Frage zur Garantie
Hallo
Forum
ich hab vor 8 Wochen meinen A4 8K BJ 2010 vom Audi Autohaus gekriegt.
Mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Vor 2 Wochen wollt ich die Standheizung testen (anderer Thread), - nix.
Also Werkstatt Termin gemacht. Allerdings wollten die bei Audi dann rummachen wegen Kostenübernahme und auch wer den Leihwagen für den einen Tag zahlt.
Heute hab ich entdeckt, dass eine LED am Rücklicht nicht geht. (Werden die einzeln getauscht oder muss da das ganze Licht gewechselt werden?)
Nun zur eigentlichen Frage:
Nach vielen Seiten lesen und nutzen der SuFu:
Ist es nicht so, dass im ersten halben Jahr nach dem Gebrauchtwagenkauf sämtliche Mängel die man entdeckt, komplett auf Kosten des Händlers gehen und erst nach 6 Monaten die Beweisumkehr eintritt?
Nicht dass die noch Kohle sehen wollen für die beiden Mängel....
Gruß Andi
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51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tower1975
Ist es nicht so, dass im ersten halben Jahr nach dem Gebrauchtwagenkauf sämtliche Mängel die man entdeckt, komplett auf Kosten des Händlers gehen und erst nach 6 Monaten die Beweisumkehr eintritt?
So ist es.
Genau, der Händler muss alle Mängel auf seine Kappe nehmen, denn in den ersten 6 Mon.
tritt die Sachmangelhaftung in Kraft. Der Händer muss alles KOSTENLOS beheben!
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Genau, der Händler muss alle Mängel auf seine Kappe nehmen, denn in den ersten 6 Mon.
tritt die Sachmangelhaftung in Kraft. Der Händer muss alles KOSTENLOS beheben!
Das stimt nicht so ganz ,wenn der Händler beweisen kann das die Mängel beim verkauf nicht vorhanden waren dann mus er die kosten nicht übernehmen, in dem fall must du dein Garantie in anspruch nehmen .
Das kann er aber nicht, erst wenn die ersten 6 Mon. um sind, wird es schwieriger.
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Das kann er aber nicht, erst wenn die ersten 6 Mon. um sind, wird es schwieriger.
Warum kann er es nicht? Wenn der Händler vor dem verkauf einen gutachten machen lassen hat zb.in mein fall war es so in ersten 5 mon.ist mir die servopumpe und kreuzgelenk kaput gegangen ,ich war mir auch ziemlich sicher das der Händler die kosten übernehmen muß ,aber nein der konnte es beweisen das der defekt vor dem kauf nicht vorhanden war ,und zwar mit einem gutachten der vor dem kauf gemacht worden ist.somit habe ich den garantie in anspuruch genommen ,müßte 40% material kosten zahlen ,rest hat die garantie übernommen es waren 1500€.
Hallo Leute
danke für eure Antworten.
Also ich wüsste nicht, dass es zu meinem Auto ein Gutachten gibt. Wenn ja hätten die vom Autohaus das sicher erwähnt.
Wegen der Standheizung war ich im AH, die lief (läuft) ja nachweislich nicht.
Gruß Andi
Zitat:
Original geschrieben von OkisA6
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Das kann er aber nicht, erst wenn die ersten 6 Mon. um sind, wird es schwieriger.
Warum kann er es nicht? Wenn der Händler vor dem verkauf einen gutachten machen lassen hat zb.in mein fall war es so in ersten 5 mon.ist mir die servopumpe und kreuzgelenk kaput gegangen ,ich war mir auch ziemlich sicher das der Händler die kosten übernehmen muß ,aber nein der konnte es beweisen das der defekt vor dem kauf nicht vorhanden war ,und zwar mit einem gutachten der vor dem kauf gemacht worden ist.somit habe ich den garantie in anspuruch genommen ,müßte 40% material kosten zahlen ,rest hat die garantie übernommen es waren 1500€.
Kann mir nicht vorstellen, wie durch ein Gutachten eine Servopumpe beurteilt werden soll..???
Denk eher der Händler hatte keine Lust, was auf seine kosten zu reparieren. Also hat er es über die Garantie abgewickelt! Sowas ist ganz in Mode bei manchen Händlern. Das erste halbe jahr is der Händler in der Pflicht und nicht meine gekaufte Garantie. Deswegen werden, von vielen Händlern Autos nur mit Garantie verkauft.
Damit sind sie mit den Kosten raus und man soll's über die Garantie abrechnen....
Grüße
Hallo avant
deine letzten beiden sätze hab ich leider nicht ganz kapiert.
Gruss Andi
Zitat:
Original geschrieben von Tower1975
Hallo avant
deine letzten beiden sätze hab ich leider nicht ganz kapiert.
Gruss Andi
Er meint nicht die Sachmängelhaftung, sondern Reparaturversicherung, die Händler "Garantie" nennen, um sich den gesetzlichen Pflichten zu entziehen.
ich hab vor 8 Wochen meinen A4 8K BJ 2010 vom Audi Autohaus gekriegt.
Mit 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Vor 2 Wochen wollt ich die Standheizung testen (anderer Thread), - nix.
Also Werkstatt Termin gemacht. Allerdings wollten die bei Audi dann rummachen wegen Kostenübernahme und auch wer den Leihwagen für den einen Tag zahlt.
Heute hab ich entdeckt, dass eine LED am Rücklicht nicht geht. (Werden die einzeln getauscht oder muss da das ganze Licht gewechselt werden?)
Die LEDs bekommst du vom Händler komplett getauscht. Ich habe bei meinen hinten alle Rückleuchten aus dem selben Fall erneuert bekommen. Auch nach einem halben Jahr dürfte es kein Problem sein die Garantie in Anspruch zu nehmen. Ich habe 2 Jahre Gebrauchtwagen Garantie erhalten da es sich um eine Sonderaktion handelte.
Hallo
ich dachte die sachmängelhaftung in den ersten 6 monaten
gäbe es immer, unabhängig von einer garantie.
Dejan: hat der austausch was gekostet?
Gruss Andi
Zitat:
Original geschrieben von Tower1975
Hallo
ich dachte die sachmängelhaftung in den ersten 6 monaten
gäbe es immer, unabhängig von einer garantie.
Auch das ist so richtig - zumindest bei einem Kauf beim Händler. Gewährleistung kann ein Privatverkäufer ausschließen.
Zitat:
Original geschrieben von OkisA6
zb.in mein fall war es so in ersten 5 mon.ist mir die servopumpe und kreuzgelenk kaput gegangen ,ich war mir auch ziemlich sicher das der Händler die kosten übernehmen muß ,aber nein der konnte es beweisen das der defekt vor dem kauf nicht vorhanden war ,und zwar mit einem gutachten der vor dem kauf gemacht worden ist.somit habe ich den garantie in anspuruch genommen ,müßte 40% material kosten zahlen ,rest hat die garantie übernommen es waren 1500€.
Da haste dich aber richtig über den Tisch ziehen lassen...
Bestimt nicht.weil der Händler hatte schwarz auf weiß einen gutachten das der fahrzeug zu 100% keinen Mängel hat ,von einem Tüv Gutachter.
Zitat:
Original geschrieben von OkisA6
Bestimt nicht.weil der Händler hatte schwarz auf weiß einen gutachten das der fahrzeug zu 100% keinen Mängel hat ,von einem Tüv Gutachter.
Innerhalb der ersten 6 Monate geht das Gericht davon aus, daß ein Mangel an der Servopumpe vorlag, welcher letztlich zum Ausfall führte - Materialfehler o.ä..
Kein generelles Gutachen kann dies ausschließen. Das wäre vor Gericht sang- und klanglos untergegangen.
Verbuch es als Lehrgeld.