Fragen zu Felgen/Reifen
Nabend Allerseits,
ich habe mir einen gebrauchten A5 F5 Coupé gekauft und bin gerade in der "Ausprobierphase".
Dabei habe ich einige Fragen zu den zulässigen Felgen/Reifen-Kombinationen für den Wagen.
1. Im Fahrzeugschein stehen eingetragene Reifen/Felgen mit R17, während am Wagen R19 montiert sind. Folgende Fragen dazu:
- Ist es richtig, dass im Fahrzeugschein lediglich die kleinste zulässige Größe eingetragen ist?
- ich habe keine Infos über die Felge. Kann mir jemand sagen welches Fabrikat das ist, wo ich die Infos finden kann und ob diese Felge demnach auch zulässig für den Wagen ist? (siehe Foto)
- Muss ich bei neuen Felgen diese auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, oder genügt das Mitführen eine ABE die aussagt, dass die Felgen für den A5 zulässig sind?
2. Ich wollte mir für den kommenden Winter neue Felgen + Winterreifen besorgen.
- Sind die auf dem Foto zu sehenden Felgen für den Winter geeignet, oder sollte ich neue Felgen für den Winter nutzen und die jetzigen weiterhin für den Sommer?
- Welche Felgen(hersteller) könnt ihr für den A5 empfehlen? Gefühlt gibt es zig Hersteller und mir fehlt da ziemlich der Überblick. Vom Typ sollten es ähnliche sein wie auf dem Foto (R19).
3. Welche Winterreifen könnt ihr empfehlen? Gibt es aktuelle gute Modelle für 96Y?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich bin noch ziemlicher Neuling auf dem Gebiet!
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Was macht eine Felge "winterfest"?
Nur die Farbschicht und die ist identisch mit jeder Anderen.
lediglich glanzgedrehte Felgen sind nicht "wintertauglich", da ist nur Klarlack auf den Stellen ist.
Eine gepulverte / lackierte Felge hat mehrere Schichten (3 meistens).
Da hat Twinni schon recht gehabt.
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76 Antworten
Eigentlich solltest Du zum Auto auch das COC Dokument bekommen haben .
Die CoC-Papiere (auch CoC, Certificate of Conformity, EG Übereinstimmungsbescheinigung, veraltet: EWG Übereinstimmungsbescheinigung), enthalten alle technische Ausstattungsmerkmale und Daten, die für die Zulassung eines Fahrzeugs notwendig sind
Da die Felge Original aussieht kann es sein das diese dann in den COC Papieren Eingetragen ist .
Hersteller und Modell/Typ der Felge ist in der Innenseite eingeschlagen.
Nach Zulassung in D braucht man die COC Papiere nicht mehr zwingend. Es wäre natürlich trotzdem schön, wenn man sie hätte.
Zitat:
@hjl147 schrieb am 27. Juli 2020 um 19:31:07 Uhr:
Hersteller und Modell/Typ der Felge ist in der Innenseite eingeschlagen.
Sprich ich kann die Felge nur unter der Bühne herausfinden?! Anders komme ich da ja nicht ran...
Zitat:
Nach Zulassung in D braucht man die COC Papiere nicht mehr zwingend. Es wäre natürlich trotzdem schön, wenn man sie hätte.
CoC habe ich leider nicht bekommen, da versuche ich aber nochmal nachzuhaken...
- Kann mir jemand den Auszug aus der CoC für das TFSI 2.0 Coupé quattro 252 PS bzgl. der gültigen Felgen/Reifen-Kombinationen mitteilen?
- Muss ich mir bei neuen Felgen diese in den Fahrzeugschein eintragen lassen? Dafür reicht doch eine ABE, die ich dann immer im Fahrzeug mitführe,oder?
- Welche Felgen/Reifen-Kombi wird in einem Fahrzeugscheon eingetragen? Immer die kleinste, oder bestimmt ein Zufallsgenerator was bei der Zulassungsstelle eingetragen wird?
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 27. Juli 2020 um 18:25:31 Uhr:
Nabend Allerseits,
ich habe mir einen gebrauchten A5 F5 Coupé gekauft und bin gerade in der "Ausprobierphase".
Dabei habe ich einige Fragen zu den zulässigen Felgen/Reifen-Kombinationen für den Wagen.
1. Im Fahrzeugschein stehen eingetragene Reifen/Felgen mit R17, während am Wagen R19 montiert sind. Folgende Fragen dazu:
- Ist es richtig, dass im Fahrzeugschein lediglich die kleinste zulässige Größe eingetragen ist?
Ja, ist bei mir auch so.
- ich habe keine Infos über die Felge. Kann mir jemand sagen welches Fabrikat das ist, wo ich die Infos finden kann und ob diese Felge demnach auch zulässig für den Wagen ist? (siehe Foto)
Deine Felgen scheinen die originalen
Aluminium-Gussräder im 5 Parallelspeichendesign, 8,5J x 19 mit Reifen 255/35 R 19 ET32
zu sein, welche im S-Line Exterieurpaket Serienmässig verbaut waren.
- Muss ich bei neuen Felgen diese auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, oder genügt das Mitführen eine ABE die aussagt, dass die Felgen für den A5 zulässig sind?
Eintragung nicht erforderlich, siehe COC.
2. Ich wollte mir für den kommenden Winter neue Felgen + Winterreifen besorgen.
- Sind die auf dem Foto zu sehenden Felgen für den Winter geeignet, oder sollte ich neue Felgen für den Winter nutzen und die jetzigen weiterhin für den Sommer?
Diese Felgen gibt es auch als Winterradsatz zu bestellen, dann sind dort Winterreifen von Continental aufgezogen.
- Welche Felgen(hersteller) könnt ihr für den A5 empfehlen? Gefühlt gibt es zig Hersteller und mir fehlt da ziemlich der Überblick. Vom Typ sollten es ähnliche sein wie auf dem Foto (R19).
Ich fahre jetzt die AF18 von Avus in 20 Zoll, ist aber wie immer alles Geschmacksache...
3. Welche Winterreifen könnt ihr empfehlen? Gibt es aktuelle gute Modelle für 96Y?
Entschuldigt die vielen Fragen, aber ich bin noch ziemlicher Neuling auf dem Gebiet!
Beste Grüße
Super, danke für die zahlreichen Antworten!
Die genannten Felgen scheinen das wirklich zu sein, siehe auch hier: https://www.original-felgen.com/8w0601025am8z8.html
Dann kann ich auf die ja beruhigt auch neue WR aufziehen. Vmax 240 km/h kommen wohl durch die verwendeten Continental-WR aus dem Katalog dort?
Folgende Fragen noch:
1) Habe mir deine CoC angeguckt, dort sind aber keine einzigen 20" ... zu finden. Laut https://reifen-groessen.de/size/audi/a5/2016/ sind diese aber erlaubt. Was stimmt hier nun und hast du die eintragen lassen, oder führst du eine entsprechende ABE im Auto?
2) Wie gehe ich jetzt am besten mit der Tatsache um, dass ich zwar orig. Audi-Felgen habe, diese aber weder nim Fahrzeugschein eingetragen sind, noch es eine ABE dafür gibt (da ja in der Regel nur ab Werk montiert und somit Eintragung ins CoC stattfindet) und ich momentan keine eigene CoC habe.
a) ich versuche noch über den Händler an die CoC zu kommen, in der Hoffnung, dass dort die Audi-Felgen eingetragen sind
b) ich kontaktiere Audi und lasse die CoC mir gegen 60€(?) zuschicken in der Hoffnung, dass die Audi-Felgen dort angegeben sind.
c) ich mache nichts
Was ist denn jetzt bei der nächsten TÜV-Abnahme und Polizeikontrolle. ich habe prinzipiell jetzt ja gar nichts in der Hand außer den Fahrzeugschein mit anderen Reifen. Oder guckt der TÜV bzw. die Polizei anhand der FIN nach, dass diese Felgen dafür zugelassen sind?
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 12:45:27 Uhr:
1) Habe mir deine CoC angeguckt, dort sind aber keine einzigen 20" ... zu finden. Laut https://reifen-groessen.de/size/audi/a5/2016/ sind diese aber erlaubt.
Wenn ab Werk keine 20" geordert wurden, dann stehen die auch nicht in den COC Papieren drin. Aber - wie gesagt - die braucht man auch nicht, sofern der Wagen bereits zugelassen ist. C) wäre also die richtige Lösung.
Natürlich kann man "C" machen, ich allerdings als "Pingel" würde "A" nehmen und dem Verkäufer auf die Füße treten.
Da kannst du lange treten. Auf die COC Papiere gibt es keinen Anspruch. Wozu auch? Nach erstmaliger Zulassung haben sie ihre Aufgabe erfüllt.
Zitat:
@Twinni schrieb am 29. Juli 2020 um 13:43:57 Uhr:
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 12:45:27 Uhr:
1) Habe mir deine CoC angeguckt, dort sind aber keine einzigen 20" ... zu finden. Laut https://reifen-groessen.de/size/audi/a5/2016/ sind diese aber erlaubt.
Wenn ab Werk keine 20" geordert wurden, dann stehen die auch nicht in den COC Papieren drin. Aber - wie gesagt - die braucht man auch nicht, sofern der Wagen bereits zugelassen ist. C) wäre also die richtige Lösung.
Entschuldige, wenn ich es anscheinend immer noch nicht richtig verstanden habe... aber wenn ich jetzt die 19"-Audi-Felgen (ohne ABE und ohne Eintragung im Fahrzeugschein und ohne Kenntnis über meine CoC) montiert habe, wie weiß dann der TÜV bzw. die Polizei, dass diese zum Wagen passen und dafür zugelassen sind?
Und zu den 20": Aber müsste im CoC nicht unter Punkt 52 alle für den Wagen zulässigen Felgengrößen stehen? laut dem Dokument sind da ja 6 verschiedene Größen angegeben, die mit den Angaben unter https://reifen-groessen.de/size/audi/a5/2016/ übereinstimmen. Nur die 265/30ZR20 93Y sind laut CoC ja nicht zugelassen. Im Umkehrschluss gibt Audi für den A5 dann doch vom Werk gar keine 20" frei und entsprechende Felgen können dann nur über eine ABE des Felgenherstellers zugelassen werden, die dann der Fahrer auch mitführen muss werden?
Originale 20" A5 Felgen kannst Du eintragen lassen. Sie stehen beim TÜV in einer Datenbank, oder dein Audi Partner kann dir eine Bestätigung ausdrucken.
Audi Felgen von anderen Modellen, sofern sie passen, müssen per Einzelabnahme eingetragen werden.
Zubehörfelgen mit ABE sind meistens eintragungsfrei. (hängt von den Auflagen ab)
Felgen mit einem Traglastgutachten müssen immer eingetragen werden.
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 16:16:46 Uhr:
... wenn ich jetzt die 19"-Audi-Felgen (ohne ABE und ohne Eintragung im Fahrzeugschein und ohne Kenntnis über meine CoC) montiert habe, wie weiß dann der TÜV bzw. die Polizei, dass diese zum Wagen passen und dafür zugelassen sind?
Polizei und TÜV wissen es nicht mit Sicherheit, da es aus den mitzuführenden Papieren gar nicht ersichtlich ist. Aber warum sollten sie daran zweifeln, wenn eine augenscheinlich passende Audi Felge auf einem Audi montiert ist. In 99% der Fälle wird die ja auch schon ab Werk drauf gewesen sein. Theoretisch könnte der TÜV das bei der HU in irgendwelchen Datenbanken recherchieren, aber die Mühe macht sich doch keiner.
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 16:16:46 Uhr:
Und zu den 20": Aber müsste im CoC nicht unter Punkt 52 alle für den Wagen zulässigen Felgengrößen stehen?
Nein. Es muss immer nur die Mindestgröße drin stehen. Audi schreibt zusätzlich teilweise noch die ab Werk montierte Größe rein.
Zitat:
@Twinni schrieb am 29. Juli 2020 um 17:55:30 Uhr:
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 16:16:46 Uhr:
... wenn ich jetzt die 19"-Audi-Felgen (ohne ABE und ohne Eintragung im Fahrzeugschein und ohne Kenntnis über meine CoC) montiert habe, wie weiß dann der TÜV bzw. die Polizei, dass diese zum Wagen passen und dafür zugelassen sind?
Polizei und TÜV wissen es nicht mit Sicherheit, da es aus den mitzuführenden Papieren gar nicht ersichtlich ist. Aber warum sollten sie daran zweifeln, wenn eine augenscheinlich passende Audi Felge auf einem Audi montiert ist. In 99% der Fälle wird die ja auch schon ab Werk drauf gewesen sein. Theoretisch könnte der TÜV das bei der HU in irgendwelchen Datenbanken recherchieren, aber die Mühe macht sich doch keiner.
Da stimme ich dir zu, aber letztendlich bin ich doch der Gelackmeierte, wenn ich einen missmutigen Beamten oder TÜV-Prüfer erwische. Ich kann es nicht nachweisen, dass die Radkombination zugelassen ist, aufgrund fehlender Eintragungen in den Papieren, sodass mir die Weiterfahrt bzw. erfolgreiche Prüfung verwehrt werden kann...
Also ich will da eigentlich auch nur auf der sicheren Seite sein, oder mache ich mir jetzt hier einfach einen zu großen Kopf über eine Sache, die so nie passieren kann?!
Zitat:
@Twinni schrieb am 29. Juli 2020 um 17:55:30 Uhr:
Zitat:
@Bubunudel schrieb am 29. Juli 2020 um 16:16:46 Uhr:
Und zu den 20": Aber müsste im CoC nicht unter Punkt 52 alle für den Wagen zulässigen Felgengrößen stehen?
Nein. Es muss immer nur die Mindestgröße drin stehen. Audi schreibt zusätzlich teilweise noch die ab Werk montierte Größe rein.
Dann habe ich aber immer noch einen Denkfehler oder den Sinn der CoC-Papiere nicht verstanden?!
Bisher habe ich das immer (auch hier im Forum) so verstanden, dass in den CoC-Papieren alle zulässigen Reifengrößen für das Fahrzeug stehen (z.B. auch hier: "Bei Neufahrzeugen können Sie alle zulässigen Rad- und Reifengrößen für ihr Fahrzeug in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder im COC-Papier ( Certificate of Conformity" - http://www.reifen-heise.de/reifen-abc-2/)
Ergo, die Kombinationen, welche dort nicht aufgelistet sind, sind durch Audi ersteinmal nicht freigegeben.
Am Beispiel des CoC von P.Panther weiter oben sind 17" werksseitig verbaut und dann unter Punkt 52 weitere 17", 18" und 19" angegeben - keine 20".
Und deine Aussage macht dann doch irgendwie auch keinen Sinn, oder?
Denn wenn lediglich die Mindestgröße einer bestimmten Rad-Kombination im CoC notiert werden muss, dann reicht doch pro Felgengröße z.B. nur eine Angabe (d.h. 1x Mindesgrößte 17", 1x Mindestgröße 18", etc.). Aber laut den CoC von P.Panther sind ja mehrere 17" und 19" angegeben.
Wie gesagt, ich möchte hier nicht nerven, ich will es wirklich nur verstehen, denn bei mir hat's noch nicht klick gemacht.
Hi @Bubunudel , ich versuche mal es dir zu erklären:
Eine COC/EGÜ ist immer fahrzeugbezogen und nur für das Fahrzeug gültig, das mit der FIN über einstimmt.
Die Kombinationen die P.Panther gepostet hat, sind bei jedem A5 (F5/B9) aufgeführt.
Dann gibt es noch die Sondergröße der Quattro AG (9x20 et 34),
20" ist nur eingetragen, wenn das Fahrzeug damit bestellt / ausgeliefert wurde.
Möchtest Du originale A5 Felgen in 20" montieren, müssen sie eingetragen werden.
Bei Zubehörfelgen sind die Auflagen im Gutachten maßgeblich.
Je nach et kann es sein, dass es reicht das Gutachten mitzuführen, oder sie müssen eingetragen werden.
Sollten noch Unklarheiten sein, einfach fragen.
Gruß Cokefreak