja weiterhin die vor der Baustelle gültige Geschwindigkeit (hier 80km/h).
Ganz frappierend ist das auf Autobahnen mit langen Baustellen, in denen zwischen drin bei Engpässen die Geschwindigkeit reduziert ist – am Ende beschleunigt dann das Auto auf z.B. 130 obwohl noch 80 km/h angesagt ist.
Liegt das am Navi oder hätte der Schilderbauer neben dem "50 aufgehoben" noch ein weiteres Schild hängen müssen, das auf die ursprüngliche Geschwindigkeit hinweist?
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32 Antworten
Wieso soll da plötzlich wieder nur zum Beispiel 80 gelten?
Wenn Tempolimit aufgehoben, dann gilt die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit für die Streckenart (50 innerorts, 100 auserorts, unbegrenzt auf Autobahn).
Wenn da weiterhin wieder zum Beispiel 80 gelten sollen, muss das doch mit neuem separaten Schild angewiesen werden.
Für mich verhält sich das System nur logisch, so würde ich auch fahren.
Sonst würden ja auf zahlreichen deutschen Straße plötzlich ständig Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Wenn zuvor zum Beispiel auf der Bundesstraße von 80 auf 60 reduziert wurde und dann ein Aufhebungsschild kommt, gilt ja auch nicht wieder 80, sondern 100.
Genauso ist es, der DAP macht alles korrekt gemäß StVo.
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 5. Mai 2024 um 16:48:56 Uhr:
Genauso ist es, der DAP macht alles korrekt gemäß StVo.
Naja, nicht wirklich. Beispiel:
Unter dem Ortsanfangschild hängt ein 60er Schld, d.h. ich darf hier innerorts 60 statt 50 fahren. Am Ortsendeschild werden die 60 nicht separat aufgehoben, das macht nämlich das Ortsendeschid automatisch.
Trotzdem will meiner weiterhin nur 60 fahren.
Ich stimme für Beschilderungsfehler:
Wenn "50 durchgestrichen" kommt, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben.
Wenn dann aber 80 gelten soll, dann hätte kein "50 durchgestrichen" aufgestellt werden dürfen, sondern "80".
Quelle: ADAC.de, Verkehrszeichen: Zeichen 278, Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Das Ortsendeschild (korrekt: Ortstafel) hebt nur die 50 auf, keine höhere Geschwindigkeit. So eine Beschilderung kenne ich auch, in Darmstadt 6-spuriger AB-Zubringer, erst 60, dann Ortsende aber kein weißes "60 durchgestrichen".
Quelle: Wikipedia.de, Stichwort Ortstafel, s.u.
In Ösi-Land ist das anders, das wurde in einem anderen Zusammenhang schon mal diskutiert.
Quelle: Wikipedia Stichwort "Ortstafel": Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel in § 53/17a[8] und Ortsende in § 53/17b.[8] Es handelt sich dabei um Hinweiszeichen. Anders als in Deutschland werden dadurch beispielsweise festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten innerhalb des Ortsgebietes weiter, bis sie aufgehoben werden.
Last not least: Wir autofahrenden Juristerei-Laien sollen das alles richtig deuten; die Behörden kümmern sich nicht drum: Aus Dummheit? Oder weil es so komplex und schwierig ist?
Insofern hat mopperle leider nicht recht, sein DAP sollte lt. StVO an diesem Ortsausgang das Tempo 60 halten.
Zitat:
@Uli747 schrieb am 6. Mai 2024 um 20:23:55 Uhr:
Das Ortsendeschild (korrekt: Ortstafel) hebt nur die 50 auf, keine höhere Geschwindigkeit.
Hast du dafür eine valide Quelle (nicht unbedingt Wikipedia)?
Die würde ich auch gerne sehen, denn das ist falsch:
Verlassen Sie eine geschlossene Ortschaft und fahren an der Rückseite der Ortstafel vorbei, liegt die zulässige Geschwindigkeit laut StVO bei maximal 100 km/h. Allerdings können auch in diesem Fall gesonderte Verkehrsschilder eine Höchstgeschwindigkeit von 70 oder 80 km/h definieren.
Die Begrenzung muss neu definiert werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/ortsschild/
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.
https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
Das BMW System reagiert also StVo konform.
Das gilt für Deutschland, Uli747 hat teilweise auf Österreich bezogene Wiki Einträge zitiert, die Rechtslage in AT kenne ich nicht.
Wiki ist jedenfalls keine verlässliche Quelle, da kann ich auch reinschreiben das man stock besoffen fahren darf.
Zitat:
@BMW320ie46 schrieb am 7. Mai 2024 um 11:58:05 Uhr:
Die würde ich auch gerne sehen, denn das ist falsch:
Verlassen Sie eine geschlossene Ortschaft und fahren an der Rückseite der Ortstafel vorbei, liegt die zulässige Geschwindigkeit laut StVO bei maximal 100 km/h. Allerdings können auch in diesem Fall gesonderte Verkehrsschilder eine Höchstgeschwindigkeit von 70 oder 80 km/h definieren.
Die Begrenzung muss neu definiert werden.
https://www.bussgeldkatalog.org/ortsschild/
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild.
https://www.bussgeldkatalog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/
…
Wiki ist jedenfalls keine verlässliche Quelle, da kann ich auch reinschreiben das man stock besoffen fahren darf.
Und das ist eine Interpretation eines unklaren Gesetzestextes!
Unter Bundesministerium für Justiz (Gesetze-im-Internet.de) findet man:
StVO Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen
Zeichen 311 Ortstafel Rückseite: Die Ortstafel bestimmt: Hier endet eine geschlossene Ortschaft.
Mehr steht da nicht.
Am Ende sollen juristische Laien (wir) wissen, was der Gesetzgeber gemeint hat und Verkehrsbehörden ausge Schilda t haben.
Und zu Wikipedia: Dort wird wenigstens die korrekte Bezeichnung „Ortstafel“ verwendet; auf Bußgeldkatalog.de steht im Impressum eine GmbH. Das solltest Du nicht als „verlässliche Quelle“ bezeichnen. Die können auch ohne Haftung schreiben, was sie wollen.
Man lernt es in der Fahrschule, dass ein Ortsausgangsschild 100 Km/h bedeutet es sei denn ein anderes/weiteres Schild deutet auf ein Limit hin. Deine Argumentation ohne Quelle verunsichert nur. Der BMW zeigt es vollkommen korrekt an. Wo ist jetzt das Problem?
Widerspruch zu „ohne Quelle“!
Wie hältst Du es mit Gesetzestexten? Quelle? Zuverlässig?
Oder lieber Interpretationen einer GmbH oder“ Fahrschulwissen“?
Vielleicht noch ein Zusatz aus der StVO Anlage 3, den ich nicht mit hineinkopiert hatte:
„ Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.“
Das ist nicht dein Ernst? Wir fragen dich nach einer Quelle und du lieferst nur Wiki (da kann jeder schreiben was er will). Ich liefere dir eine Quelle an der du die GmbH bemängelst und Fahrschulwissen. Ist dir das nicht unangenehm? Wie bereits geschrieben, BMW macht alles richtig. Nach dem Ortsausgangsschild gilt 100 wenn nicht anders angegeben. Egal was vor dem Ortseingangsschild gültig war. Für alles andere nun bitte eine Quelle anstatt „what about ism“ oder Geschwalle. Danke.
Ich verstehe eure Diskussion nicht.
@Uli747 hat ja am Ende tatsächlich selbst die Erläuterung zur Ortstafel in Anlage 3 StVO zu Paragraph 42 StVO gefunden.
Es gelten ab der Ortstafel somit die außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften.
Diese sind in Paragraph 3 StVO geregelt.
Nämlich die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.
That's it.
Ich verstehe die Diskussion auch nicht, vollkommen richtig was du schreibst. Wollte nur die verwirrende Aussage von Ulli nicht stehen lassen.
Mit dem Ortsende Schild habe ich keine Probleme. Vielmehr sind es die Baustellenbeschilderungen. Und wenn man so tagtäglich dran vorbeifährt wird man sehr nachdenklich. Wir sind noch meilenweit von autonomen Fahren entfernt. Die Bauleitung von Strassenbaumassnahmen muss sich sehr viel mehr der Verantwortung bewusst werden.Auch frisch gezogene Begrenzungslinien sollten akkurater kontrolliert werden, ich erlebe tagtäglich eine, die mich in den Gegenverkehr zieht.
Nun gut, danke für Eure Beiträge!
Franz-Peter
genau das denke ich mir auch immer wieder. Es fehlen grundsätzlich die Ende-Schilder. So gilt weiterhin unnötig die Tempobegrenzung.