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Ganzjahresreifen auf 17 Zoll Felgen max Index V

Mercedes B-Klasse W247
Themenstarteram 16. Februar 2021 um 19:33

Hallo zusammen, fahre seit einer Woche einen B 250 Modellreihe W247. Bin bis jetzt sehr zufrieden. Läuft halt wie er soll. Ein Problem habe ich aber. Der Händler hat auf meinen Wunsch den Wagen auf Ganzjahresreifen umgerüstet. Zu Hause nach genauerer Prüfung gesehen das die Reifen nur den Geschwindigkeitsindex V haben. In dem KFZ Schein ist W eingetragen. Das hat auch alles seine Richtigkeit, da in der Reifengröße 205/55 R17 keine Marken Reifen in W erhältlich sind. Müsste jetzt halt einen Aufkleber mit max 240 anbringen. Da ich aber im Urlaub gerne nach Italien fahre, gibt es dann doch ein Problem. Im Sommer müssen da im Gegensatz zum Winter die Reifen unbedingt den Index vom Schein haben. Im Winter halt nicht. Hat jemand schon Erfahrungen ob da so heiss gekocht wie gegessen wird. Also die Strafen sehr hoch sind? Oder doch eher mit 50 Euro erledigt. In einem Land mit 130 km/h max Tempo sollten doch 240km/h ausreichen. Aber ? Wie auch immer, denkt daran wenn ihr auch die 17 Zoll Felgen habt. Die 225 auf 18 Zoll giebt es ohne Probleme auch in W. Das ist wirklich ärgerlich. Liebe Grüße Disse

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16 Antworten

Ein sehr interessanter und wichtiger Beitrag!

Wenn man sich - so wie ich - aufgrund dessen erstmals mit der Problematik näher befasst, kann man deine Sorge gut verstehen. Man liest von Strafzahlungen in Höhe von 419 bis 1.682 Euro, die zwar bei sofortiger Zahlung "deutlich reduziert werden können" - aber es droht auch die "Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen" (Quelle: ÖAMTC, ADAC, Landesamt für Kraftfahrzeuge der Provinz Bozen).

Ok, ich habe (noch) keine Reifen mit geringerem Geschwindigkeitsindex am Auto - weiß aber nun, worauf ich ggf. zukünftig achten muss.

Interessante Frage. Also, ein Ganzjahresreifen ist ja zunächst mal ein Winterreifen. Wenn also der Aufkleber am Armaturenbrett klebt bzw. der Limiter im MBUX eingestellt ist, sollte zumindest in D dem Gesetz genüge getan sein.

Aber, soweit mir bekannt, ist es in IT nicht zulässig, im Sommer mit Winterreifen zu fahren. Die Frage lautet also, was sagt die italienische STVO bzgl. der Verwendung von Ganzjahresreifen?

Ich würde mal den ADAC fragen.

 

Themenstarteram 17. Februar 2021 um 20:51

Hallo,

der ADAC sagt genau das was oben RalphaE gepostet hat. Das es diese Vorschrift gibt ist also sicher. Ob Sie

angewendet wird ist dann eher die Frage. Ich denke das man nicht extra darauf hin kontrolliert wird. Aber wenn doch

sieht es nicht gut aus. Auch 100 Euro Strafe wären zu verkraften aber den Versicherungsschutz zu verlieren dann doch nicht mehr. Also Italien Verbot für den Wagen. Werde beim ADAC mal anfragen wie es mit der Versicherung in diesem Fall aussieht.

LG Disse

Hab mal Tante Google bemüht:

https://www.adac.de/.../

Der freundliche Fahrlehrer weist seine Fahrschüler im Technikunterricht auf z.B. genau diesen Umstand hin.

Ausprobieren halte ich für gefährlich, denn dass die Italiener schnell ein Fahrzeug sicherstellen bis es den Regeln entspricht, stimmt. Da kenne ich auch Beispiele aus der 2-Rad Welt.

Bedenkt bei den Strafen folgendes:

- Geldbuße für das Vergehen

- Abschleppkosten um das Fahrzeug zur Sicherstellungsverwahrung zu bringen

- Standgebühr für Zeit die Sicherstellung

- Kosten für hier z.B. 4 x korrekte Reifen (und ihr dürft ja nicht mit dem Wagen zur Werkstatt fahren)

Was das alles kostet, da könntet ihr locker 2 - 3 Satz Sommer-/Winterräder für nutzen.

Nur mal so, in Italien ist das Loslassen des Lenkers beim Motorrad während der Fahrt verboten. Bußgeld ca. 1.400,- €. Wer von euch zwar kein Motorrad fährt, aber schon einmal gesehen hat, dass sich Motorradfahrer mit der linken Hand grüßen, der sollte mal darauf achten, wie das in einigen anderen Ländern ist. Dort grüßt man mit dem linken Fuß, eben aufgrund der hohen Strafen. Da ich das Bußgeld nicht ausprobieren will, mache ich ihnen das einfach nach.

Es darf aber jeder auch nach dem Motto "no risk, no fun" fahren. ;)

Hallo Jens,

mein 1er ist zwar schon in die Jahre gekommen, aber freihändig fahren ist hier auch nicht erlaubt,

noch nicht mal mit dem Fahrrad!

War damals 1. Fahrstunde!:D:D:D

 

Nur das es hier, wenn dann mit nur 5 € ?? Bußgeld belegt werden kann...

Ich bin aber hier kein Fachmann, und möchte auch nicht den Zeigerfinger erheben...

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 19. Februar 2021 um 15:24:24 Uhr:

aber freihändig fahren ist hier auch nicht erlaubt

Ich meinte auch nicht freihändig, sondern die "linke Hand zum Gruße" ;)

Gruß Jens

Allet jut!

Fahre ewig und drei Tage mit Ganzjahresreifen und jedes Jahr nach Italien, meistens mit Wohnwagen, da habe ich auch Ganzjahresreifen drauf , wegen Wintercamping . Da habe ich mir noch nie einen Kopf drum gemacht . Die Re nnleitung hat mich aber auch noch nie kontrolliert. Muss ich zugeben . Das Winterreifen im Sommer verboten sind weiß ich , aber Ganzjahresreifen?

Zitat:

@DBB247 schrieb am 21. Februar 2021 um 06:43:41 Uhr:

Fahre ewig und drei Tage mit Ganzjahresreifen und jedes Jahr nach Italien, meistens mit Wohnwagen, da habe ich auch Ganzjahresreifen drauf , wegen Wintercamping . Da habe ich mir noch nie einen Kopf drum gemacht . Die Re nnleitung hat mich aber auch noch nie kontrolliert. Muss ich zugeben . Das Winterreifen im Sommer verboten sind weiß ich , aber Ganzjahresreifen?

Nein sind erlaubt, wenn der Geschwindigkeitsindex stimmt, also gleich oder höher ist, wie in den Papieren angegeben.

In der Frage ging es ja um Reifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex, wie in den Papieren angegeben haben.

Dem Fragesteller rate ich, im KI die Geschwindigkeit auf 240Km/h zu begrenzen!

Grund: Wenn man schneller fährt, wie die Reifen vertragen, können sie Platzen!

Und in den Papieren steht "W", das sind 270Km/h, "V" geht aber nur bis 240KM/h, also 30Km/h weniger.

Das könnte übrigens bei der HU auch eine Rolle spielen, falls der Prüfer die Reifenbezeichnung prüft!

Denn auch hier muss drauf sein, was in den Papieren steht!

Themenstarteram 21. Februar 2021 um 19:05

Beim TÜV gibt es keinen Ärger. In Deutschland und den meisten EU Ländern dürfen Winterreifen einen niedrigeren Index haben, auch im Sommer. Es muss nur die Geschwindigkeit entsprechend begrenzt werden. Im Winter gilt das auch in italien. Nur dort halt im Sommer nicht. Habe einen Eintrag gefunden das 2014 das Verbot nur bis Index Q ging. Weil man ja sowie nicht schneller fahren darf. Aber es ist wohl jetzt so, das rigoros im Sommer der Index der Reifen dem Schein entsprechen muss. Habe auch versucht den original Text der Vorschrift zu googeln. Kann nichts in Deutsch finden. Werde wohl mal einen Italiener fragen müssen. Sehe jetzt nur die Lösung, diese Felgen / mit 300 km gefahrenen Reifen zu verkaufen und für ca. 1500 bis 2000 Euro andere Felgen und Reifen zu kaufen. Oder die nächsten Jahre mit diesem Auto nicht nach Italien zu fahren. Die Wahrscheinlichkeit aufzufallen ist sehr gering. Aber wenn doch? Mann sollte es halt wissen. LG Disse

Vielleicht wendet man sich einfach mal an die italienische Botschaft oder an Konsulat.

Dort müsste man doch genaue Auskunft darüber erhalten.

Laut ADAC gibt es da keine Ausnahmeregelung!

Außer zwischen 15. Oktober und 15. Mai. denn in dem Zeitraum gelten Ganzjahresreifen als Winterreifen, sofern sie die richtige Kennzeichnung dafür aufweisen.

Ansonsten muss der Geschwindigkeitsindex drauf sein, der in den Papieren steht.

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