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Flensburger Blitzer...

Themenstarteram 5. Juni 2006 um 15:38

Hallo @all

Ist jemand von Euch aus Flensburg (Kennzeichen FL), war übers Weekend in Liechtenstein und fotografiert (mit BLITZ!!!) dann gleichzeitig noch nichtsahnend überholende OPC-Fahrer? Da bin ich nämlich dann schon ein wenig erschrocken... ups... war ich etwa zu schnell :D?

Greetz

Monz@

Ps. es war ein silberner Kombi ich glaub sogar ein Facelift...

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13 Antworten
am 5. Juni 2006 um 16:04

hi, es gibt viele mietwagen mit FL im kennzeichen.

joe

am 6. Juni 2006 um 14:10

"FL" dürfte wohl Fürstentum Liechtenstein gewesen sein. Vermutlich ein Polizei-Radarwagen, der dich da geblitzt hat. Was zu tun ist: Gar nichts! Vielleicht versuchen sie -auch über eine deutsche Inkasso-Firma- irgendwelches Bußgeld bei dir einzutreiben (-die Niederländer versuchen sowas!). Dein dir empfohlenes Verhalten: Nicht drum kümmern und auf keinen Fall zahlen, weil: -eintreiben können sie nicht. Ich würde dann allerdings künftig einen Bogen um Liechtenstein machen, was ja nicht schwierig sein dürfte! ;)

MfG Walter

Themenstarteram 6. Juni 2006 um 15:28

hallo erstmal...

so - denk jetz mal dass die Erklärung von joe diesel's recht vernünftig erscheint, da wenn es ein touri gewesen ist, der natürlich das schöne Liechtenstein fotografieren wollte ;)...

@walter4

danke für den hinweis... ABER: stimmt so nicht ganz... mittlerweile sind da abkommen zwischen D und FL (eigentlich innerhalb der ganzen EU) vorhanden. Wenn du pech hast, bekommst Du direkt von einer deutschen Amtsstelle Post und darfst dann das auch in D bezahlen. Abgerechnet, dh. Strafmass wird nach dem Land der Immatrikulation festgesetzt inkl. Punkte in Flensburg... Also: nicht im Ausland sinnlos rasen, denn ein wenig drüber wird nicht geandet, viel zu viel darüber kann aber richtig teuer werden. Ach ja, ich wohn ja in Liechtenstein und wir haben dann schwarze Nummern, nicht wie die in Flensburg :D

Greetz

Monz@

am 6. Juni 2006 um 22:06

Zitat:

Original geschrieben von Monz@

... zwischen D und FL (eigentlich innerhalb der ganzen EU) vorhanden.

Gesetzt der Fall, Du meinst mit "FL" das Fürstentum Liechtenstein, dann kann ich Dich beruhigen: Die sind nicht in der EU. ;)

 

Da wollte Dir (als OPC-Fahrer) wohl einer aus Neid oder kindischem Übermut eins auswischen.

am 7. Juni 2006 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Monz@

...

...

@walter4

danke für den hinweis... ABER: stimmt so nicht ganz... mittlerweile sind da abkommen zwischen D und FL (eigentlich innerhalb der ganzen EU) vorhanden. ...D

Greetz

Monz@

Sorry Monz, das ist definitiv falsch! Es gibt nur ein Abkommen z.Zt. zwischen Österreich und Deutschland, ein EU-weites ist in Vorbereitung und soll 2007 in Kraft treten. Da ist aber die Schweiz mit FL* außen vor! Gelle? ;)

MfG Walter

*FL wird außenpolitisch immer durch die Schweiz vertreten.

Themenstarteram 7. Juni 2006 um 9:24

sorry, aber schon mal was von Billateralen Abkommen zwischen CH/EU (wir befinden uns im Zollhoheitsgebiet der CH) gehört? Und ausserdem ist Liechtenstein gar noch im EWR (für diejenigen die wissen was das ist ;)). Ach ja möcht ja wirklich niemandem Angst machen, aber das mit den grenzüberschreitenden Bussen funktioniert im Fall wirklich - leider... ok - die rechtslage ist im moment noch ein wenig unübersichtlich, aber wenn man gröbere Verstösse begangen hat, dann ist man sicherlich fällig. sry.

 

greetz

Monz@

Nein, Walter hat mWn Recht.

Es gibt nur ein Assoziationsabkommen zwischen DE und AT bzw. zwischen AT und IT. Und auch das nur zur Eintreibung der Strafen. Dh. wird beispielsweise Einspruch erhoben, tritt die eine Behörde das Verfahren an die andere ab und dann wird es meistens lustig, da unterschiedliche Rechtslagen vorhanden sind.

In AT gibt es zB eine Verfassungsbestimmung, die sogar der Menschenrechtskonvetion entgegensteht, wegen der man sich als einer Tat beschuldigter Fahrzeughalter auch selbst belasten MUSS. Normalerweise hat jeder Verdächtige das Recht, seine Aussage zu verweigern, nur nicht in AT - deshalb funktioniert bei uns auch das Radarfoto von hinten.

Man wird dann einfach beschuldigt und dann fragen sie nach dem Fahrer und man muss sich oder jemanden anderen beschuldigen, anstatt dass die Behörde ein vergehen lupenrein beweisen kann.

In DE gibt es bis jetzt soetwas nicht und deshalb werden auch immer die Fahrer fotografiert.

Wird ein Deutscher in Österreich von hinten fotografiert, kann er damit die Aussage verweigern und kann aber auch nicht überführt werden, da es kein Foto von vorne gibt.

Ich finde, dass das nicht nur dem Grundsatz der gleichen Bestrafung zuwider läuft.............

lg mrIllo

Es ist halt schon etwas besonderes in AT zu leben.

Da kann doch der Cop auch glatt eine amtliche Geschwindigkeitsmessung per Augenschätzung vornehmen und die Geschichte hat vor dem, was dort Recht spricht, auch noch Bestand.

Eine echt archaische Methode, erinnert mich ein bißchen an Anarchismus..

casabinse

Im sogenannten "verkehrsberuhigten Bereich" darf auch in D ein Cop nach der Pi-mal-Daumen-Methode die Geschwindigkeit(sübertretung) schätzen.

am 10. Juni 2006 um 8:36

Nachdem nun alles ausführlich beleuchtet ist, lautet das Fazit nach wie vor: Für ein in Liechtenstein anhängiges Bußgeldverfahren kann man in Deutschland nicht belangt werden. Und nur darum ging es. ;)

Was die merkwürdigen österreichischen Rechtsbestimmungen anlangt: Sobald einer gegen Österreich vor dem europäischen Gerichtshof klagt, kriegt A einen auf die Mütze. Wetten?

Zum Thema Gechwindigkeitsschätzungen durch die Polizei in A: Die Zeiten, in denen in jedem Kaff zwei Figuren herumlungerten und schätzten, scheinen heute in Zeiten der Personaleinsparungen vorbei zu sein. Das Verfahren selbst dürfte wegen seiner Nähe zur Willkür bei einer Klage auch keinen Bestand haben.

MfG Walter

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

Was die merkwürdigen österreichischen Rechtsbestimmungen anlangt: Sobald einer gegen Österreich vor dem europäischen Gerichtshof klagt, kriegt A einen auf die Mütze.

 

Das Verfahren selbst dürfte wegen seiner Nähe zur Willkür bei einer Klage auch keinen Bestand haben.

Hier Willkür rechtssicher nachzuweisen, dürfte IMHO auch für den europäischen Gerichtshof recht schwierig werden.

am 21. Juni 2006 um 5:22

Wie kommt ihr eigentlich auf Lichtenstein ??

Wir wissen ja noch nichtmal welches Design das Kennzeichen hatte. FL heißt entweder Flensburg oder Facelift ;)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Hier Willkür rechtssicher nachzuweisen, dürfte IMHO auch für den europäischen Gerichtshof recht schwierig werden.

Yep. :(

Und wenn die Lenkerauskunft nicht halten würde, hätte in den letzten 30 Jahren sicher schon wer Erfolg gehabt. Bin mir also nicht so sicher, ob Österreich wirklich eine auf die Mütze bekommen würde. Schön wäre es natürlich schon :D

Das weitaus größere Problem mit der Schätzung ist die Bagatellgrenze im Rechtsschutz - wer strebt schon ein langwieriges und unsicheres Verfahren wegen einer Strafe < 100,- an? Da ist man meistens noch im Selbstbehalts- oder Ausschlussbereich einer RS-Versicherung... Und das Klagsrisiko selber tragen ist dann wohl doch zu viel.

lg mrIllo

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