ForumA4 B8
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. defekte Kupplung - Garantiefall?

defekte Kupplung - Garantiefall?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 31. Mai 2018 um 12:03

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meinem Audi und versuche nun auf diesem Weg ein paar Antworten zu finden.

Ich fahre einen Audi A4 Avant 2,0 TDI 150PS Baujahr 11.2015 Laufleistung 43000km.

Mit einer Anschlußgarantie bis 2020.

Mir ist aufgefallen das beim schalten vom 1. in den 2. Gang die Kupplung ab und zu anfängt zu ruckeln, aber nur bei warmen Motor.

Ich dachte mir weil der Wagen noch eine Anschlußgarantie bis zum Jahr 2020 hat kann ich ja mal zur Audi Werkstatt fahren und das Problem untersuchen lassen.

nach einer Probefahrt meinten die in der Werkstatt die Kupplung müßte ausgebaut werden um genau festzustellen was die Ursache ist.

Also wurde die Kupplung ausgebaut und man stellte fest das die Kupplungsscheibe einen Schlag hat.

Die Reparaturkosten hatten eine Höhe von 2300 Euro.

Eine Garantieleistung oder Kulanz wurde von Audi komplett abgelehnt, nur das Autohaus hatte auf Kulanz 500 Euro dazugetan.

Meiner Meinung nach ist das doch ein Garantiefall und damit Sache des Hersteller oder sehe ich das falsch??Nach mehrmaligem Anschreiben an den Audi Kundenservice wurde ich aber immer wieder abgewiesen.

Ich fühl mich da irgendwie verarscht und bin sehr enttäuscht von Audi.

hat vielleicht einer schonmal einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir sagen wie man dagegen angehn kann? ich sehe das absulut nicht ein den Schaden alleine zu bezahlen!

vielen Dank schonmal für Euro Antworten

 

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. Juni 2018 um 16:00

vielen Dank für die guten Ratschläge!

ich hab mit meiner Versicherung gesprochen, die würden die Anwaltskosten übernehmen.

Dann werde ich mir jetzt einen guten Anwalt suchen, mal sehn was da zu machen ist?

Ich werde berichten.

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 31. Mai 2018 um 12:42

@120dcoupe Es ist ein Garantiefall !! Da Audi es nicht reparieren will würde ich dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Ich habe mit meinem RS4 2017 auch Probleme gehabt und Audi wollte es auch nicht reparieren ob wohl ich 3 Jahre Garantie bis 150.000 Km habe. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und nach langem hin und her hat Audi den Schaden repariert (Garantie). Gruß Klemmi1997

am 31. Mai 2018 um 12:52

Diese absolut kundenunfreundliche Haltung seitens Audi (und anderen Partnern der VAG-Gruppe) ist mir persönlich leider bestens bekannt.

Falls eine Kfz-Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich den Kundenservice der Versicherung kontaktieren und Rechtsbeistand erbitten. Normalerweise wird die Versicherung zumindest die Kostenübernahme für die Rechtsberatung zusagen. Gegebenenfalls kann die Versicherung auch einen entsprechend spezialisierten Anwalt empfehlen.

Das ist die einzige Sprache die Audi versteht!

Ich würde mir auch die Konditionen der erweiterten Garantie noch mal bzgl. eventueller Selbstbeteiligung anschauen.

Zwar fallen Kupplungsscheiben einerseits grundsätzlich unter "Verschleißteile", aber ein "Schlag" in der Kupplungsscheibe ist andererseits schwerlich als Verschleißschaden einzustufen. Somit sollte meines Erachtens eine Hersteller-Garantie durchaus greifen. Gibt es eine schriftliche Bewertung des Schadens, welche den Schaden der Kupplungsscheibe als "Schlag" beschreibt?

Viel Erfolg!

Falls nichts anderes in den Bedingungen der Garantie steht, ist es auch Garantie ( Selbstbehalt ??? )

Aber so ist das bei VW Audi

Kunden ordentlich abzocken für ihr überteuertes Klump

War diese Woche beim Rückruf Zuheizer

So nebenbei habe ich gefragt, was das Service kostet, da Anzeige gekommen

180 000 km

Motoröl mit Filter

Getriebeöl mit Filter

Dieselfilter

Pollen bzw Lufi wurden erst vom Vorbesitzer ersetzt bei 155 000 km ( steht auch im Serviceheft) , wollten die aber auch tauschen :-(

Nun setzt auch mal auf den PO.......

1000 € !!!!!!!!!!!!!

Bei dem Posten Motorölwechsel habe ich den Filter und Dichtringe abgezogen vom Preis

Sage und schreibe 62 € sollte 1 Lit Motoröl kosten !!!!!!!!!

Wenn du deinen Audi so schei... findest und alles Mist ist , dann Verkauf ihn doch einfach und fahr ne andere Marke die den Service für 50€ machen.

Checke die Garantiebedingungen. Solange es kein Verschleiss ist, sondern die Kupplung einen Defekt hat, der nicht auf Fehlbedienung zurückzuführen ist, müssten die zahlen. Falls Audi sich weigert, Schriftverkehr dokumentieren (alles schriftlich machen!!!), und falls immer noch nichts geht, Anwalt einschalten. Dann muss Audi deinen Anwalt zzgl. zum Schaden auch noch bezahlen. Das würde ich Audi auch schriftlich vorsorglich mitteilen.

Zitat:

@VaPi schrieb am 31. Mai 2018 um 16:46:50 Uhr:

Wenn du deinen Audi so schei... findest und alles Mist ist , dann Verkauf ihn doch einfach und fahr ne andere Marke die den Service für 50€ machen.

Hat dich wer gefragt ????

ich brauch nichts schönreden nach fast 40 Jahren Autos und Maschinen !!!

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 19:03

Zitat:

@DocCostalunga schrieb am 31. Mai 2018 um 14:52:07 Uhr:

Diese absolut kundenunfreundliche Haltung seitens Audi (und anderen Partnern der VAG-Gruppe) ist mir persönlich leider bestens bekannt.

Falls eine Kfz-Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich den Kundenservice der Versicherung kontaktieren und Rechtsbeistand erbitten. Normalerweise wird die Versicherung zumindest die Kostenübernahme für die Rechtsberatung zusagen. Gegebenenfalls kann die Versicherung auch einen entsprechend spezialisierten Anwalt empfehlen.

Das ist die einzige Sprache die Audi versteht!

Ich würde mir auch die Konditionen der erweiterten Garantie noch mal bzgl. eventueller Selbstbeteiligung anschauen.

Zwar fallen Kupplungsscheiben einerseits grundsätzlich unter "Verschleißteile", aber ein "Schlag" in der Kupplungsscheibe ist andererseits schwerlich als Verschleißschaden einzustufen. Somit sollte meines Erachtens eine Hersteller-Garantie durchaus greifen. Gibt es eine schriftliche Bewertung des Schadens, welche den Schaden der Kupplungsscheibe als "Schlag" beschreibt?

Viel Erfolg!

vielen Dank für den Tip!

ich habe mir auch schon überlegt einen Anwalt einzuschalten.

Weis aber nicht genau ob meine Versicherung das übernimmt? da werde ich auf jedenfall mal nachfragen.

Irgendwie stinkt die ganze Sache zum Himmel.

Die Werkstatt hat angeblich Bilder von der defekten Kupplungsscheibe und auch die Kupplungsscheibe nach Audi geschickt, woraufhin Audi eine Garantie abgewiesen hat, mit der Begründung es sei Verschleiß.

Ein Schlag in der Kupplungsscheibe ist für mich aber kein Verschleiß, sondern ein Materialfehler oder?? besonders bei einem 2,5 Jahre altem Auto mit einer Laufleistung von gerade mal 43000km.

Die Werkstatt riet mir mich selber an den Audi Kundenservice zu wenden.

Das habe ich dann auch getan.

Audi schrieb dann zurück man könne das aus der Ferne nicht beurteilen, obwohl die Fotos und die Scheibe zugeschickt wurden,und verwiesen mich wieder zurück ans Autohaus.

Nur das Autohaus könne angeblich über einen Garantiefall entscheiden.In meinen Augen ist ein Garantiefall aber doch eine Sache des Hersteller oder?

Also wieder zurück ins Autohaus.

Da wurde ich aber auch abgeblockt mit der Begründung Sie wären mir ja schon mit 500 Euro auf Kulanz entgegen gekommen.

Angeblich hat die Reparatur 2300 Euro gekostet und 500 Euro wären auf Kulanz gewährt worden.

von all dem steht auf der Rechnung aber nichts drauf, da steht nur aus und einbau einer Kupplungsscheibe Endbetrag 1800 Euro.

Ich habe nichts schriftliches wo genau drin steht was genau der Grund für den defekt ist,nur mündlich.

Die 500 Euro auf Kulanz sind auch nirgendwo aufgeführt.

Die defekte Kupplungsscheibe wollten die mir auch nicht rausrücken.

Alles ein bisschen merkwürdig!!!

Aber ich geb nicht auf und bleib dran

 

 

am 31. Mai 2018 um 19:37

Die Herausgabe der defekten Scheibe kann man durchaus einfordern. Die Geschichte hört sich wirklich kurios an!!! Bei einem so jungen Fahrzeug mit 43.000 km sollte ein Kupplungsschaden bei normaler Nutzung (Ich kannte mal einen 90-jährigen, der ständig mit schleifender Kupplung herumfuhr - erst eine Rennkupplung hat in dem Fall für etwas längere Wechselintervalle gesorgt) nicht auftreten.

Zitat:

@macspeed schrieb am 31. Mai 2018 um 20:47:16 Uhr:

Zitat:

@VaPi schrieb am 31. Mai 2018 um 16:46:50 Uhr:

Wenn du deinen Audi so schei... findest und alles Mist ist , dann Verkauf ihn doch einfach und fahr ne andere Marke die den Service für 50€ machen.

Hat dich wer gefragt ????

ich brauch nichts schönreden nach fast 40 Jahren Autos und Maschinen !!!

Nö , aber dich ja auch nicht. So what.

Also das Altteil gehört dir, außer es handelt sich um "Austausch"-Motor oder "Austauschgeteiebe", dann muss man das Altteil abgeben.

Da würde ich die Herausgabe schriftlich verlangen (falls das Teil noch nicht entsorgt ist). In solchen Fällen, wo Kostenübernahme nicht geklärt ist, empfiehlt es sich, das auf dem Auftrag vermerken zu lassen. Somit hat man bei Kostenablehnung immer die Möglichkeit, das strittige Teil gutachterlich prüfen zu lassen.

Sollte sich herausstellen, dass Audi hätte zahlen müssen, können Gutachter und Rechtsanwaltskosten zzgl. des Reparaturpreises eingefordert werden.

Kupplungsteile sind auch Austauschteile. Auf der Rechnung durch das "X" am Ende der Teilenummer einfach zu erkennen. Die Kupplungsscheibe wurde in der Zwischenzeit bestimmt schon an Audi zurückgeschickt.

am 1. Juni 2018 um 5:43

Kupplungsscheiben sind aufgrund enger Toleranzen im uneingebauten Zustand recht empfindlich. Die Kupplungshersteller empfehlen in der Regel die Kupplungsscheibe vor Einbau stets auf Seitenschlag/Planlauf zu prüfen, um ggf. Schäden durch unsachgemäße Lagerung und Transport erkennen zu können. Diese Prüfung kann von einem Kfz-Mechaniker in wenigen Minuten durchgeführt werden.

Sollte die defekte Kupplungsscheibe bereits entsorgt bzw. an den Hersteller zurückgesandt worden sein, so sollte die Fachwerkstatt zumindest ein Protokoll der Seitenschlag/Planlauf-Prüfung vorlegen/ erstellen können. Ein ebensolches Protokoll sollte auch für die neu eingebaute Kupplungsscheibe existieren.

Im eingebauten Zustand kann die Kupplungsscheibe den "Schlag" eigentlich nicht bekommen. Hier hat zunächst Audi geschlampt und sollte die Fachwerkstatt eine solche Prüfung vor Einbau ebenfalls nicht durchgeführt haben, so wurde erneut geschlampt!

Themenstarteram 1. Juni 2018 um 16:00

vielen Dank für die guten Ratschläge!

ich hab mit meiner Versicherung gesprochen, die würden die Anwaltskosten übernehmen.

Dann werde ich mir jetzt einen guten Anwalt suchen, mal sehn was da zu machen ist?

Ich werde berichten.

Hallo zusammen, schade das es noch keinen Bericht gibt, da dieses Thema bei mir passt wie die Faust aufs Auge nur das meiner ein BJ 2013 ist.....Aktuelle gleiche km Leistung und ich hatte beim Anfahren im 1. und 2. Gang so ein rubbeln der des Wagens beim Schleifpunkt.....Ende vom Lied das mein Fall aktuell auch beim Anwalt liegt weil mein Schaden 2300 Euro hoch ist und alles komplett getauscht werden musste (also Kupplungssatz und ZMS ). Problem ist bei mir Wagen im September gekauft, zwar ein Jahr Gebrauchtwagengarantie und 3 Jahre Zusatz Car Garantie, aber mein Anwalt sagt das die Beweispflicht im Falle eines Schadens wechselt.Das heißt das im ersten halben Jahr der Verkäufer die Pflicht hat zu beweisen das der Wagen bei Verkauf in einem einwandfreien Zustand war und nach einem halben ich die Pflicht habe zu beweisen das es defekt war....Und Obwohl in der zusätzlich abgeschlossen ( dummerweise belabern lassen ) Car Garantie das ZMS als Bauteil vom Antrieb mit aufgeführt ist, drücken die sich genauso vor der Zahlung.....Naja ich bin gespannt was bei mir herauskommt und werde dann hier mal berichten.....Grüße

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B8
  7. defekte Kupplung - Garantiefall?