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Frage zu Unfall mit Passat

VW Passat B8
Themenstarteram 27. Mai 2018 um 6:28

Hallo,

meiner Frau wurde gestern die Vorfahrt genommen und der Verursacher ist uns in die Seite gefahren! Schaden wurde der Versicherung schon gemeldet, aber am Wochenende passiert ja leider nix! Auto ist fahrbar!

Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!

Könnt ihr mir Anhand der Bilder was dazu sagen! Hatte von euch schonmal jemand einen ähnlichen Schaden an der gleichen Stelle?

Danke im voraus und einen schönen Sonntag!

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+3
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@andy-brv schrieb am 27. Mai 2018 um 08:28:02 Uhr:

Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!

Guten Morgen Andy,

ich bin selbständiger Kfz-Sachverständiger und Gutachten für diese Art von Schäden im Haftpflichtfall sind mein täglich Brot.

Ich selbst bin auch B8 Fahrer und deine Fotos geben einen guten Eindruck von der Beschädigung wieder. Allerdings ersetzen Fotos nie den persönlichen Eindruck vor Ort.

Deine Frage ob Totalschaden oder nicht - lässt sich nicht auf anhieb mit Ja oder Nein beantworten, denn es spielen mehrere Dinge eine Rolle.

Der erste Eindruck dass es sich um einen schlimmen Schaden handelt, bei dem der Rahmen krumm und schief sei ist typisch für Laien, denn so würde ich deinen Nachbarn titulieren. Die Stelle ist relativ ungeeignet bei der Art von Aufprallwinkel den Rahmen zu deformieren.

Natürlich kommen da 3 Euro zusammen wenn man nachher alles nötige an Arbeiten aufschreibt mit Ersatzteilen und Lackierung aber der Passat ist ja auch mehr wie 3 Euro wert, von daher sind die Voraussetzungen erst mal gut.

Dann ist zu beurteilen wie hoch der Wiederbeschaffungswert (WBW) war, d.h. wieviel Euro war der Wagen unmittelbar vor dem Knall wert, in Abhängigkeit von Ausstattung, Laufleistung und Alter. Dieser Wert ist 100%. Übersteigen die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung diese Summe, so ist der Wagen auf dem Papier ein Totalschaden, allerdings haben wir einen Sonderfall so dass bis zu einem Wert von 130% des

repariert werden darf.

Sprich wenn der Wagen 15.000 EUR wert war, könnte man bis 19.499 EUR reparieren, bei ggfs. Rep.Erweiterung auch noch drüber.

Dazu braucht man keine Tricks sondern das ist gesetzlich alles klar geregelt. Die meisten Gutachter kennen aber nur "ich mach 4 Fotos, such Teile raus und will 400 EUR für mein Gutachten haben"....

Ich biete Dir gerne meine Hilfe an, d.h. ich komme zu Dir hin (egal wo Du wohnst) und helfe Dir in dieser Sache.

Dass am Wochenende nix passiert bei der Versicherung stimmt so nicht - aber sei froh, bisher ist ja noch nichts schlimmes passiert. Man wird versuchen generell den Schaden klein zu reden, super freundlich zu sein, dir eine Werkstatt empfehlen, Leihwagen in Aussicht stellen und am Ende des Tages hättest Du dein Auto wieder - außen hui, innen pfui.

Du solltest dein Recht nutzen auf freie Wahl deiner Werkstatt, freie Wahl eines Gutachters und freie Wahl eines Anwalts für Verkehrsrecht. Das alles ist ebenfalls gesetzlich geregelt und geregelt ist auch dass die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss.

Wir können auch gerne telefonieren, ich schick Dir mal meine Nummer per PN.

Beste Grüße, André Mester

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Das ist ein modernes Auto wie jedes andere mit selbsttragender Karosserie, ohne Rahmen. Sagt Dir das etwas über die Fachkenntnis Deines Nachbarn?

Schätze ich nicht als Totalschaden ein, wird aber dennoch sehr teuer. Das hintere Seitenteil muss herausgetrennt und neu eingeschweißt werden, eventuell muss auch im Hinterland noch etwas gerichtet oder neu gemacht werden. Dazu das Rad und eventuell Achsteile, die verbogen wurden.

Ich würde mal ganz vorsichtig schätzen irgendetwas im Bereich 8.000 - 12.000 € und hoffe, dass ich nicht komplett daneben liege.

Ist auf jeden Fall ein größerer Schaden und deshalb sehe ich zwei Optionen:

- reparieren lassen,

- vom Händler übernehmen lassen und neues Auto bestellen (viele Händler machen das ganz gerne).

Zitat:

@andy-brv schrieb am 27. Mai 2018 um 08:28:02 Uhr:

Mein Nachbar meinte nun das es evtl. schon ein Totalschaden sein könnte und der Rahmen was abbekommen haben könnte!

Guten Morgen Andy,

ich bin selbständiger Kfz-Sachverständiger und Gutachten für diese Art von Schäden im Haftpflichtfall sind mein täglich Brot.

Ich selbst bin auch B8 Fahrer und deine Fotos geben einen guten Eindruck von der Beschädigung wieder. Allerdings ersetzen Fotos nie den persönlichen Eindruck vor Ort.

Deine Frage ob Totalschaden oder nicht - lässt sich nicht auf anhieb mit Ja oder Nein beantworten, denn es spielen mehrere Dinge eine Rolle.

Der erste Eindruck dass es sich um einen schlimmen Schaden handelt, bei dem der Rahmen krumm und schief sei ist typisch für Laien, denn so würde ich deinen Nachbarn titulieren. Die Stelle ist relativ ungeeignet bei der Art von Aufprallwinkel den Rahmen zu deformieren.

Natürlich kommen da 3 Euro zusammen wenn man nachher alles nötige an Arbeiten aufschreibt mit Ersatzteilen und Lackierung aber der Passat ist ja auch mehr wie 3 Euro wert, von daher sind die Voraussetzungen erst mal gut.

Dann ist zu beurteilen wie hoch der Wiederbeschaffungswert (WBW) war, d.h. wieviel Euro war der Wagen unmittelbar vor dem Knall wert, in Abhängigkeit von Ausstattung, Laufleistung und Alter. Dieser Wert ist 100%. Übersteigen die Reparaturkosten zuzüglich der Wertminderung diese Summe, so ist der Wagen auf dem Papier ein Totalschaden, allerdings haben wir einen Sonderfall so dass bis zu einem Wert von 130% des

repariert werden darf.

Sprich wenn der Wagen 15.000 EUR wert war, könnte man bis 19.499 EUR reparieren, bei ggfs. Rep.Erweiterung auch noch drüber.

Dazu braucht man keine Tricks sondern das ist gesetzlich alles klar geregelt. Die meisten Gutachter kennen aber nur "ich mach 4 Fotos, such Teile raus und will 400 EUR für mein Gutachten haben"....

Ich biete Dir gerne meine Hilfe an, d.h. ich komme zu Dir hin (egal wo Du wohnst) und helfe Dir in dieser Sache.

Dass am Wochenende nix passiert bei der Versicherung stimmt so nicht - aber sei froh, bisher ist ja noch nichts schlimmes passiert. Man wird versuchen generell den Schaden klein zu reden, super freundlich zu sein, dir eine Werkstatt empfehlen, Leihwagen in Aussicht stellen und am Ende des Tages hättest Du dein Auto wieder - außen hui, innen pfui.

Du solltest dein Recht nutzen auf freie Wahl deiner Werkstatt, freie Wahl eines Gutachters und freie Wahl eines Anwalts für Verkehrsrecht. Das alles ist ebenfalls gesetzlich geregelt und geregelt ist auch dass die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss.

Wir können auch gerne telefonieren, ich schick Dir mal meine Nummer per PN.

Beste Grüße, André Mester

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 7:47

Hallo Andre,

danke für deine ausführliche Antwort! Bei mir läuft das über Kasko Select bei der Huk24! Leider habe ich bei der Schadensmeldung tel. gleich erfahren das der Unfallverursacher ebenfall dort versichert ist! Also interne Abwicklung! Die Dame am Telefon will sich morgen melden bzgl. Werkstattauswahl und weitere Vorgehensweise! Ich habe ja die Werkstattanbindung, das heißt die Versicherung nennt mir eine Werkstatt in meiner Nähe! Ich hab leider auch keine Verkehrsrechtsschutz und brauchte einen Anwalt(Notar) nur damals zum Hauskauf. Ich muß mal gucken was für Leistungen beim ADAC Plus inkl. sind, da bin ich seit über 20 Jahren Mitglied!

Moin,

das ist ein Haftpflichtschaden und hat nichts mit der Werkstattbindung bei KAsko Select zu tun.

Meines Wissens hast Du hier das Recht auf freie Fachwerkstattwahl....unbedingt kundig machen....

Kasko Select ist nur relevant bei KAskoschäden.

Viel Erfolg

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 8:10

Zitat:

@uwes2403 schrieb am 27. Mai 2018 um 09:52:44 Uhr:

Moin,

das ist ein Haftpflichtschaden und hat nichts mit der Werkstattbindung bei KAsko Select zu tun.

Meines Wissens hast Du hier das Recht auf freie Fachwerkstattwahl....unbedingt kundig machen....

Kasko Select ist nur relevant bei KAskoschäden.

Viel Erfolg

Online sehe ich das der Schaden als Kasko Schaden angelegt wurde! Siehe Foto 1!

Und zum Vergleich vor zwei Jahren Parkrempler an meinem alten Passat war es als Haftpflichtschaden angelegt! Siehe Foto 2!

20180527-100106
20180527-100709

Also ein Totalschaden ist das nicht , aber ungünstig getroffen hat er euch schon. Das Teil zwischen Tür und Rad ist ein fester Bestandteil der Karosse. Das wird vermutlich versucht zu ziehen. Wenn hier ein neues Blechteil eingesetzt werden soll wird es geschweißt werden und vermutlich an den Stellen irgendwann gammeln. Bei einem so neuen Auto wollte ich als Besitzer kein Fahrzeug an dem bereits geschweißt wurde. Es unsichtbar zu reparieren wird allerdings für einen Karosseriebauer ein leichtes sein. Interessant ist dann aber das was man nicht sieht.... also die andere Seite vom

Blech... wie weit wurde bei der Reparatur die hohlraumversiegelung beschädigt? Bleibt dann als Frage am Ende offen.

Ich glaube das es das beste wäre den Wagen zu ersetzen. Diese Möglichkeit gibt es sofern ich weis ab einer gewissen schadenshöhe.

Also natürlich sollte erst geklärt werden, wer hier Schuld ist. Wenn dir aber jemand die Vorfahrt nimmt, dann ist ganz klar dass derjenige Schuld ist und er / seine Versicherung haftet. Dann ist völlig egal wo Du selbst versichert bist. Du hast freie Wahl der Werkstatt - egal wie alt dein Auto ist - Du kannst hingehen wo Du willst.

Egal ob Du Rechtschutz hast oder nicht - im Haftpflichtfall steht Dir ein Anwalt deiner Wahl zu, zahlen muss ihn die Versicherung.

Selbst wenn Du und der Verursacher bei der gleichen Versicherung seid, wird das intern zwar untereinander gebucht, für die als Geschädigten ist es aber unerheblich. Du hast volle Ansprüche und man darf Dir nicht deine Rechte verwehren.

Wie gesagt - die Versicherung denkt an das eigene Portmonnaie und erzählt auch nicht immer die Wahrheit...

Ich hatte letzten Oktober auch einen unverschuldeten Unfall. Wenn Du Dir sicher bist, dass Ihr nicht Schuld seid und so sieht es nach Deinen Schilderungen aus, dann ist es ein Haftpflichtschaden! Du hättest Deiner Versicherung nichts melden müssen. Ich habe es auch nur vorsorglich gemacht, aber sie haben dabei nichts angelegt. Bei einem Haftpflichtschaden könnt Ihr Euch die Werkstatt aussuchen, habt ein Recht auf einen Anwalt, einen Leihwagen nehmen, könnt auch den Gutachter frei auswählen und habt Anrecht auf Schmerzensgeld (meistens nur für die Tage, an denen man krankgeschrieben war).

 

Bei mir hat die Reparatur über 10k€ gekostet und fast drei Wochen gedaudert. Der Leihwagen hat noch weitere 2k€ gekostet und dann kommt noch die Kosten für Gutachter sowie Anwalt hinzu.

Zitat:

@LeguanV6 schrieb am 27. Mai 2018 um 10:20:17 Uhr:

Also ein Totalschaden ist das nicht

wäre ich vorsichtig mit der Aussage. Der Wagen hatte schon mal einen Unfall und hat einen kleineren WBW dadurch. Und wenn er ordentlich KM auf der Uhr hat senkt das den WBW ebenfalls...

 

Zitat:

@LeguanV6 schrieb am 27. Mai 2018 um 10:20:17 Uhr:

Das Teil zwischen Tür und Rad ist ein fester Bestandteil der Karosse. Das wird vermutlich versucht zu ziehen.

BEstandteil der Karosse ja - aber nicht Bestandteil des Rahmens - und in die Richtung vermutete der werte Herr Nachbar..

Das Kniestück würde ich nicht ziehen sondern ersetzen lassen, die bessere Lösung.

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 8:34

Zitat:

@ente1980 schrieb am 27. Mai 2018 um 10:27:43 Uhr:

Zitat:

@LeguanV6 schrieb am 27. Mai 2018 um 10:20:17 Uhr:

Also ein Totalschaden ist das nicht

wäre ich vorsichtig mit der Aussage. Der Wagen hatte schon mal einen Unfall und hat einen kleineren WBW dadurch. Und wenn er ordentlich KM auf der Uhr hat senkt das den WBW ebenfalls...

Wie kommst du darauf das der Wagen schon mal einen Unfall hatte! Ich hatte den im Januar als unfallfrei gekauft!

Ok das kann natürlich stimmen... hängt alles vom Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall ab. Bei einem Passat kann die Spanne sehr groß sein.

Wenn das Kniestück derartig deformiert ist das hier Blechteile gewechselt werden müssen dann würde ich den Karren weg schieben wollen.... gerade wenn man ihn länger fahren wollte. Späte Folgeschäden sind nicht auszuschließen.

Da es eine interne Abwicklung der Versicherungsgesellschaft Ist, würde ich das per se nicht sofort negativ bewerten. Die Versicherung des Unfallverursacher wird natürlich versuchen, eine Fachwerkstatt aus Ihrem Bund v. Vertragspartnern zu beauftragen. Ich bin schon seit Jahren bei der HUK24 und hatte neben mehreren Glasschäden auch 2 Kaskoschäden mit Karosserieinstansetzung. War jedes Mal bei derselben Fachwerkstatt mit sehr professionellen Arbeit. Für mich als Laie mehr als 100%. Ich denke, die Versicherungskonstellation ist in diesem Fall eher ein Vor- als ein Nachteil. Man bekommt doch eigentl. die Qualität der Schadensregulierung, die man mit Vertragsabschluss mit Kasko-Select bei einem vergleichbaren Kaskoschaden vereinbart hat.

...und bevor das wichtigste hier komplett untergeht: Ich hoffe, dass deine Frau nix abbekommen und sich gut von dem "Schock" erholt hat.

Themenstarteram 27. Mai 2018 um 9:47

Zitat:

@aha_soso schrieb am 27. Mai 2018 um 11:28:05 Uhr:

...und bevor das wichtigste hier komplett untergeht: Ich hoffe, dass deine Frau nix abbekommen und sich gut von dem "Schock" erholt hat.

Danke! Ja, ihr und meinem 13jähriger Sohn geht es gut! Sie hat nur kpl. gezittert und war aufgeregt!

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