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Garantie gerissene Windschutzscheibe

Audi
Themenstarteram 25. September 2017 um 8:52

Hey Leute!

 

Ich habe im Juni 2017 einen A4 gekauft Bj. 2015.

 

Ich habe am Samstag beim sauber machen des Autos mit erschrecken einen 20-30 cm großen Riss in der Windschutzscheibe festgestellt....:(

 

Der Riss stammt nicht von einem Steinschlag!

 

Ich habe festgestellt, dass die Scheibe bereits ausgetauscht wurde.

 

Ich hab mich jetzt an das Autohaus zwecks Garantie gewandt und bekomme einfach gesagt das man nach 3 Monaten keinen Steinschlag ausschließen könnte und somit keine Garantie da greife und ich es über die Kasko machen müsste.

 

Kennt sich da jemand aus? Ich sehe es nicht ein das es über die Kasko abgerechnet wird, da es sich dabei nicht um einen Steinschlag handelt sondern um einen Materialfehler oder das es nicht richtig montiert wurde oder so...

Eine Scheibe reißt doch nicht einfach so!

 

Gruß

Rebecca

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14 Antworten

Völlig richtig die Scheibe geht nicht von alleine kaputt. Wenn du es beim Kauf nicht bemerkt hast, kann der Verkäufer dir nicht helfen also Beweislast ist bei dir und ehrlich gesagt sehe keine Chance zu beweisen

Ich würde an deiner Stelle Scheibe über die Kasko wechseln lassen

Da wirst du Pech haben mit Garantie. Da reicht der kleinste Einschlag in der Scheibe.

Mitunter ist der Einschlag mit freiem Auge gar nicht sichtbar.

Wenn du Kasko hast, dann lass es über die Kasko reparieren.

Eben nicht, die Beweislast liegt beim Verkäufer im ersten Jahr, eventuell gab es ja auch schon vorher einen Steinschlag der zu diesem Riss führte. Doch wenn der Händler sich quer stellt, steht der Aufwand und Stress das einzufordern kaum in einem Verhältnis. Daher würde ich auch zur Teilkasko raten.

Themenstarteram 25. September 2017 um 14:05

Wenn man es darauf anlegen würde, kann man doch bestimmt rausfinden ob es sich wirklich durch einen Steinschlag verursachten Schaden handelt oder ob es sich evtl um einen Materialfehler handelt...

Immerhin wurde die Scheibe im März diesen Jahres beim Vorbesitzer erst getauscht, wie ich erst jetzt erfahren habe...

Die Kosten für einen Gutachter/Sachverständigen sind bei weitem höher als der SB der Kaskoversicherung.

Mag sein, dass die Scheibe im März getauscht wurde. Ein kleiner Einschlag und die Scheibe ist vorgeschädigt/geschwächt. Deswegen muss noch kein Riss da sein.

Dann kommen halt die äusseren Einflüsse wie kalt/warm dazu und die dynamischen Bewegungen des Fahrzeuges und irgendwann ist dann der Riss da.

Lass es über die Kasko machen und gut ist.

Genau, sollte wenig bis nichts kosten.

Natürlich nur bei Audi.

Wenn das Autohaus klug ist repariert es den Schaden auf Kosten deiner Teilkasko-Versicherung und händigt dir anschließend einen Gutschein in Höhe der Selbstbeteiligung aus.

Ich sehe keinen Grund dafür das der Händler es machen soll, der Käufer hat das Fahrzeug mit heiler Windschutzscheibe vom Platz gefahren. Eine Windschutzscheibe kann jederzeit und überall einen Riss bekommen, es braucht nicht viel ein Schlagloch oder eine holbrige Strasse reicht schon aus. Daher sollte er es einfach von der Kaskoversicherung bezahlen lassen.

Gemäß der Gewährleistungsvorschriften muss der Verkäufer in den ersten 6 Monaten ab Gefahrübergang nachweisen, dass er dir ein mangelfreies Auto verkauft hat und nicht andersherum. Ich denke, die Tatsache ließe sich durch Sachverständigengutachten auch relativ einfach beweisen.

Solche Schäden können nämlich auch durch einen falschen Einbau oder eine fehlerhafte Scheibe auftreten.

Wenn du dir annähernd sicher bist, dass es nicht durch einen Steinschlag passiert ist oder gar rechtsschutzversichert bist: Ab zum Anwalt und lass es auf eine Beweisaufnahme ankommen. Falls nicht, ist es aufgrund des Kostenrisikos wohl wirtschaftlicher, einfach die (150€?) SB zu zahlen und sich keinen Stress anzutun.

 

Zitat:

@Opel_GTC schrieb am 26. September 2017 um 07:53:33 Uhr:

Wenn das Autohaus klug ist repariert es den Schaden auf Kosten deiner Teilkasko-Versicherung und händigt dir anschließend einen Gutschein in Höhe der Selbstbeteiligung aus.

Das wiederum wäre ein Versicherungsbetrug und sicher sehr unklug.

Bei weitem nicht alles fällt unter die Garantie, man sollte schon mal die Klauseln durch lesen. Eine Bremsscheibe oder Bremsbeläge sind auch Verschleissteile, und fallen nicht in die Garantie sofern sie bei Verkauf noch ausreichent gut waren.

Wie hier schon nachzulesen: Austauschen lassen und fertig. Alles andere ist Quatsch und bringt nichts.

Also wegen 150 Euro SB in der Teilkasko würde ich kein Klageverfahren anfangen mit Gutachter und allen drum und dran.

Das ist der Grund warum Carglass trotz seiner lumpigen Qualität so groß werden konnte.

Bei mir beißen die jetzt auf Granit. Die Klage ist anhängig. Das nehme ich mittlerweile sportlich... die werden verlieren.

Sowas dämliches wie diesen Haufen habe ich schon lange nicht mehr erlebt. Wenn das Thema durch ist werde ich mal einen Blog mit dem kompletten Schriftverkehr veröffentlichen. Der wird zum aufregen sein, aber auch lustig.

Zitat:

@Chrisr14 schrieb am 26. September 2017 um 10:19:32 Uhr:

Das wiederum wäre ein Versicherungsbetrug und sicher sehr unklug.

Das mit dem Gutschein sehe ich eher als Grauzone, habe ich in dieser Form sogar schon bei den großen Glasketten erlebt.

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