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Felgengröße bestimmen - Viele Angebote und dann doch nicht passend?

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 19:54

Hallo zusammen,

ich beschäftige mich zum ersten Mal mit Reifen-/Felgenkauf. Bitte seht mir nach, wenn ich Dinge frage, die für viele/alle selbstverständlich sind.

Was ich bisher herausgefunden habe: für meinen 5E (Octavia Kombi von 2016) soll ich bei der Wunschgröße von 17 Zoll-Felgen und 225/45er Reifen Felgen von 7x17 ET 49 nehmen (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, CJSA/ANP).

ABER: Kaum suche ich in einschlägigen Portalen nach eintragungsfreien Felgen bzw. welchen mit ABE – weil ich davon ausgehe, dass die dann passen und ich nicht beim TÜV vorfahren muss, richtig, oder? – präsentieren mir verschiedene Anbieter übereinstimmend auch Felgen der Größe 6 ½ x 17 oder 8 x 17 oder auch gerne 7 x 17, aber ET in Variationen von 35 bis 54. Ja, ist denn das egal, wie breit die Felge ist? Oder kann eine 8 Zoll breite Felge eine größere/kleinere ET aufwiegen? Wikipedia hat mich auch nicht weiter geführt außer dass ich erfahren habe, dass bei falscher ET die Betriebserlaubnis erlischt.

Kann es denn sein, dass die Felgenanbieter-Portale es dem Kunden überlassen, eine eigentlich im Konfigurator gefundene Felge im Gutachten zu überprüfen und dabei festzustellen, dass die eigentlich weder passt und schon gleich gar nicht zugelassen ist?

:confused:

Dann würde es mich wundern, wie wenige Felgen es für ein so häufiges Auto gibt. Ich hab in einem wirklich ansehnlich großen Angebot nur ganze 14 Stück gefunden.

Könnt ihr mir da ein wenig weiterhelfen?

Schöne Grüße

Petra

Beste Antwort im Thema

Du kannst Dir nicht vorstellen, einem Reifenhändler Dein Anliegen anzuvertrauen?

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Du kannst Dir nicht vorstellen, einem Reifenhändler Dein Anliegen anzuvertrauen?

am 12. Juli 2016 um 21:34

...denn der.... hat mit nichten immer deutlich höhere Preise... Und wenn doch...sollte es dem gänzlich Unkundigen die Beratung wert sein....

 

Tipp von mir. Such dir ein paar Felgen raus die dir gefallen... Grobe Preise hast du auch...und mit kleinem Aufschlag bekommst du die vor Ort auch wenn du dir von mehreren Händlern Angebote einholst. Sollte per Mail kein Problem sein...

Hi

Das Thema Felgen ist echt nicht ganz einfach. Da wird auch vielfach nicht zulässiges Zeug montiert.

Die CoC bezieht sich ausschließlich auf Orginalfelgen. Alternative Zubehörfelgen (Autec, BBS, ...) haben eigene Genehmigungen (ABE+Gutachten) und müssen nicht direkt die Originalbestimmungen aus de CoC einhalten. Zubehörfelgen haben besonders bei der Einpresstiefe Universalgrößen, damit mit einer Felgendimension (und verschiedenen Adapterringen) möglichst viele Fahrzeuge abgedeckt werden.

Du suchst Dir am besten eine Felge heraus und wir helfen Dir dann bei den möglichen Auflagen und Bestimmungen weiter. Aber bei 17 Zoll und 225er Reifen sollte das nicht so kompliziert sein.

VG

Peter

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 9:34

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 12. Juli 2016 um 22:22:22 Uhr:

Du kannst Dir nicht vorstellen, einem Reifenhändler Dein Anliegen anzuvertrauen?

@Gummihoeker: doch, das kommt dann im nächsten Schritt, aber ich wollte erst mal verstehen, welche Felgen überhaupt Sinn machen. Ich will mich ja nicht in eine "verlieben" und dann feststellen müssen, dass das gar nicht geht. Oder ich werfe eine auf meinen virutellen Misthaufen und dabei bestünden doch Möglichkeiten. Ein Händler wird nicht die Geduld aufbringen, meine Fragen alle erschöpfend zu beantworten, bzw. mir wäre es dann peinlich, ihm ein Loch in den Bauch zu fragen.

@karlseppel66: ich gehöre in der Tat nicht zu den Leuten, die sich beim Händler beraten lassen, um dann billig im Internet zu kaufen. Bei mir ist es eher umgekehrt: ich schaue im Internet, was es gibt und gehe dann mit Vorstellung zum Händler.

@ruppi107: dafür ein dickes Danke in Wort und Button. Das erklärt schon mal Einiges!

Mein Traum wäre die Dotz Kendo

Aaaaaber: lt. GA sind da m.E. eine Vorführung notig (12A) und Radhausmodifikationen (27I). Das geht mir zu weit.

Oder interpretiere ich da was falsch?

Die gibt es doch auch mit einer ET48, dann sollte die Abnahme ohne "bauliche" Maßnahmen kein Problem sein. Bei Zubehörfelgen sollte man sich auf eine mögliche TÜV-Abnahme einstellen.

https://www.felgenshop.de/.../

Da findest du auch das Gutachten:

https://www.felgenshop.de/gutachten/674324

Hi

In der Tat ist bei Dotz eine Vorführung notwendig. Ist wohl wegen TÜV Austria so. Das ist aber nicht so schlimm und teuer.

Wenn man die Felge mit EP48 nimmt, sind keine Arbeiten am Radausschnitt notwendig. Die Auflage 51G ist erfüllt, wenn Reifengröße in der CoC aufgeführt ist.

VG

Peter

Die 51G trifft doch auf Petras Wagen gar nicht zu. Sollten in ihrem CoC die 225er schon eingetragen sein, dann braucht sie nicht mal zur Abnahme, sondern montieren, fahren und sich freuen.:p

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 13. Juli 2016 um 13:11:02 Uhr:

Die 51G trifft doch auf Petras Wagen gar nicht zu. Sollten in ihrem CoC die 225er schon eingetragen sein, dann braucht sie nicht mal zur Abnahme, sondern montieren, fahren und sich freuen.:p

Hi

Nur halb richtig! 51G ist hier kein Thema das stimmt. Es steht aber trotzdem 12A drin, das heißt Vorführung.

VG

Peter

am 13. Juli 2016 um 11:27

Zitat:

@ruppi107 schrieb am 13. Juli 2016 um 13:16:14 Uhr:

 

Es steht aber trotzdem 12A drin, das heißt Vorführung.

12A ist die Kennziffer, die die Verwendung von Schneeketten ausschließt bzw. einschränkt.

Die Kennziffer für eine Abnahmepflicht lautet stets A01 - und die ist im Gutachten nicht aufgeführt.

Gruß

Der Chaosmanager

Richtig

Habe ich leider gar nicht selber nachgelesen sondern von oben übernommen. Aber um so besser.

am 13. Juli 2016 um 13:47

Zitat:

@ruppi107 schrieb am 13. Juli 2016 um 14:28:26 Uhr:

Richtig

Habe ich leider gar nicht selber nachgelesen sondern von oben übernommen. Aber um so besser.

Sorry, jetzt habe ich erst entdeckt, dass es im Gutachten tatsächlich eine Ziffer 11A gibt, diese schreibt eine TÜV-Abnahme vor. Mich hatte gewundert, dass einerseits Karosseriearbeiten notwendig sind und andererseits keine Abnahme vorgeschrieben ist.

Offenbar hatte sich die TE bei der Ziffer vertippt und 12A anstatt 11A geschrieben.

Gruß

Der Chaosmanager

Es ist die TE;), und in ihren Angaben bezog sie sich auf die 38er ET.

Zitat:

Die Kennziffer für eine Abnahmepflicht lautet stets A01 - und die ist im Gutachten nicht aufgeführt.

Aber nicht bei Gutachten von TÜV AUSTRIA.

Bei Dotz ist es 11A nicht A01!

am 13. Juli 2016 um 13:54

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 13. Juli 2016 um 15:49:59 Uhr:

Es ist die TE;), und in ihren Angaben bezog sie sich auf die 38er ET.

Beides habe ich sehr wohl beachtet.

Gruß

Der Chaosmanager

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