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Felgenfrage zum W209 Cabrio

Mercedes CLK 209 Coupé
Themenstarteram 30. August 2006 um 21:36

Hallo, liebe CLK-Gemeinde,

seid gegrüßt.

Eeeeeeeendlich hab ich meinen W209 Cabrio EZ 04/2005.

Aber wie das immer so ist, wenn Man(n) etwas neues hat

und ein paar Fragen offen sind, die ich auch in der

Suchfunktion nicht finden konnte.

Nun meine Frage: Ich habe Interesse, andere Räder zu fahren

und wollte hier einmal nachfragen ob vorne 9,5x18 ET 35 fahrbar/möglich sind,

natürlich ohne Blecharbeiten und wenn möglich mit welcher Reifengröße?

Könnte nämlich günstig 4 Stck. bekommen, allerdings nur in der o.g. Größe.

Z.Zt. die 8,5x18 Et 35 schwer zu bekommen, bzw zu teuer.

 

Danke schon Mal im voraus.

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5 Antworten

9,5er Felgen auf der VA sind nur mit Karosseriearbeiten machbar.

Das hängt auch sehr von den Reifen ab, aber 9,5J x 18 dürfte sehr knapp werden. Ohne Karoseriearbeiten geht da wohl nichts.

Ich fahre ohne jegliche Karossriearbeiten, vorne 225/40 auf 8,5J x 18 Felge mit ET30. Deine Felge würde bei gleichem Reifen, außen wie innen, 7,7 mm breiter sein als meine. Bei mir schließen Die Räder vorne schon sehr genau mit dem Kotflügel ab.

Auch bei eingeschlagener Lenkung ist bei mir nach vorne nicht mehr viel Platz zum Innenkotflügel. Hier müßtest Du dann wohl mit dem Heissluftfön nacharbeiten.

Am kritischsten sehe ich die Platzverhältnisse auf der Innenseite des Rades. Da mußt du unter allen Fahrbedingungen zu allen Fahrwerksteilen und der Bremsanlage mindestens 5 mm Platz haben. Ob das gewährleistet ist?

Auf gut Glück würde ich die Felgen nicht kaufen. Besser ist, Du montierst sie zum Test, verschränkst die Achse und schaust ob es irgendwo schleift bzw. zu nahe an Bremse und Fahrwerk kommt.

Wenn Du z.B. bei Brabus oder Carlsson schaust, sind beim C/A209 alle Felgen für die Vorderachse auf 8,5" beschränkt. Die 9,5" oder 10" Versionen haben immer nur Freigaben für die Hinterachse.

Ich habe mir mal online, bei einigen Räderherstellern und Händlern, Gutachten zu 9,5" Felgen für den C/A209 angeschaut. In allen Gutachten ist diese Felgengröße nur für die HA freigegeben.

Gruß

Thomas

Hier ein Gutachten für eine 9,5" x 18 Felge auf der VA:

Link funktioniert halt nicht, somit der Text. Intessant sind K43, K45 und K49.

NR Fahrzeuginformation

21401 e1*98/14*0184*..

 

225/40 R 18

Keskin

KT5

KT5 9518 V1

9.5 x 18 ET20

silber Horn pol

NR Auflagen

A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltypszulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 , 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2 " UNF.

A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mitgleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der

Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfiltersmuß erhalten bleiben.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M01 Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.

R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R70 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.

T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V18 aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/45R18 225/40R18 Nr. 2 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 3 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 4 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 5 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 6 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 7 245/35R18 255/35R18, 265/35R18 Nr. 8 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 245/45R18 275/40R18 Nr.10 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr.11 255/45R18 275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder achsweise.

Themenstarteram 31. August 2006 um 14:59

DANKE ihr beiden, besonders Dir Thomas,

hast dir ja richtig Arbeit mit der Info gemacht. ;-)

Super.

naja, ich würd sagen wenn er ihn nicht tiefer legt, kann er die 9,5er mit Distanzen montieren. Genug Platz nach oben hätte er ja ...

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