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Folgen der Kündigung durch die Versicherung
Hallo!
Die Lastschrift für den Nachtrag der Haftpflicht-Versicherung konnte wegen fehlender Deckung nicht eingelöst werde. Die Versicherung hat mir eine Mahnung geschickt und vorsorglich fristlos gekündigt, falls ich nicht rechtzeitig zahle. Zahlungsziehl 14 Tage.
Die Versicherung ist wegen Umzug um ca. 50% teuerer geworden. Bei einer anderen wäre ich wesentlich günstiger unterwegs. Daher wäre ich nicht traurig zu gehen.
Welche Folgen hat das, wenn ich nicht bezahle ?
Kann ich dann einfach meine SF mitnehmen und woanders versichern ?
Was riskiere ich ?
Schufa Eintrag ?
Ablehnung durch andere Versicherer ?
Noch andere Probleme ?
Mir ist bekannt, dass wenn ich keine andere Versicherung finde, das Auto zwangsweise stillgelegt wird (das kostet richtig). Doch zu wann müsste ich den neuen Vertrag abschließen ?
Beste Antwort im Thema
Bezahlen und dann zum nächstmöglichen Termin selber kündigen.
Grüße vom Armani-Biker...
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38 Antworten
Ablehnung kann dir passieren
Bezahlen und dann zum nächstmöglichen Termin selber kündigen.
Grüße vom Armani-Biker...
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 26. Februar 2019 um 03:38:30 Uhr:
Ablehnung kann dir passieren
..... und das mit hoher Wahrscheinlichkeit. Nutze einfach mal die Suchfunktion, dann wird dir vieles klar. Letztlich war der letzte Tipp vom Armani-biker sinnvoll.
Ich gehe davon aus, dass du von einem Sonderkündigungsrecht wegen dem gestiegenen Beitrag nicht mehr Gebrauch machen kannst, weil die Frist abgelaufen ist. Deshalb auch mein Tipp
Deinen Verpflichtungen nachkommen und zahlen und zum nächstmöglichen Kündigungstermin selbst ordentlich kündigen.
Hier gibt es kein Sonderkündigungsrecht
Wenn man sich zusätzliche Probleme an den Hals laden möchte, dann zahlt man die offene Forderung nicht umgehend.
Jeder vernünftige Mensch ist aber froh, wenn die Versicherung noch eine Zahlungsfrist einräumt.
Ich hab so dunkel was in Erinnerung, dass die Versicherung Anspruch auf die Jahresprämie hat, auch wenn sie wegen Nichtzahlung außerordentlich kündigt.
Du riskierst bei einer Kündigung daher:
a) Schufa Eintrag
b) keinen neuen Kaskovertrag bei anderer Versicherung
c) Klage auf Zahlung bzw. Mahnbescheid
d) Zwangsabmeldung, wenn du nicht rechtzeitig (rechtzeitig = zum Wirksam werden der Kündigung des alten Versicherers) einen neuen Haftpflichtversicherer findest
Deinen SFR kannst du weiterhin mitnehmen. Frag mich sowieso, warum man es soweit kommen lässt, hättest du nicht ein Kündigungsrecht binnen einen Monats gehabt wegen der Beitragserhöhung?
Steht vielleicht was vom Sonderkündigungsrecht im Schreiben der Versicherung über die Beitragserhöhung? Oder dass das nicht besteht?
Warum sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, wenn der VN umzieht?
Du stellst Fragen!
So bin ich eben
Und selbst wenn dich eine Versicherung nimmt, so kannst du damit rechnen, dass die Beiträge deutlich ansteigen. Du kannst es dir ja mal online ausrechnen. Einmal mit der Angabe, dass du selbst gekündigt hast und einmal, dass du gekündigt wurdest.
Bzw. bezahlst du doppelt:
- Alte Versicherung mit Sonderkündigung
UND
- Neue Versicherung mit erhöhtem Beitrag und nur noch HP, keine VK und TK mehr möglich
Das lohnt sich richtig, ganz abgesehen von den anderen Folgen: Schufa-Eintrag, Mehrkosten durch Mahnbescheid, etc.
Ich wäre ja froh zu wechseln. Aber Nein, kein Sonderkündigungsrecht. Da die Änderung durch mich verursacht wurde.
@ Mosel-Manfred: In der SuFu habe ich keinen Beitrag in diesem Bereich gefunden, der meine Situation wiederspiegelt.
@PeterBH: Zitat aus der Mahnung: "Sollten Sie nach dem Wirksamwerden unserer Kündigung den ausstehenden Betrag nicht innerhalb der Monatsfrist zahlen, werden wir den Vertrag abrechnen. In diesem Fall steht uns der anteilige Jahresbeitrag für den Zeitraum zu, in dem Versicherungsschutz bestanden hat."
@Needful: Das ist ein sehr guter Vorschlag. Mach ich!
@hydrou: Ich will keine VK/TK oder sonst irgendwas. Nur Haftpflicht. Die haben mir gekündigt, warum sollen die mir einen Mahnbescheid schicken ? Jahresbeitrag ist in vorraus beglichen, d.h. es gibt dann sogar noch eine Erstattung.
Mach für das betroffene Auto einen Halterwechsel. Das begrenzt den Schaden. Und dann kläre mal das Thema der Doppelversicherung.
Zitat:
@AF_89 schrieb am 26. Februar 2019 um 11:08:53 Uhr:
Ich wäre ja froh zu wechseln. Aber Nein, kein Sonderkündigungsrecht. Da die Änderung durch mich verursacht wurde.
@ Mosel-Manfred: In der SuFu habe ich keinen Beitrag in diesem Bereich gefunden, der meine Situation wiederspiegelt.
.............
dann lies mal dort: https://www.motor-talk.de/.../...den-hat-wird-gekuendigt-t6561770.html
dort steht gleich im ersten Posting:
........Ich musste lernen, dass kein Versicherungsunternehmen eine Kaskoversicherung abschließt, wenn der Vorversicherer gekündigt hat. Da ich meinen einjährigen A4 nicht ohne Vollkaskoschutz fahren möchte, blieb mit nichts anderes übrig, als das Fahrzeug abzumelden...........
Letztlich ist es egal weshalb dir deine Versicherung gekündigt hat; die Konsequenzen bzg. der Findung einer anderen Versicherung sind vergleichbar...
Man sollte grundsätzlich für ausreichend Kontodeckung sorgen. Die Beitragsabbuchungen erfolgen ja nicht überraschend!