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Fragen zur Regulierung und Vorgehensweise bei geklärter Schuldfrage

Themenstarteram 8. April 2023 um 9:13

Hallo an alle!

Mir ist einer in der vergangenen Woche hinten reingefahren und gibt zu, dass er schuldig ist. Den ganzen Vorfall hat er bereits seiner Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat bereits versucht, mich zu erreichen.

Da es der erste fremdverschuldetete Unfall ist, bin ich diesbezüglich sehr unerfahren. Mein Bekannter hat mir empfohlen, die Kontaktierungsversuche von der gegenerischen Versicherung zu ignorieren und direkt einen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Mit dem Gutachten soll ich dann direkt ein Forderungsschreiben an die Versicherung schicken. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.

Lohnt es sich trotz dessen einen Anwalt einzuschalten? Und würdet ihr den Vorfall so abwickeln wie vom Bekannten empfohlen?

Viele Grüße

Max

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19 Antworten

Immer eigenen Gutachter beauftragen da Haftpflichtachaden. Anwalt steht dir ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Versicherung zu aber kannst ja erstmal ohne machen. Desweiteren steht dir eine Unkostenpauschale zu. Die Versicherung schickt dir einen Fragebogen den du ausfüllen musst. Polizei hat den Unfall aufgenommen?

Lohnt es sich trotz dessen einen Anwalt einzuschalten? Ja, den darf die gegn. Versicherung nämlich zahlen.

Und würdet ihr den Vorfall so abwickeln wie vom Bekannten empfohlen? Ja, wobei die Frage Gutachten abhängig von der Schadenhöhe ist. Grob unter 1.000,- € dann reicht ein Kostenvoranschlag, darüber kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen.

Wenn du den Schaden fiktiv abrechnen möchtest, wird die MwSt. auf die voraussichtlichen Rep.-Kosten nicht erstattet.

"die Kontaktierungsversuche von der gegenerischen Versicherung zu ignorieren"

Vielleicht braucht die gegnerische Versicherung noch Daten von dir?

Du willst doch was von denen, und dann ignorieren der Kontaktaufnahme.

Logisches Denken kann man nicht lernen.

Viel Erfolg beim ignorieren.

Themenstarteram 8. April 2023 um 9:27

Ja, der Schaden lässt sich schwierig beziffern. Laut meinem Bekannten schätzt er den Schaden auf mindestens 1500€, da die gesamte Heckstoßstange neu lackiert werden müsste. Also einen auf jeden Fall einschalten?

Ja, Gutachter und Anwalt sind da sinnvoll.

Ist dein Bekannter vom Fach? Wenn ich die Schätzungen in Unfallanzeigen sehe und dann die Gutachten, da können selbst Polizeibeamte den Schaden nicht annähernd richtig schätzen.

Muss nur neu lackiert werden oder sind auch Teile richtig beschädigt?

Was für ein Auto ist denn betroffen - incl. Alter und km-Stand?

Themenstarteram 8. April 2023 um 9:40

Golf 7 weniger als 10 Jahre alt, Heckstoßstange mit oberflächlichen und tieferen Kratzern (keine Delle).

Da Autos bekanntlich noch nicht sprechen können (außer K.I.T.T.) hab das Thema mal umbenannt

In den vergangen Jahren bin ich gut damit gefahren der Werkstatt meines Vertrauens die Reparatur und Schadensabrechnung, mit den Versicherungen, in Auftrag zu geben.

Ergo, Auftrag erteilen und Schadensabrechnung abtreten.

MfG kheinz

Wenn man seine Wartungen/Reparaturen von seiner BMW-Vertragswerkstatt machen lässt, würde ich den Schaden von denen richten und regulieren lassen (also Abtretung, wie vom Vorschreiber empfohlen).

Kontaktversuche der gegnerischen Versicherung zu ignorieren, ist mehr als unklug. Man kann doch miteinander reden oder zumindest in Erfahrung bringen, was sie wollen ;)

Zitat:

@max-b schrieb am 8. April 2023 um 11:13:25 Uhr:

Lohnt es sich trotz dessen einen Anwalt einzuschalten? Und würdet ihr den Vorfall so abwickeln wie vom Bekannten empfohlen?

Wenn du fachlich nicht versiert bist, deine Ansprüche zu kennen und deine Forderungen selbst geltend zu machen, spricht da nichts dagegen. Ich empfehle dann nur, selbst einen Anwalt zu suchen und nicht unbedingt auf Empfehlungen des Gutachters oder der Werkstatt einzugehen. Aber letztlich muss das jeder selbst entscheiden.

Es ist durchaus sehr klug, die Kontaktversuche der gegnerischen Versicherung zu ignorieren.

 

Diese versuchen nämlich gern die Bagatellgrenze in schwindelerregende Höhe zu treiben um den Gegner in das eigene Schadenmanagment zu bringen um Kosten wie zb Gutachter zu sparen.

 

Also zuerst einmal zum Gutachter, dann entscheiden was mit dem Schaden passieren soll und dann entsprechend, evtl nach Rückmeldung hier, zu entscheiden was sinnvoll ist.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 8. April 2023 um 14:54

Das mit dem Gutachter ist jetzt klar. Nur die Frage mit dem Anwalt stellt sich mir noch...

Aber erstmal zum Gutachter gehen und dann eine Summe genannt bekommen. Wenn diese sehr hoch ist oder die Gegenseite dies nicht akzeptieren möchte=> Anwalt einschalten?

Habe ich das jetzt so richtig verstanden? Kann man sich hinsichtlich der KFZ-Gutachter auf Google Bewertungen verlassen?

Vielen Dank schonmal :)

Zitat:

@steini111 schrieb am 8. April 2023 um 16:39:49 Uhr:

Es ist durchaus sehr klug, die Kontaktversuche der gegnerischen Versicherung zu ignorieren.

Diese versuchen nämlich gern die Bagatellgrenze in schwindelerregende Höhe zu treiben um den Gegner in das eigene Schadenmanagment zu bringen um Kosten wie zb Gutachter zu sparen

Ja, die Welt ist ja soooooo schlecht und ALLE wollen unbedingt unsere Existenz vernichten ...

Du weißt doch gar nicht, was die gegnerische Versicherung will. Vielleicht fehlt nur ein wichtiges Detail. Wenn sie dann etwas wollen, was mir nicht gefällt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.

Kein Wunder, dass heutzutage Bagatellschäden gleich in Richtung vierstellig gehen.

Es geht um einen 9-jährigen Golf, der nicht aussehen wird, wie direkt vom Band. Wie der TE schrieb, ohne hinterließ der Unfall noch nicht mal eine Delle.

Die VW-Werkstatt hat damit mehr Erfahrung, als die meisten Kumpels, die man so hat. Zumundest wäre ich schon längst dort gewesen und hätte mal um deren Meinung und Rat gefragt.

Wie war denn der Bumms? Weich (max 5 km/h) oder hart wie Beton?

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