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Fragen zum LED-Tagfahrlicht & zum Nachrüsten von einer Armlehne

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 20:16

Hallo ,

Ich hätte mal ein paar fragen unzwar..

was ihr von diesen LED-Tagfahrlicht haltet ?

http://cgi.ebay.de/...21925309QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubehör?...|65:2|39:1|240:1318

Taugt so etwas überhaupt ?

Wenn ja hätte ich eine Frage zum anschluss,könnte ich die LED Lichter mit den Kabeln meiner Nebelscheinwerfer verbinden ? Das sozusagen beide über den einen Knopf im Cockpit bedient werden können?

Oder muss das seperat verkabelt werden?

Dann hätte ich noch eine Frage zum Nachrüsten einer Armlehne

Hab dazu auch noch einen Link :

http://cgi.ebay.de/...21184441QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubehör?...|66:2|65:12|39:1|240:1318

Taugen solche "Billigen" Armlehnen was oder sind die der totale schrott?

Naja ich bedanke mich schonmal im vorraus für eure Antworten und Meinungen

MFG

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16 Antworten
am 22. Januar 2009 um 20:57

Die LEDs sind nicht im Bereich der STVZO zulässig. Qualität gibts bei den originalen S6 oder Hella TFL ;)

tfl anschluss

2. Inkrafttreten:

§ 99 Abs. 5a KFG 1967 tritt mit 15. November 2005 in Kraft.

3. Zu verwendende Lichtquellen:

Als zulässige Lichtquellen sieht § 99 Abs. 5a KFG folgende Alternativen vor:

-- (normales) Abblendlicht

-- spezielles Tagfahrlicht (gemäß der ECE-Regelung Nr. 87):

Leuchten für Tagfahrlicht müssen automatisch eingeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet oder ausschaltet, in einer Stellung ist, die es ermöglicht, dass der Motor in Be-trieb ist. Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten. Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Dies gilt nicht, wenn mit den Schein-werfern kurze Warnsignale abgegeben werden.

Diese besondere Schaltung bzw. die Nachrüstung mit Tagfahrleuchten ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.

-- wie Tagfahrlicht geschaltetes Abblendlicht für die Verwendung bei Tag:

Die Schaltung muss wie beim speziellen Tagfahrlicht (siehe oben) ausgeführt sein. Bei dieser Schaltung gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und 4 KFG, nämlich dass die Begrenzungs-leuchten und die Schlussleuchten sowie die Kennzeichenleuchten mit dem Abblendlicht mitleuch-ten müssen, nicht.

Diese besondere Schaltung ist nicht anzeigepflichtig im Sinn des § 33 KFG.

Schaltungen oder Einrichtungen, die die Helligkeit des Abblendlichts auf einen für das Abblendlicht unzulässigen Wert absenken* (Dimmung), sind nicht erlaubt.

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 12:30

Danke schonmal für die Aufklärung !

Nun sind meine Fragen aber noch nicht ganz beantwortet.

Also könnte ich die Anschlusskabel des LED-Tfl an die Kabel meiner Nebelscheinwerfer anknüpfen oder müssen diese eine sperate Stromquelle haben?

Und wie siehts mit der Armlehne aus ? Hat da jemand erfahung mit?

Mir ist noch etwas einfallen wo ich nicht wirklich ahnung von habe unzwar wollte ich neue mir neue Abblendlicht,-Nebelscheinwerfer(Sind im Hauptscheinwerfer intigriert)und Standlicht Birnen einbauen.

Solche mit Xenon "Optik" nun weiß ich aber nicht wirklich welche ich bei mir einbauen muss? Kann mir da jemand vielleicht helfen?

Vielen Dank :)

am 23. Januar 2009 um 12:41

also mit der armlehne kann ich dir schon was dazu sagen lass die finger von dem billig zeug und kauf dir lieber ein originales 1 hält das 100 mal besser ,bei den billigdinger is das befestigen ein schrott und wenn du den arm drauflegst bricht die hälfe auseinander -.- deshalb hab ich auch zum ori gegriffen zahlst bisschen mehr aber hält heute noch :)

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Sauger

also mit der armlehne kann ich dir schon was dazu sagen lass die finger von dem billig zeug und kauf dir lieber ein originales 1 hält das 100 mal besser ,bei den billigdinger is das befestigen ein schrott und wenn du den arm drauflegst bricht die hälfe auseinander -.- deshalb hab ich auch zum ori gegriffen zahlst bisschen mehr aber hält heute noch :)

Okay alles klar.. Danke schonmal für den Tip

 

am 23. Januar 2009 um 12:57

für das is dass forum ja da :)

Zitat:

Original geschrieben von yannickS

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Sauger

also mit der armlehne kann ich dir schon was dazu sagen lass die finger von dem billig zeug und kauf dir lieber ein originales 1 hält das 100 mal besser ,bei den billigdinger is das befestigen ein schrott und wenn du den arm drauflegst bricht die hälfe auseinander -.- deshalb hab ich auch zum ori gegriffen zahlst bisschen mehr aber hält heute noch :)

Okay alles klar.. Danke schonmal für den Tip

Die originalen sind halt schon ganz schön teuer.

Die von Kamei sind auch super und nicht so teuer.

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von Don Simon

Zitat:

Original geschrieben von yannickS

 

Okay alles klar.. Danke schonmal für den Tip

Die originalen sind halt schon ganz schön teuer.

Die von Kamei sind auch super und nicht so teuer.

"Billig" sind die ja leider auch nicht wirklich :P aber naja lieber etwas mehr investieren als dann nur Schrott zu haben :)

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 13:39

Habt ihr vielleicht noch ein paar hilfreiche Tips/Antworten zu meinen anderen fragen?

am 23. Januar 2009 um 13:53

mitt denn tagfahrleuchte würd ich dir die von der firma mattig empfehlen :) www.mattig.de

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 14:13

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Sauger

mitt denn tagfahrleuchte würd ich dir die von der firma mattig empfehlen :) www.mattig.de

Hmm also ich habe auf der Seite leider keine LED-Tagfahrleuchten gefunden :confused:

am 23. Januar 2009 um 14:21

ja kann sein hab sie auch grade nicht gefunden ich hab sie mir in katalog bestellt sind auch eintragungsfrei und stvo zugelassen hier mal die artikel nummer 1999 9900 2090 kosten 90€

Die TFL müssen zugelassen sein E Nummer

und müssen eine Spezielle schaltung haben siehe gesetzes text oben

an die leitung vom nebler leider nich zugelassen

Themenstarteram 23. Januar 2009 um 17:03

Zitat:

Original geschrieben von Audi-Sauger

ja kann sein hab sie auch grade nicht gefunden ich hab sie mir in katalog bestellt sind auch eintragungsfrei und stvo zugelassen hier mal die artikel nummer 1999 9900 2090 kosten 90€

Also finden tu ich sie auch nicht mit der Artikelnummer aber danke für die Mühe

Zitat:

Original geschrieben von opelfreak.de

Die TFL müssen zugelassen sein E Nummer

 

und müssen eine Spezielle schaltung haben siehe gesetzes text oben

 

an die leitung vom nebler leider nich zugelassen

Achso okay.. also sie ist nicht zulässig aber es wäre "möglich" es so zu schalten ?:confused:

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