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Frage an alle Österreicher, wegen zu schnell fahren

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 12:27

Hallo liebe Österreicher,

habe überlegt, ob ich es hier reinsetzen soll oder nicht.

Doch ein anderes Unterforum hab ich nicht recht gefunden, und da ich im 1er Forum "zu Haus" bin, deswegen poste ich meine Frage hier, und außerdem hat es ja mit dem 1 er "was" zu tun.

Bin leider in Österreich zu schnell gefahren und wurde geblitzt.

100 waren erlaubt, abzüglich der Toleranz, war ich ganze 26 zu schnell. Geblitzt wurde ich am 27.08.2005 A9 Gemeinde Wartberg an der Krems Richtung Liezen.

Nun zu meiner Frage: Ich bekam weder ein Foto, noch sonst was.

Nur ein Schreiben, dass ich mitteilen soll wer gefahren ist.

Mache ich ja auch. Doch gibt es nicht eine Frist, wann der Brief ankommen muss. Es sind immerhin 4 Monate verstrichen?!

Was für eine GeldStrafe wartet auf mich? Auch dies steht nicht drinn.

Leider muss ich erwähnen, dass ich letztes Jahr ganze 2mal geblitzt worden bin, beide male in Österreich. :(

1x dieser Fall jetzt, und einmal bei der Rückfahrt, am Straßenrand geblitz und ein paar Meter weiter direkt angehalten.

Mann mann, da fährt man 20 Jahre lang die gleiche strecke.

Nie passiert was und dann gleich 2x. Naja musste mal sein.

Dank euch allen!!

Gruß

Vielleicht weiß es ja der ein oder andere aus Deutschland stammende auch.

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14 Antworten

was du bekommen hast ist eine Lenkererhebung. Der Srafbescheid wird dann dem angegebenen Lenker zugeschickt. Das kann dauern. Die mussten ja auch den Fahrzeughalter im Zuge einer Amtshilfe der deutschen Behörden ermitteln.

Ich habe erst unlängst für +25kmh knappe 50 Euro bezahlt, was aber günstig gewesen sein soll. Ich würde mit 50-75 Euro rechnen. Wenn du beim ersten Mal direkt angehalten wurdest hast du ja wahrscheinlich auch direkt bezahlt. Das wird mW nicht registriert oder so und sollte auf den jetzigen Fall keinen Einfluss haben. Punkte gibts in Ö erst seit kurzem und mW nicht für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Ciao,

Gio

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 13:04

Vielen Dank für deine Antwort gio!

Edit: Hab mich vertan. Wurde zwar an der Autobahn angehalten, doch gezahlt habe ich nicht sofort.

Bakam kurz darauf Post. Und habe per Überweisung gezahlt.

am 2. Januar 2006 um 13:39

@120d

du kennst nicht "zufällig" jemanden der eine Führerschein außerhalb der EU hat und einem Land angehört, daß kein Abkommen mit A hat und daß dieser jemand evtl. hätte das Auto gefahren haben können.

In solch Fällen verfolgen die das nicht weiter... ;)

...das soll dich jetzt aber nicht zu dummen Gedanken leiten... ;) ;)

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 13:55

@dinamo

nee, selbstverständlich nicht! ;)

doch hätte ich Doch rate ich davon ab.

Ein Bekannter hat dies mal getan.

Wie es der Zufall so wollte, wurde er im nächsten Jahr in Österreich angehalten

(Routine, also nicht zu schnell oder so), kurz gecheckt, die haben erfahren, dass dieses Auto im letzten Jahr aufgefallen war (zu schnell unterwegs).

Mit einer Angabe, eines nicht EU Führerscheins.

Daraufhin haben die ihn doch tatsächlich zurück nach D geschickt, und er musste um Österreich herum fahren.

am 2. Januar 2006 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von 120d_Driver

@dinamo

nee, selbstverständlich nicht! ;)

doch hätte ich Doch rate ich davon ab.

Ein Bekannter hat dies mal getan.

Wie es der Zufall so wollte, wurde er im nächsten Jahr in Österreich angehalten

(Routine, also nicht zu schnell oder so), kurz gecheckt, die haben erfahren, dass dieses Auto im letzten Jahr aufgefallen war (zu schnell unterwegs).

Mit einer Angabe, eines nicht EU Führerscheins.

Daraufhin haben die ihn doch tatsächlich zurück nach D geschickt, und er musste um Österreich herum fahren.

Wenn das mal rechtens war... ;) wenn die das fahrzeugabhängig machen, ist eine Lenkererhebung mehr oder weniger überflüssig. Aber denen trau ich das zu, die hatten es vor Jahren mal fertig bekommen, 1 Monat vor der Haupturlaubszeit ein Gesetz zu erlassen welches verboten hat, daß der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein durfte außer man hat Sondergenehmigung, die man dann in Österreich für nicht wenig Geld beantragen mußte. Was an den Grenzen los war brauch ich ja wohl nicht näher schildern.

Themenstarteram 2. Januar 2006 um 14:15

Zitat:

Original geschrieben von dinamo7

Wenn das mal rechtens war... ;) wenn die das fahrzeugabhängig machen, ist eine Lenkererhebung mehr oder weniger überflüssig. Aber denen trau ich das zu, die hatten es vor Jahren mal fertig bekommen, 1 Monat vor der Haupturlaubszeit ein Gesetz zu erlassen welches verboten hat, daß der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug sein durfte außer man hat Sondergenehmigung, die man dann in Österreich für nicht wenig Geld beantragen mußte. Was an den Grenzen los war brauch ich ja wohl nicht näher schildern.

Mann oh mann :rolleyes:

am 3. Januar 2006 um 16:59

servus,

wenn du mitgeteilt hast, daß du selbst gefahren bist, wirst du an einer strafverfügung nicht umhin kommen.

falls du nicht zurückgeschrieben hast, können die keinen strafbescheid ausstellen, da ja nicht bekannt ist, wer der lenker war. falls sie dir ein foto schicken, kannst du immer noch darauf bestehen, nur ein bild mit deinem antlitz zu akzeptieren. dann müßen sie das verfahren einstellen, da es so ein bild von vorne in A nicht gibt. wenn du einen anderen namen angibst, so geht die gleiche prozedur von vorne los.

ich hätte auf dieses schreiben nicht reagiert.

das 1.mal als du geblitzt wurdest, ist nicht aktenkundig, da du ja direkt bezahlt hast.

gruß willi

PS. du bist wahrscheinlich nach dem 2.tunnel geblitzt worden. da erwischt es die meisten, die nicht ortskundig sind.

Hallo!

Aufpassen! Mich hatte schon mal ein Zivilwagen von vorne fotografiert (das Auto war auf meinen Schwiegervater angemeldet ca. 30 Jahre älter als ich). Als erstes kam eine Lenkererhebung. Das würde bedeuten, dass Sie mit Sicherheit ein detailiertes Foto von mir geschossen haben, sodass die Polizei erkannte das der Fahrer nicht der Zulassungsbesitzer ist.

Ansonst währe anstatt der Lenkererhebung gleich der "Bußgeldbescheid" (wie es bei euch in GER heißt) gekommen.

MfG CyberEGG

Themenstarteram 3. Januar 2006 um 18:43

Danke für eure Hilfe!

Also ich bekam sofort die Lenkererhebung.

Das erste mal wurde ich ja sofort von einem Polizisten angehalten, und der sagte ich bekomme Post.

Die bekam ich und zahlte meine Strafe.

Beim 2. mal wie gesagt nur diese Lenkererhebung.

Habe schon in anderen Foren gelesen, dass viele sagen, einfach nicht antworten, oder sagen man weiß es nicht.

Und dann würde wohl nichts weiter passieren.

Habe ja noch 3 Tage Zeit zu antworten.

bin nun wirklich am überlegen......

am 4. Januar 2006 um 10:05

Nicht antworten halte ich IMHO für nicht klug, zumindest kann ich mich erinnern, daß bei der Lenkererhebung die ich erhalten habe (war glaub ich 2000/2001) etwas stand, daß bei einer Verweigerung der Aussage evtl. weitere Verfahren eingeleitet werden bzw. werden könnten. Daher hatte ich dann auch jemanden anderen angegeben und da kam nie mehr was.

Also Leute, bin zwar auch kein Paragraphenreiter aber die paar Kröten nicht zu zahlen kann unangenehmere Folgen haben.

1. Die Lenkererhebung gibt dir die Chance nicht zahlen zu müssen wenn wirklich jemand anderes gefahren ist.

2. Wenn du auf die Lenkererhebung nicht reagierst wird von Amtswegen angenommen, dass der Fahrzeughalter auch der Fahrer ist.

3. In diesem Fall wird der Strafbescheid dem Fahrzeughalter zugestellt. Ein Strafbescheid in Österreich ist meistens mit einer Geldstrafe und ersatzweise mit Haft abzubüßen.

4. Wenn du diese Geldstrafe nicht bezahlst wird ein Exekutionstitel vom Gericht beantragt, womit dein Einkommen gepfändet werden kann.

5. Österreichische Verkehrstrafbescheide sind in jedem Fall in Deutschland vollstreckbar, daher werden die deutschen Behörden die österreichischen unterstützen.

Der gesamte Ablauf kann sich natürlich hinziehen, wird aber immer teurer, je länger er dauert. Es ist sicher nicht so, dass solche Verfahren eingestellt werden, vor allem weil es mit Deutschland dieses Abkommen gibt.

Ah ja noch was. In Ö reicht die Wahrnehmung eines Exekutivbeamten aus um eine Strafe zu verhängen. Es müssen keine weiteren Beweise (Fotos, Radarmessung etc) vorliegen. Umstritten aber Fakt.

Ciao,

Gio

am 4. Januar 2006 um 12:15

Danke gio für die rechtliche Belehrung, so ähnlich hab ich das auch in Erinnerung. Von daher ist nicht reagieren IMHO auch nicht klug, entweder zahlen oder so wie ich es tat, jemanden anderen angegeben, der außerhalb des Geltungsbereiches wohnt. Das ist natürlich nicht rechtens (und ich will niemand zu sowas motivieren ;) ), aber wenn man sich nicht erwischen lässt...

am 4. Januar 2006 um 15:41

@ gio

servus,

da irrst du. delikte bzgl. schnellfahren sind von der deutschen justiz nicht vollstreckbar, da in D ein foto von vorne vorliegen muß. bei der 6 - monatigen section controll auf der A1 im bereich ansfelden-sattledt wurden ca. 9000 schnellfahrer aus D gemessen. ich denke die schlauen haben auf schreiben gar nicht reagiert. daher wird in diesem jahr auch ein abkommen unterzeichnet, daß die eintreibung von österr.strafen in D regelt. darunter fällt auch, wenn nur EIN foto von hinten vorhanden ist. natürlich ist das kennzeichen gespeichert, d.h.

wer angehalten wird, muß damit rechnen, auch frühere strafen zu bezahlen. wahrnehmungen von polizisten gegenüber lenkern aus D sind überhaupt nicht vollstreckbar.

deutsche strafbescheide werden übrigens in A auch nicht verfolgt, es wird nur über das kennzeichen der halter an die behörde in D gemeldet. wer also da nicht zahlt, riskiert fahrverbot, führerschein einzug für 1-3 monate - wenn er ihn hergibt.

gruß will

http://www.adac.de/.../default.asp?ComponentID=3050&SourcePageID=10280

guckst du hier.

Ich geb zu ich kannte die Verordnung bzgl der Lenkererhebung nicht, nach der die Deutschen sich und nahe Angehörige nicht selbst belasten dürfen. Daher wird keine Amtshilfe geleistet. Das bedeutet aber 120d-Driver hätte die Lenkererhebung nie bekommen dürfen.

Das Bußgeld, dass in Ö sicher noch verhängt wird, ist und bleibt vollstreckbar. Du unterliegst in Ö auch als Nicht-Österreicher der StVO. Diese besagt, dass du als Halter für das Fahrzeug und subsidiär auch für die anderen Fahrer deines Fahrzeugs verantwortlich bist. Wenn du keinen Fahrer nennst, warst es eben du selbst und dann kriegst du den Strafbescheid. Und wie gesagt, nach der StVO reicht die "Wahrnehmung" eines Polizisten um eine Geschwindigkeitsübertretung festzustellen, auch ohne Foto und Radarmessung.

Ciao,

Gio

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