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Felge mit falscher Einpresstiefe

Audi
Themenstarteram 26. September 2012 um 7:35

Hallo an alle!

Ich bin neu hier...und hab eine Frage:

Will für meinen A5 Facelift (S-Line) Winterreifen inkl. Felgen kaufen...mein Problem. Typisiert für mein Auto ist 245/40/18 8,5J ET29.

Hab jetzt eine Felge gefunden mit 8J und ET30.

Meine Frage: Kann ich die Felge getrost nehmen oder werde ich Probleme damit haben?

 

LG, Alex

Beste Antwort im Thema

Auch bei gleicher ET musst Du den Auflagen in dem TÜV-Teilegutachten nachkommen.

Die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, und EU-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere) gelten ausschließlich für Serienräder.

JEDE Zubehörfelge muss eine ABE oder TÜV-Teilegutachten haben, und bei entsprechender Auflage eine Anbaubestätigung oder Eintragung erfolgen, auch bei exakt gleicher Größe wie in den Fahrzeugpapieren.

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Korrigiert mich wenn wenn ich falsch liege,

aber meines Wissens geht die Felge problemlos. Steht halt 1mm weiter drinnen wegen der ET 30 (im Vergleich zur ET29). Und durch die Felgenbreite 8J (anstannt 8,5) sollten 225 drauf. Eventuell gehen auch andere Breiten, aber da solten die Profis nochmal genauer antworten. Vergiss nicht den Nabendurchmesser und den Lochkreis zu vergleichen falls es keine originalen A5 Felgen sind.

Themenstarteram 26. September 2012 um 8:24

danke erstmal für die antwort.

225/40/18 is leider nicht typisiert....muss245 nehmen...der Lochkreis dürfte bei der Nachbaufelge (S5 5-Parallelspeichen-Design") gleich sein wie bei der originalen...

Ich will nur nicht das die Felge dann irgendwo ansteht bzw. das Fahrwerk darunter leidet...

Ob du das Rad fahren darfst entnimmst du der dazugehörigen ABE oder TÜV-Teilegutachten für Dein Fahrzeug, dort entnimmst Du auch ob eine Eintragung nötig ist, oder es ausreicht die Unterlagen mitzuführen.

Themenstarteram 26. September 2012 um 8:31

eingetragen ist 245/40/18 8,5J und ET29....die Felge die ich haben will hat dann 245/40/18 8J ET30. Die Frage ist jetzt ob das Probleme fürs Fahrzeug macht oder nicht?

Nein die Felge steht doch weder weiter rein noch raus.

Themenstarteram 26. September 2012 um 8:55

sorry wenn ich mich dumm anstelle...hab mir nur die Sorge gemacht weil sowohl die J als auch der ET-Eintrag abweicht...muss ich das eintragen lassen, wenn ich die "falsche" Einpresstiefe nehme?

Ob du es eintragen lassen musst oder es ausreicht die ABE / TÜV-Teilegutachten mitzuführen entnimmst Du der zum Rad und zu Deinem Fahrzeug dazugehörige ABE oder TÜV-Teilegutachten.

Habe ich aber bereits erwähnt ?!?

Themenstarteram 26. September 2012 um 9:36

http://www.felgenoutlet.de/.../..._5l112_66_6_et30__audi_mercedes_.pdf

Könntest du dir das mal ansehen? Ich hab echt Nüsse Ahnung. Dieses Gutachten wird mitgeliefert...

Moin,

natürlich PASST die Felge ohne Probs und natürlich musst du sie eintragen...

es gibt kaum bis keine Felgen, die nicht im Schein stehen und die man nicht eintragen muss...

aber hier passt ja alles....

Zitat:

Original geschrieben von alex_knapp_009

http://www.felgenoutlet.de/.../..._5l112_66_6_et30__audi_mercedes_.pdf

Könntest du dir das mal ansehen? Ich hab echt Nüsse Ahnung. Dieses Gutachten wird mitgeliefert...

Na lies dir mal das Gutachten durch, steht eigentlich alles drin was du wissen wolltest.

Die Liste mit den Auflagen für deinen Audi durchzuarbeiten ist zwar anstrengend aber dabei lernst du was ;)

Themenstarteram 26. September 2012 um 10:05

Ich glaub ich habs gecheckt :)

Pkartisch heißt das, dass die Felge passt....ich muss sie aber eintragen lassen, weil die Einpresstiefe nicht typisiert ist. Technisch gibts kein Problem dabei. Stimmt das so? :)

Auch bei gleicher ET musst Du den Auflagen in dem TÜV-Teilegutachten nachkommen.

Die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung, und EU-Übereinstimmungserklärung (CoC-Papiere) gelten ausschließlich für Serienräder.

JEDE Zubehörfelge muss eine ABE oder TÜV-Teilegutachten haben, und bei entsprechender Auflage eine Anbaubestätigung oder Eintragung erfolgen, auch bei exakt gleicher Größe wie in den Fahrzeugpapieren.

Themenstarteram 26. September 2012 um 10:21

Ich weiß nicht obs in Österreich anders ist als in Deutschland, aber wenn ich ABE hab (was ja in meinen Fall nicht so ist), muss ich das Gutachten nur mitführen, oder?

In meinem Fall muss ich nur auf die Landesregierung und eintragen lassen. Einen Gutachter inkl. Einzelgenehmigung brauch ich dafür nicht, oder? Der ist nämlich richtig teuer....

In Deutschland musst du damit zum Gutachter und das ist nicht teuer.

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