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Garantie / Mobilitätsgarantie vs Eigenverschulden (Ungeschick)

VW Passat

Nehmen wir mal an, meine Frau wäre letzte Woche mit meinem 3 Monate alten Neu-Wagen und den Kindern in Berlin mit "einer Panne" liegen geblieben. Das Auto hat komische Geräusche beim Gasgeben gemacht, Sie hat angehalten, die Automatik ließ sich nicht mehr in P stellen und dann ist das Auto schlussendlich auch nicht mehr angesprungen. Meine Frau steht mit zwei Kleinkindern mitten auf einer großen Straße direkt hinter einer Kreuzung und hat Schweiß auf der Stirn. Das Auto wird von VW abgeschleppt, ich hole Sie mit Mietwagen ab und nun steht das Auto noch in Berlin.

Das PROBLEM: Auf der Rückfahrt lässt sich durch Nachfragen folgendes Rekonstruieren: Es war keine Motorschaden, sie hat an einer Ampel nach Ihrem Handy geschaut, dabei muss Sie wohl den Automatikhebel in den Manuel-Modus geschoben haben. Da sie vorher nie Automatik gefahren ist, kannte Sie den nicht. Die komischen Geräusche kamen, da der Motor dann anschließend bis weit ins Maximum gedreht hat und erst im letzten Moment "Notschaltungen" vorgenommen hat. Da der Wahlhebel im manuell bzw +/- Modus war, konnte Sie auch nicht auf P stellen.

Die Geschichte in Lang: Nach dem Liegenbleiben ist der VW-Service gerufen, beim warten kommt durch Zufall ein Mensch vom ADAC vorbei, hilft kurz da das Auto mitten in der Rushhour auf der Straße steht, bekommt den Wahlhebel in P ohne zu realisieren was passiert war und hilft das Auto von der Straße auf den Gehweg zu schieben und fährt weiter zu seinem eigentlichen Auftrag. Eine Stunde später kommt dann der VW-Mensch. Die Fehlerbeschreibung (komische Motorgeräusche, Wahlhebel geht nicht) hört er sich kurzan, startet das Auto ohne Probleme, fährt es mit Motorkraft auf den Abschlepper und bringt es mitsamt meiner Frau und Kindern in die Werkstatt. Eine wirkliche Fehlersuche findet nicht statt. Einen Mietwagen bekommt Sie erstmal nicht, da das irgendwie gerade nicht möglich ist. Am Samstag dann der Anruf aus der Werkstatt, Sie haben den Fehlerspeicher ausgelesen, die Spannung des Bordnetzes ist zu niedrig, was an der nachträglich verbauten Alarmanlage liegen könnte und daher müssten die Kosten für einen Mietwagen ggf erstattet werden. Ohne Rücksprache mit VW können Sie sowieso nichts weiter machen und da nun Samstag um 11:30 ist, müssen Sie auch zu Tisch und um 13 Uhr machte der Laden dann dicht.

Nun konnten wir wie gesagt rekonstruieren was höchstwahrscheinlich passiert ist. Also ein wirklich grob ungeschickter Benutzungsfehler. Ich für mein Teil kann es meiner Frau verzeihen, es war ein verdammt blöder Tag, unser Säugling hatte 40 Fieber und da kam einfach zu viel Streß zusammen. Jetzt ist aber die Frage wie wir weiter machen. Ich würde trotz des Fehlers ungern auf den Kosten für den Abschlepper sitzen bleiben, hinzukommt die Diagnose von VW und 2x ein Mietwagen für die Fahrten nach Berlin (das Auto muss ja zurück zu uns). Ja, der Fehler lag bei meiner Frau. Jedoch ist es mir schleierhaft warum der VW-Techniker einen Wagen, der problemlos ansprang und keine Fehler mehr zeigte ohne lange Fehlersuche einfach abgeschleppt und in der Werkstatt "weg geschlossen" hat. Mir ist es in 5 Minuten Fragen und Hinterfragen ja auch gelungen die Ursache heraus zu finden, warum hat VW das nicht versucht? Als ich am Samstag Abend in Berlin war und die wirkliche Ursache rausfand konnte ich nur unverichteter Dinge ohne Auto wieder nach Hause fahren, da der Wagen auf dem Hof des VW-Partners stand.

Bitte keine Hähme, sondern bitte ernste Ratschläge: Was würdet Ihr tun? Ehrlich sein? Wer muss für was die Kosten tragen?

 

Beste Antwort im Thema

Ich schließe mich eher gruru an:

"Wenn du dir ganz sicher bist, dass es ein Bedienungsfehler war, würde ich einfach zahlen.

Wenn unklar ist was der Fehler war, war er halt nicht nachvollziehbar in der Diagnose..."

Ich würde hier meiner Frau erstmal glauben, dass ein Defekt vorlag.

Also der Wagen nicht mehr fuhr. Somit der Anruf beim VW-Pannendienst gerechtfertigt war.

Weiter würde ich annehmen, dass ein kompetenter Kfz-Techniker den Wagen natürlich kurz prüft und mindestens mit dem Diagnosegerät noch vor Ort auf Fehler testet.

Und dann, wenn kein Fehler festgestellt wurde, natürlich meiner Frau sagt, dass er keinen Fehler findet, der Wagen aber auch wieder fährt und sie jetzt erst mal weiterfahren soll. Sollte sie wieder stehenbleiben, könne man den Wagen dann ja immer noch abschleppen.

Im o. g. Fall wäre wichtig, wer den Leihwagen bestellt hat - VW oder die Frau?

Wäre es meine Frau, müsste ich natürlich zahlen, wäre es VW wäre dies mir einen Rechtstreit wert ...

Ich hatte letztes Jahr auch so mein Erlebnis mit dem VW-Mobilitätsservice.

Auf der ersten Fahrt mit dem neuen VW von Wolfburg nach Hause streikt nach 80 km im Dunkeln, bei starkem Regen auf der Autobahn der Scheibenwischer. Nachdem VW im ersten Gespräch erstmal in Frage stellte, ob dies überhaupt ein Pannenfall sei (wir standen in der Zeit auf der Standspur der A2 ...) und im zweiten Gespräch ein missgelaunter VW-Meister zurückrief, der hörbar keine Lust hatte, jetzt erst in seine Werkstatt zu fahren um Werkzeug zu holen und uns dann im Regen auf der Autobahn zu suchen.

Ich habe ihm dann wohl abschließend gesagt, dass er vor dem Fernseher liegen bleiben kann ... und den ADAC Notruf gewählt:

20 Minuten später Hilfe vor Ort, er hat erst versucht den Fehler vor Ort zu finden, dann uns zur nächsten VW-Werkstatt abgeschleppt, dort wurde am nächsten Tag durchgebrannter Wischermotor festgestellt, am übernächsten Tag ein neuer eingebaut.

ADAC hat Abschleppkosten, Taxikosten zum Hotel und 2 Übernachtungen für meine Frau und mich bezahlt ...

Wenn also im obigen Fall VW von mir Leihwagenkosten erstattet bekommen möchte, würde ich zunächst einmal eine plausible --schriftliche-- Begründung für das Abschleppen einfordern. Kommt die nicht, würde ich NICHT zahlen!

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Lehrgeld bezahlen, kurz ärgern,, Fehler nicht wiederholen!

Das Verhalten von VW hat natürlich wenig mit Verstand dafür viel mit Haftungsausschluss zu tun. Niemand kann das Risiko tragen eine Frau mit zwei Kindern mit einem potentiell defekten Wagen wieder wegfahren zu lassen.

1. das kann wirklich so schnell passieren. Meine Frau rief mich ebenfalls aus einer Mischung von Wut und Verzweiflung an, als unser B8 nicht anspringen wollte (ebenfalls mit nem 4 jährigen und nem Säugling auf der Rückbank). Problem war ganz banal. Sie stellte den Wahlhebel bereits auf "D/S" statt auf "P" zu lassen......da war vorher aber alles andere schuld. Ist eben der erste Automatik.....

 

Von daher kann ich das sehr gut verstehen was vielleicht passiert ist.

 

2. schließe ich mich Heli220 an. Er musste es schlicht wohl mit nehmen.

Im Grunde kannst du da nur schauen was dir die fremde Werkstatt verrechnet und den Betrag als Lehrgeld verbuchen.

Ärgerlich ist aber, dass das Problem nicht schon an der Hotline erkannt und gelöst wurde.

Hatte vor ein paar Jahren auch mal ein Problem mit einem VW Mietwagen, der nicht anspringen wollte und (für mich) unverständliche Fehlermeldungen von sich gab. Bedienungsanleitung gab es keine im Handschuhfach. Die nette Damen an der Hotline vom Vermieter konnte oder wollte nicht nachsehen was es mit der Fehlermeldung auf sich hat. Das selbe Spiel mit der Hotline von VW. Der Abschlepper hatte auch keine Ahnung weil es ja nicht sein Job ist Autos zu reparieren, sondern sie nur durch die Gegend zu fahren. In der Werkstatt war gerade niemand da, der sich den Wagen ansehen wollte. Ersatzwagen war auch keiner da. So hat mir dann die Mietwagenfirma mit einem Wagen ausgeholfen.

Alle, die vorher nichts für mich tun wollten, wollten mir dann natürlich etwas verrechnen.

In Summe kamen da etwa 1000 EUR zusammen, wo ich eigentlich schon etwa 250 EUR Miete bezahlt hatte.

Die Werkstatt konnte keinen Fehler feststellen. Alle anderen Beteiligten wussten natürlich auch von nichts.

Fakt war nur, dass sich das Auto nicht starten ließ. Ich kann leider nicht mit Sicherheit sagen woran es lag und ob es mit Sicherheit ein Bedienungsfehler war.

Mit der Argumentation war VW schnell dazu zu bewegen die Rechnungsforderung (ich glaub die ging sogar an die Mietwagenfirma) zurückzunehmen.

Ein bisschen mühsamer war die Mietwagenfirma. Aber auch da war ich standhaft und habe vorgeschlagen, dass ich Ihnen eine Forderung schicke für den Aufwand, den ich hatte weil ihr Auto nicht funktioniert hat.

Am Ende hat die Mietwagenfirma ihre Forderung zurückgezogen weil klar war, dass da ohne Klage nichts zu machen ist und ich habe ohnehin darauf verzichtet meine Forderung anzumelden. ;)

Der Versuch die Kosten hereinzubringen ist nachvollziehbar.

Wenn du dir ganz sicher bist, dass es ein Bedienungsfehler war, würde ich einfach zahlen.

Wenn unklar ist was der Fehler war, war er halt nicht nachvollziehbar in der Diagnose...

der abschlepper kann natürlich oberflächlich prüfen, ob das fahrzeug noch in ordnung ist. er sprang an, er fuhr los. der fehler lies sich aber nicht reproduzieren. was soll der (mittlerweile meistens eh ungelernte) abschleppfahrer denn nun machen? wahrscheinlich kam auch der spruch "auto fährt wohl wieder, möchten sie weiterfahren mit der gefahr, wieder liegen zu bleiben?" und irgendeiner meinung vom fahrer, das das total unverantwortlich wäre. und schwups ist das auto angehängt, weil deine frau einfach nur die ganze verantwortung abtreten wollte an den abschleppfahrer (der macht das schon...).

insgesamt liegt der fehler natürlich bei deiner frau. einiges kam zusammen, weswegen sie eigentlich kein auto fahren dürfte.

- sie kannte die anleitung nicht, bzw konnte mit den grundsätzen des fahrzeuges nicht umgehen

- sie daddelte während der fahrt (auto an) mit nen handy rum - ganz böse!

- sie wurde panisch, nachdem ein fehler auftrat und analisierte nicht vernünftig das problem

hinzu kamen dann schreiende kinder, welche sie weiter aufstachelten. bleibt natürlich die frage, wieso man solche fahrten macht. aber egal.

fazit: ihr fehler, euer pech. wieso sollte vw oder sonstwer auch nur einen cent dafür bezahlen? nächstes mal vorher die anleitung lesen oder ihr erklären, wie man eine automatik benutzt und nicht gleich vw anrufen...

ps: wenn man im manuell schalten ist, werden die gangwechsel beim rauf/runter drücken im cockpit angezeigt. auch das hätte sie bemerken können. das fahrzeug konnte im 1gang problemlos von der großen straße runtergefahren werden. hätten sie den hebel auch nur 1x nach hinten gedrückt, wäre sie nicht einmal nen verkehrshindernis gewesen in einer stadt :)

Yo, das war leider auch so mein Gefühl. Ich würde sagen Topic closed und gut... :-(

Also vw und alle anderen haben korrekt gehandelt... das ganze ist Lehrgeld. Nach diesem Beitrag gibt es hier zuhause und auch mit meinen Eltern eine Kurze Lehrstunde über Automatik... denn auch wir haben zum ersten Mal zwei dsg Fahrzeuge.

 

Ich würde meine Frau nie ohne komplett Einweisung alleine mit den Kindern in die Großstadt fahren lassen....ein wenig kannst dir also auch an die eigene Nase fassen... hier wird erwartet das ich jeden kleinen Knopf und Funktion erkläre.

Ich schließe mich eher gruru an:

"Wenn du dir ganz sicher bist, dass es ein Bedienungsfehler war, würde ich einfach zahlen.

Wenn unklar ist was der Fehler war, war er halt nicht nachvollziehbar in der Diagnose..."

Ich würde hier meiner Frau erstmal glauben, dass ein Defekt vorlag.

Also der Wagen nicht mehr fuhr. Somit der Anruf beim VW-Pannendienst gerechtfertigt war.

Weiter würde ich annehmen, dass ein kompetenter Kfz-Techniker den Wagen natürlich kurz prüft und mindestens mit dem Diagnosegerät noch vor Ort auf Fehler testet.

Und dann, wenn kein Fehler festgestellt wurde, natürlich meiner Frau sagt, dass er keinen Fehler findet, der Wagen aber auch wieder fährt und sie jetzt erst mal weiterfahren soll. Sollte sie wieder stehenbleiben, könne man den Wagen dann ja immer noch abschleppen.

Im o. g. Fall wäre wichtig, wer den Leihwagen bestellt hat - VW oder die Frau?

Wäre es meine Frau, müsste ich natürlich zahlen, wäre es VW wäre dies mir einen Rechtstreit wert ...

Ich hatte letztes Jahr auch so mein Erlebnis mit dem VW-Mobilitätsservice.

Auf der ersten Fahrt mit dem neuen VW von Wolfburg nach Hause streikt nach 80 km im Dunkeln, bei starkem Regen auf der Autobahn der Scheibenwischer. Nachdem VW im ersten Gespräch erstmal in Frage stellte, ob dies überhaupt ein Pannenfall sei (wir standen in der Zeit auf der Standspur der A2 ...) und im zweiten Gespräch ein missgelaunter VW-Meister zurückrief, der hörbar keine Lust hatte, jetzt erst in seine Werkstatt zu fahren um Werkzeug zu holen und uns dann im Regen auf der Autobahn zu suchen.

Ich habe ihm dann wohl abschließend gesagt, dass er vor dem Fernseher liegen bleiben kann ... und den ADAC Notruf gewählt:

20 Minuten später Hilfe vor Ort, er hat erst versucht den Fehler vor Ort zu finden, dann uns zur nächsten VW-Werkstatt abgeschleppt, dort wurde am nächsten Tag durchgebrannter Wischermotor festgestellt, am übernächsten Tag ein neuer eingebaut.

ADAC hat Abschleppkosten, Taxikosten zum Hotel und 2 Übernachtungen für meine Frau und mich bezahlt ...

Wenn also im obigen Fall VW von mir Leihwagenkosten erstattet bekommen möchte, würde ich zunächst einmal eine plausible --schriftliche-- Begründung für das Abschleppen einfordern. Kommt die nicht, würde ich NICHT zahlen!

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