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Frontscheibe gerissen

Themenstarteram 24. Dezember 2006 um 13:08

Hab letzte woche meine Scheibenwischer gewechselt und da ist mir das Scheibenwischergelenk (ohne Scheibenwischer) auf die Frontscheibe geknallt mit dem Ergebnis, dass ich jetzt 3 Risse in der Scheibe habe (ca 10 cm)

Weiß einer von euch wie das Repariert werden kann (harz bzw Austausch) und wie das mit den Kosten ist?? (ich hab Vollkasko)

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12 Antworten

hi du....reparieren ist bei der größe schlecht....vermute ich mal...klingt ja schon nach großen rissen...im sichtfeld wird soweit ich weiß eh nicht repariert....würde mich da aber mal an den autoglaser deines vertrauens wenden.....

zur vollkasko..die übernimmt doch eh die kosten bei glasschäden...wie das allerdings bei selbstverursachten schäden gehandhabt wird weiß ich leider nicht 100%

frohes fest

heiko

Themenstarteram 24. Dezember 2006 um 14:55

wahrscheinlich werde ich wohl nicht drum herum kommen und werde wohl die Scheibe ersetzen lassen müssen und die Kosten dafür selbst tragen...

wisst ihr was so ne scheibe kostet???

bzw. wenn ich das über die Versicherung laufen lasse zahle ich die Selbstbeteilung aber werde bestimmt auch hochgestuft oder??

P.S. ist zum Glück auf der Beifahrerseite passiert und eben ganz unten, von daher schränkt es meine Sicht nicht ein aber der TÜV wird das eh beanstanden?!

ASTRA G SOLAR.REFLECT Scheibe

 

Ws-scheibe 288,00

leisten 40,28

kleber 35,05

clipse 1,14

hilfsstoffe 7,20

altglasentso 4,31

mont-arbeitswert 140,07

Netto- Betrag 516,05+MwSt=598,62

Zitat:

Original geschrieben von PsHeiko

zur vollkasko..die übernimmt doch eh die kosten bei glasschäden...

Moin,

das ist Unsinn. Nur die Teilkasko übernimmt Glasschäden, egal ob Frontscheibe oder Rücklicht.

Sollte eine Reparatur der Scheibe (in diesem Fall nicht) möglich sein, übernimmt i.d.R. der Versicherer eine eventuelle Selbstbeteiligung. Muss ausgetauscht werden, bleibt man leider auf der SB sitzen.

Gruß

Andre

Themenstarteram 25. Dezember 2006 um 13:19

ich hab ne selbstbeteiligung bei TK über 150€ ok die sind dann sicher weg...

Nur meine Frage; werde ich dann auch hochgestuft?? oder behalte ich meine SFK???

Hi...

du wirst nicht hochgestuft,es bleibt alles beim alten.

Du kannst die Scheibe auch bei ATU machen lassen (da kommt eine Firma die das macht),da bezahlst du die 150€ SB bekommst aber einen 75€ einkaufsgutschen für den näachste rep.oder einkauf.

Themenstarteram 25. Dezember 2006 um 21:40

wow danke für den tollen Tipp...

ok dann beruhigt, dass ich nicht noch hochgestuft werde, dann "hält sich dann ja noch in Grenzen"

Nur das bei ATU leider auch viel mist gebaut wird wie ich feststellendurfte.

Das ist im übrigen glaube Carglass die bei ATU die Scheiben machen.

Frontscheibe bei nem Arbeitskollegen wurde bei ATU getauscht und war nicht dicht.

Man sollte meinen das sowas einmalig ist aber nein,

die Jungs haben DREI anläufe gebraucht bisses dicht war.

Sprich dreimal scheibe raus und mit neuem dichtgummi wieder reingeklebt.

Ich lass meine scheiben grundsätzlich inner Fachwerkstatt machen.

Wobei das mitlerweile auch bei einigen von carglass gemacht wird.

Bei Glassbruch zahlt die Versicherung die Reperatur abzüglich der SB.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

du wirst nicht hochgestuft,es bleibt alles beim alten.

Du kannst die Scheibe auch bei ATU machen lassen (da kommt eine Firma die das macht),da bezahlst du die 150€ SB bekommst aber einen 75€ einkaufsgutschen für den näachste rep.oder einkauf.

Trotz bestehender einstweiliger Verfügung und laufender Gerichtsverhandlung macht diese Unternehmen weiter mit diesen unlauteren Machenschaften.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Hallo,

also ich hatte das gleiche Problem und hab mich dann doch für carglass entschieden. Die haben bei mir saubere arbeit geliefert. Ich musste mich allerdings durchkämpfen bis ich den richtigen rechnungsbetrag zahlen durfte. Ich wollte eine teurere scheibe und diese natürlich auch selbst zahlen. Der gute mann im Büro hatte dann aber "ganz aus versehen" die teurere scheibe komplett der Versicherung in rechnung gestellt. Ich mag sowas nicht, daher bat ich ihn doch eine korekte rechnung zu ersellen was Ihm unmöglich war. zu guterletzt hat er es dann handschriftlich geändert und wollte am nächsten tag das mit meiner Versicherung klären.

Ich werd mich da aber nochmal erkundigen, nicht das die Scheibe doppelt bezahlt wird.

Ich find das echt nicht OK, wenn die TK da für solche Sachen missbraucht wird, mann hat nunmal 150 SB vereinbart und basta !

Wenn einer mal wegen so ner kleinigkeit zum versicherungsbetrüger gestempelt wird dann dürfte dass das letzte auto sein was er auf seinen Namen zulassen kann. Und das ist mir für nen betrag von 75 EUR einfach zu heiß

Aber halt jeder wie er mag, nur nicht irgendwann Weinen das er keine Versicherung mehr bekommt.

Grüße

Steini

Also das was ATU macht ist kein Betrug bzw. anstiftung,der Kunde bezahlt doch die volle SB bekommt halt im gegenzug nen gutschein die er aber nicht mit der Scheibe verrechnen kann sondern für was anderses nutzen kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

 

Trotz bestehender einstweiliger Verfügung und laufender Gerichtsverhandlung macht diese Unternehmen weiter mit diesen unlauteren Machenschaften.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbewerb nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

Also das was ATU macht ist kein Betrug bzw. anstiftung,der Kunde bezahlt doch die volle SB bekommt halt im gegenzug nen gutschein die er aber nicht mit der Scheibe verrechnen kann sondern für was anderses nutzen kann.

Ich gehe davon aus, dass die Urteile gerade im Bezug auf Zugaben in Form von Gutscheinen nicht gelesen wurden.

Denn dort ist es eindeutig geschrieben.

Als kleine Insiderinfo noch zusätzlich :

Gegen dieses Unternehmen wurde bereits Bezüglich der Gutscheine eine Einstweilige Verfügung erlassen, somit sie dies eigentlich nicht mehr praktizieren dürften. Lediglich dürfte der Gewinn durch diesen Unlauteren Wettbewerb wahrscheinlich höher sein, als die Strafe, die man dafür auferlegt bekommen könnte.

Die Gerichtsverhandlung gegen ATU dauert derweil noch an.

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