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Garantie Hochvoltbatterie.
Kann jemand hier fundiert mitteilen wovon die Garantie von 8 Jahren / 100.000 Km abhängt?
Müssen dazu zwingend alle Inspektionen gemacht werden?
Wo müssen diese Inspektionen gemacht werden, bei Smart oder freie Werkstatt.
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41 Antworten
Zitat:
@Moritz_S schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:05:12 Uhr:
Kann jemand hier fundiert mitteilen wovon die Garantie von 8 Jahren / 100.000 Km abhängt?
Müssen dazu zwingend alle Inspektionen gemacht werden?
Wo müssen diese Inspektionen gemacht werden, bei Smart oder freie Werkstatt.
Steht alles im Batterizertifikat.
Das Batteriezertifikat gibts hier:
https://...s.smart.mercedes-benz.com/.../...t%20ED_alle-Sprachen_3.pdf
Das Zertifikat ist mir bekannt.
Zitat daraus: „Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Leistung ist, dass alle Wartungsvoraussetzungen entsprechend den Vorgaben der Daimler AG erfüllt sind und am Fahrzeug nachträglich kein Chiptuning oder ähnliche Maßnahmen durchgeführt wurden.“
Der Meister bei DC hat auf meinen Wunsch den SOH beim ersten Service auslesen lassen, hat mir aber vorher bereits mitgeteilt, dass keine Batteriedaten beim Service ausgelesen werden, ist nicht mehr vorgesehen. Sie haben es dann trotzdem gemacht, Ergebnis: Nur Infos mit denen DC nichts anfangen kann wurden ausgespuckt, nicht einmal ein i.O. kam raus.
Wenn die Batterie nicht bei den Inspektionen geprüft wird, wo ist dann bitte der kausale Zusammenhang die Garantie abzulehnen, wenn die Batterie nach 3 Jahren abraucht. Da konnte man mir der Meister auch keine Erklärung geben. Naja, der Luftdruck wurde geprüft, ein Filter gewechselt, der Unterboden angesehen, ob noch alles da ist, ach, fast vergessen, er wurde noch gewaschen, ich bin begeistert. Das alles scheint ja wichtig für die Garantieerhaltung zu sein. Smart hinterläßt einen staunenden Kunden…
Soweit mir das Mal erzählt wurde ist das wichtigste wohl die Überprüfung der 12V Batterie und der Tausch der selben alle 3 Jahre, ein Defekt der 12V Batterie soll wohl negativ auf die HV Batterie wirken.
Da die Batteriegarantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, steht es ihm frei, die Garantiebedingungen festzulegen, die Du mit dem Kauf des Fahrzeugs akzeptiert hast.
Jegliches Nachverhandeln über evtl. kausale Zusammenhänge ist somit nicht zielführend, auch wenn sie unlogisch sind.
Letztlich steht es den Vertragspartnern frei die Bedingungen zu akzeptieren oder eben nicht.
Rechtlich dürfte daran wenig zu rütteln sein.
Davon ausgenommen ist die gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre, wo die Bedingungen für den Verbraucher besser sind.
Die Daimler AG (Hersteller) garantiert über
die verkaufende Daimler Landesvertriebsorganisation (Garantiegeber) dem Käufer eines
smart electric drive (Garantienehmer) nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen, dass
die maximale Batteriekapazität der Hochvoltbatterie trotz Erfüllung der Wartungs-,
Lade-, und Lagerungsvorgaben der Betriebsanleitung im Hinblick auf die Hochvoltbatterie nicht weniger als 36 Ah beträgt.
Wenn du Verdacht hast, dass es weniger als 36Ah Stunden ist, dann müssen sie es prüfen.
Mir hat man erzählt dass die Jährliche Batterieprüfung pflicht für das erlangen einer Garantie ist.
So wie ich es von KFZ Herstellern kenne werden Sie Dir aber mit Sicherheit die Garantie verweigern wenn Du den restlichen Service nicht auch pünktlich machst.
Zitat:
Wenn du Verdacht hast, dass es weniger als 36Ah Stunden ist, dann müssen sie es prüfen.
Wieviel Ah hat denn der Kleine als Neuwagen?
Die Antwort ist Ausnahmsweise nicht 42 sondern 52 Ah.
Ja, unter 70% soll es in 8 Jahren nicht fallen. Dann wären es 52Ah und ja 70% sind dann 36Ah. Ich denke sowas muß man schon merken. Wir wissen dass es im Sommer 150km mit voller Batterie normal ist. Im Winter ist so ca. 100km. Wenn ich drastische Reduzierung feststelle werde ich es natürlich verlangen zu messen.
Das Problem ist, dass der effektive Garantiegeber nicht MB ist sondern ACCUmotive. Wenn ein Verdacht auf einen Schaden vorliegt, muss MB den Hersteller ACCUmotive beauftragen die Prüfung zu machen. Deshalb hat MB keine Tools oder Diagnosesysteme die die HV-Batterie prüfen, zumindest nicht vertragskonform.
Die Kundendienste müssen gemacht werden bei MB oder anderen zugelassenen Servicepartnern die Zugang zum elektronischen Serviceheft haben. Im Vertrag steht, dass mit dem Schadensfall zusammenhängende Servicearbeiten nicht fehlen dürfen, aber der Zusammenhang des Schadens mit jeder Serviceleistung wird generell unterstellt. Somit muss der Geschädigte gutachterlich nachweisen, dass die nicht ausgeführte Serviceleistung keine nachteilige Auswirkung auf den Schaden hat.
Ok, alles verstanden.
Fazit:
Versteckter Kaufpreis, der über die nächsten Jahre vom Kunden eingezogen wird, man könnte es auch Versicherung nennen. Ob man dann für ca. 1600,- Euronen (zzgl. echter erforderlicher Reparaturen) über die nächsten Jahre die Batterie versichern will, das muss jeder für sich entscheiden.
Ist denn hier im Forum/Leser schon jemanden die Batterie auf Garantie ersetzt worden?
Meiner ist jetzt 5 Jahre alt mit 37 tkm und die Reichweite schrumpft stückweise. Der Kleine hängt ständig an der Steckdose.
@Lutz7a die im KI angezeigt „Reichweite“ ist kein Maß für die Batteriegesundheit. Das ist ein grobes Schätzeisen, wie weit die Kiste mit der verbliebenen Ladung, mit der über x km eingeschalteten Heizleistung, bzw. Klimaanlage und anderen Verbrauchern, bei irgendeinem algorithmisch ermittelten Fahrstil, den Temperaturen über gewisse Zeiträume und, und und, noch kommen könnte.
Die tatsächliche Kapazitätsmessung, die auch Gegenstand der Garantie ist, ist etwas völlig anderes.