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Felgen eintragen lassen oder nicht - reichen diese Papiere?

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 16:23

Hallo,

ich möchte mir für meinen Smart 451, 71 PS, Bj. 2011 gern Brock B7 Felgen kaufen. Nun habe ich von 2 Händlern bzw. auf Anfrage direkt von Brock widersprüchliche Aussagen erhalten, ob ich die Felgen bzw. Reifen eintragen lassen muss, oder nicht.

Die Reifen wären in folgender Größe:

vorn: 175/55R15

hinten: 195/50R15

Es gibt von Brock für die Felgen eine ABE und dazu auch Gutachten. Brock sagt Eintragung nicht erforderlich, 2 Händler sagen muss eingetragen werden - mir raucht langsam wirklich der Schädel ;-)

Hier habe hier mal ABE und Gutachten von Brock in eine ZIP-Datei gepackt:

http://www.file-upload.net/download-4035554/ABE-Gutachten.zip.html

Könnte da mal bitte jemand von Euch drauf schauen und mir sagen, was nun richtig ist?

Ich möchte natürlich bei einer Kontrolle keine Schwierigkeiten bekommen, wenn ich nur ABE und Gutachten dabei habe, es aber nicht eingetragen ist. Erst recht möchte ich ausserdem keinesfalls den Versicherungsschutz gefährden.

In meiner Zulassungsbescheinigung sind nur die Reifengrößen 155 bzw. 175 eingetragen, in der "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" aber auch die Kombination 175 bzw. 195.

Für mich ist das alles total verwirrend und es wäre sehr nett, wenn Ihr mir da helfen würdet...

Viele Grüße

Petrik75

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19 Antworten

Sorry, wenn ich mir das jetzt nich runterlade...

Aber was ist denn dabei: Ein Teilegutachten (dann Eintragen) oder eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis -> kein Eintrag erforderlich, sofern alle Auflagen eingehalten werden) ?

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 16:34

Es ist ein Teilegutachten und auch eine ABE enthalten, die ABE verweist dann aber irgendwie auf das Teilegutachten.

Es gibt da ja wie gesagt widersprüchliche Aussagen von den Händlern bzw. von Brock direkt und ich möchte nichts falsch machen.

Daher die Bitte, das da einmal jemand drauf schaut, der sich damit auskennt...

So:

Für den 451 gilt ja eine ABE unter Berücksichtigung der Auflagen R02, R03 und A12...

A12 - Keine Schneeketten (TÜV PFALZ)

R02 + R03 - Das Du die breiten nur hinten, die schmalen nur vorn fahren darfst...

Hab ich was übersehen? :)

Zitat:

EG-Übereinstimmungsbescheinigung" aber auch die Kombination 175 bzw. 195

Das zählt wie die Eintragung in der ZB Teil I.

Habe das Gutachten nicht runtergeladen, aber wenn dein Fahrzeug mit entsprechender Auflage für diese Bereifung dort aufgeführt ist es welche keine Abnahme erforderlich machen, dann musst du das Fahrzeug für eine Anbaubestätigung auch nicht vorführen.

Evt. ist eine Berichtigung der ZB Teil I bei nächster Gelegenheit bei der Zulassungsstelle nötig.

Zitat:

Aber was ist denn dabei: Ein Teilegutachten (dann Eintragen) oder eine ABE (Allgemeine BetriebsErlaubnis -> kein Eintrag erforderlich

Eine Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere, kann auch bei einer ABE nötig sein.

Andersherum kann auch ein Teilegutachten ausreichend sein wenn dies mitgeführt wird.

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 16:40

Vorn die schmaleren 175er und hinten die 195er habe ich so vor und Schneeketten entfallen auch - verstehe ich es dann richtig, das definitiv keine Eintragung/Vorführung erforderlich ist?

Zitat:

Original geschrieben von petrik75

Vorn die schmaleren 175er und hinten die 195er habe ich so vor und Schneeketten entfallen auch - verstehe ich es dann richtig, das definitiv keine Eintragung/Vorführung erforderlich ist?

So lese ich das...

Zitat:

Original geschrieben von petrik75

Ob eine Abnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere nötig ist, kann auch bei einer ABE nötig sein.

Andersherum kann auch ein Teilegutachten ausreichend sein wenn dies mitgeführt wird.

Wie das? :confused:

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO

Andersherum kann auch ein Teilegutachten ausreichend sein wenn dies mitgeführt wird.

Wie das? :confused:

Indem dies im Teilegutachten aufgeführt ist.

Wenn z.B. Auflage A02 lt. Teilegutachten für das Fahrzeug nicht vorgeschrieben ist:

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich

einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr

bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten

Überwachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße

Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im

Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt.

Wenn die Verwendung der Räder ohne Beschränkungen oder Auflagen möglich ist,

kann alternativ eine Eintragung im Fahrzeugschein erfolgen.

Zitat:

In meiner Zulassungsbescheinigung sind nur die Reifengrößen 155 bzw. 175 eingetragen, in der "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" aber auch die Kombination 175 bzw. 195.

Für Fremdräder gelten die Auflagen des zugehörigen Gutachtens.

Zitat:

Es ist ein Teilegutachten und auch eine ABE enthalten, die ABE verweist dann aber irgendwie auf das Teilegutachten

Es ist kein Teilegutachten vorhanden. Teilegutachten bedeutet: Keine ABE, sofort zum TÜV.

Aber laut den beiden Gutachten zur ABE ist keine TÜV-Abnahme und keine Eintragung erforderlich. Siehe Auflage A02 und den entsprechenden Text in den ABEs.

Es reicht die beiden Gutachten (zur ABE) und die beiden ABEs im Fahrzeug mitzuführen.

Für die Einhaltung der anderen Auflagen bist du selbst veranwortlich. (Keine Schneeketten, Serienfahrwerk usw.).

Zitat:

Original geschrieben von petrik75

Es ist ein Teilegutachten und auch eine ABE enthalten, die ABE verweist dann aber irgendwie auf das Teilegutachten.

Es gibt da ja wie gesagt widersprüchliche Aussagen von den Händlern bzw. von Brock direkt und ich möchte nichts falsch machen.

Daher die Bitte, das da einmal jemand drauf schaut, der sich damit auskennt...

Was läßt Dich denn an der Aussage des Herstellers zweifeln, dass Du "die richtige" Antwort in einem Forum sucht? Ist bestimmt nicht böse gemeint, aber derjenige, der Dein sauerverdientes Geld kassiert, sollte Dir eine einfache und schlüssige Erklärung nicht schuldig bleiben.

Der Smart'i fährt mit dieser Reifenkombinationen (mit dem geringsten Luftdruck) übrigens sehr gut und liegt erheblich satter auf der Straße, was sich besonders auf der BAB, bei Seitenwind bemerkbar macht.

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 17:00

erst mal danke ich Euch für die ausführlichen Erklärungen und bin nun wirklich froh, nicht extra zum TÜV zu müssen und auch noch Geld für die Eintragung zu sparen.

@Gummihoeker: Zweifeln ließen mich die Aussagen der Händler und der Mitarbeiter bei Brock machte zunächst auf mich auch nicht den kompetentesten Eindruck (Azubi?). Da wollte ich einfach sicher gehen und in einem Fachforum nachfragen...

Ich freue mich das nun alles geklärt ist und wünsche Euch noch einen schönen Abend.

Grüße

Petrik75

 

Generell gilt ja , wenn die Sport-Felgen technisch gleich (Durchmesser ,Breite , ET ,...) dem Original sind ( alle werkseitig vorgesehenen Varianten berücksichtigen für deinen PKW ) und eine ABE besitzen und die Reifen auch diese gleichen Maße aufweisen , dann kannste die ohne Eintragung fahren.Du mußt nur die ABE mitführen.Genaugenommen hast du keine technische Änderung durchgeführt sondern nur das Felgendesign geändert.

@ petrick

 

Vorderachse  5,5 "  ABE-Nr. 47091

 

Hinterachse   6,5 "     "       47090

 

In beiden ABE´sen steht auf Seite 2  in Fettdruck > " Abweichend.............

 

Also  k e i n e  TÜV- Vorführung/ - Abnahme nötig.:) 

Zitat:

In beiden ABE´sen steht auf Seite 2 in Fettdruck > " Abweichend.............

Also k e i n e TÜV- Vorführung/ - Abnahme nötig.

Was hat das mit TÜV zu tun? Garnichts.

Da steht nur, das keine Eintragung in die Papiere (beim Straßenverkehrsamt) nötig ist.

 

Es ist zwar richtig, das der TE nicht zum TÜV muss, aber das ist nicht von der ABE abhängig sondern von den Auflagen des Gutachtens!

Hallo,

Für meine Alufelgen habe ich auch nur ein Teilegutachten und das 

hat dem TÜV ausgereicht.

Das Gutachten führe ich aber immer mit.

Seelze 01 

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